Berliner Sparkasse: Axel Troost und das Volksbegehren zum Berliner Sparkassengesetz

Die geplante Privatisierung der Berliner Sparkasse ist nicht nur ein „Lackmustest“ (O. Lafontaine) für den Bestand der rot-roten Senatskoalition, sondern auch für den Charakter der neuen Partei, die am kommenden Wochenende auf den Bundesparteitagen von WASG und Linkspartei beschlossen werden soll.
 

von Heino Berg

Kundenboykott der Sparkasse?

Kurz vor diesen Parteitagen hat sich deshalb Axel Troost in dem unten dokumentierten Interview zur Forderung der Berliner WASG geäußert, die Verkaufsverhandlungen auszusetzen und ein Volksbegehren für die Novellierung des Berliner Sparkassengesetzes zu unterstützen. Als Alternative zur Mobilisierung der Berliner Bevölkerung im Rahmen eines Volksbegehrens schlägt Axel Troost vor, die Sparkassenkunden im Falle einer Privatisierung … zur Kündigung ihres Sparkassenkontos aufzurufen.

Diesen „Aktionsvorschlag“, die Privatisierung eines (noch) öffentlichen Finanzinstituts ausgerechnet durch die Androhung eines individuellen Wechsels zu seinen (privaten) Konkurrenten zu verhindern, könnte man getro(o)st als lächerlich abhaken, wenn nicht so viel auf dem Spiel stünde.

Austritt aus dem Senat?

Axel Troost und die fusionswillige Mehrheit des WASG-Bundesvorstands stehen in dieser Frage unter starkem Druck. Obwohl der WASG-Länderrat die bedingungslose Auflösung der eigenen Partei inzwischen mitträgt, hatten sich seine Delegierten noch im Februar mit großer Mehrheit (allerdings bei Enthaltung von A. Troost) für den Zusatzantrag von Lucy Redler ausgesprochen hatten, im Fall der Privatisierung der Berliner Sparkasse einen Austritt der Linkspartei aus der Berliner Senatskoalition zu verlangen.

Kurz vorher hatte sogar O. Lafontaine in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung diese Forderung unterstützt: „SZ: Was würden Sie machen, wenn der Berliner Senat doch an eine Heuschrecke oder ohne ausreichende Garantien an eine Landesbank verkauft? Lafontaine: Das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, in dem die Privatisierung von Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausdrücklich ausgeschlossen wird. (…)Nach meiner Auffassung müsste die Linkspartei dann die Koalition verlassen.“: Dokumentiert in: http://www.linkspartei-debatte.de/index.php?name=News&p=750

Auflagen an den Sparkassenverkauf?

Die Mehrheit des WASG-Bundesvorstands fühlte sich jedoch am 2.3. weder an den Auftrag des Länderrats noch an die öffentlichen Ankündigungen von O. Lafontaine gebunden: Der Antrag von L. Redler und T. Gleiss, eine Kampagne gegen die Privatisierung der Sparkasse und das Volksbegehren für die Novellierung des Sparkassengesetzes zu unterstützen, wurde abgelehnt.

L. Redler berichtet von dieser Sitzung: „Axel Troost argumentierte nicht nur gegen die Kampagne der Berliner WASG, sondern auch gegen das Volksbegehren, da aus seiner Sicht der Vorschlag, das Sparkassengesetz zu novellieren, in die falsche Richtung ziele, sondern er den Antrag der Berliner SPD und der Berliner Linkspartei.PDS unterstütze, (sehr begrenzte) Bedingungen im Kaufvertrag festzuschreiben. Damit macht sich Axel Troost die Argumentation des rot-roten Senats zu eigen, die dazu führt, dass die Sparkasse verkauft wird und Bedingungen in den Kaufvertrag festgeschrieben werden, die noch nicht mal einen einklagbaren Rechtsanspruch für Sparkassenkunden beinhalten (zum Beispiel auf ein Girokonto für jedermann).“ http://www.linkspartei-debatte.de/index.php?name=News&p=770

Diese Argumentation gegen die Novellierung des Sparkassengesetzes wiederholt Troost nun in seinem Interview, wo er sich nicht etwa gegen eine Privatisierung der Sparkasse bzw. auch nur für eine Aussetzung des Verkaufsverfahrens ausspricht, sondern lediglich für „Auflagen“ an den neuen Eigentümer. Auflagen, von denen nicht nur L. Redler, sondern auch er selbst sagt, dass sie nur eine „Meinungsäußerung“ und nicht „rechtlich bindend“ wären. Während sich O. Lafontaine noch gegen die „Privatisierung von Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge“ und zumindest für „ausreichende Garantien“ (also gesetzliche Regelungen) ausgesprochen hatte, beteiligt sich A. Troost an den Versuchen von Sarazin und Wolf, der Bevölkerung den Verkauf öffentlichen Eigentums mit wohlfeilen Absichtserklärungen schmackhaft zu machen. Mindestansprüche an linke Regierungsbeteiligungen, Wahlversprechen und sogar Koalitionsvereinbarungen werden also wieder einmal der Erhaltung von Senatsposten geopfert. Was auf der Strecke bleibt, ist diesmal aber nicht nur die – ohnehin ramponierte – Glaubwürdigkeit der Linkspartei, sondern auch die von Lafontaine und der WASG-Bundesführung.

Zum Volksbegehren für die Novellierung des Sparkassengesetzes

Vor diesem Hintergrund muß sich Axel Troost nun mit den konkreten Aktionsvorschlägen der Berliner WASG und ihrer Bündnispartner im „Berliner Bündnis gegen Privatisierungen“ auseinandersetzen. Was das „Volksbegehren für die Novellierung des Sparkassengesetzes“ angeht, so beruft er sich darauf, dass seine Autoren nicht den Verkauf selbst in Frage stellen, sondern nur dessen Bedingungen und damit die Attraktivität der Sparkasse für private Investoren. Unabhängig davon, dass die Großbanken für eine dauerhafte Zerschlagung der lästigen öffentlichen Konkurrenz vorübergehend auch auf Extraprofite in Berlin verzichten mögen: Diese Selbstbeschränkung im Text des Volksbegehrens verringert ohne Not seine Chancen, ähnlich wie andere erfolgreiche Initiativen (z.B. in Freiburg) die Auseinandersetzung um die Sparkasse zu einem Symbol und Beispiel für den Kampf gegen JEDE Privatisierung öffentlichen Eigentums zu machen. Dann ginge es nicht ausschließlich um das sog. „Girokonto für jedermann“, sondern auch um die Arbeitsplätze und sozialen Errungenschaften in vielen anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die der SPD/PDS-Senat bereits an private Investoren verscherbelt hat.

Selbst wenn die von Troost nachgebetete Behauptung des Senats zuträfe, dass sich die Auflagen der EU-Kommission nicht nur auf die Landesbank, sondern auch auf die Sparkasse erstrecken würden: Basisinitiativen gegen Privatisierungen oder gar linke Parteien, die die EU-Verfassung als undemokratisch ablehnen, sind nicht dazu da, die Vorschriften dieser EU-Kommissare zu vollstrecken oder sie gar zum Leitfaden für ihre Forderungen und Kampagnen zu machen. Wenn Senatsmitglieder der Linkspartei EU-Vorgaben als alternativlos betrachten – dann wäre es ein Grund mehr, die politische Verantwortung dafür abzulehnen und einen Senat zu verlassen, der nicht die Interessen der Berliner Bürger, sondern nur die neoliberalen Vorschriften von EU-Kommissaren umsetzen kann.

Volksbegehren und Berliner WASG

Den Opfern des Bankenskandals, für dessen Renditegarantien der rotrote Senat die Berliner Bevölkerung zur Kasse gebeten hat und dessen Folgen nun auch noch für die Zerschlagung der Sparkassen ausgeschlachtet werden sollen, sind politischen Rücksichten und juristischen Spitzfindigkeiten fremd. Sie sind nicht gefragt worden und tragen auch keine Verantwortung für Entscheidungen, aus denen die EU-Kommission ihre (angeblichen) Vorschriften ableitet. Sie sehen im Volksbegehren eine Möglichkeit, ihrer Wut über die bisherigen Privatisierungen und die damit verbundenen Angriffe auf ihre Arbeitsplätze und sozialen Errungenschaften Ausdruck zu verleihen. Und genau deshalb geht selbst das Volksbegehren zur Novellierung des Sparkassengesetzes für Axel Troost und seine Freunde im Berliner Senat zu weit. Es würde – unabhängig von seinem genauen Wortlaut – als Basisinitiative gegen die Unterordnung sämtlicher Lebensbereiche unter das Profitdiktat der privaten Banken und Konzerne und ihrer EU-Kommissare verstanden und genutzt werden. Das gilt vor allem, weil mit der Berliner WASG eine unabhängige Organisation besteht, die das Volksbegehren durch eine Kampagne gegen den Verkauf der Sparkasse begleiten und so eine konkrete Verbindung zu anderen Brennpunkten des Widerstands gegen die neoliberale Senatspolitik herstellen will.

Eine Ablehnung und oder gar der finanzielle Boykott des Volksbegehrens für die Novellierung des Sparkassengesetzes durch die WASG und ihren Bundesparteitag würde allem ins Gesicht schlagen, was diese Partei bei ihrer Gründung auf ihre Fahnen geschrieben hatte. Sie würde aus Rücksicht auf die Regierungsvertreter der L.PDS selbst zaghafte „Reformen“ und Gesetzesinitiativen blockieren, nur weil jede öffentliche Mobilisierung eine Regierungszusammenarbeit gefährdet, deren verbindliche Grundlage eine Verschlechterung des sozialen Status quo im Namen des sog. „Kleineren Übels“ ist.

Nur auf diesem Hintergrund ist die Absurdität des „Aktionsvorschlages“ von A. Troost zu verstehen, den Verkauf der Berliner Sparkasse durch Boykottdrohungen seiner Kunden beeinflussen zu wollen.

Heino Berg, 20.3.07

Dokumentiert:

Interview mit Axel Troost zum Volksbegehren für die Novellierung des Sparkassengesetzes

(in: Newsletter von A. Troost 20.3.07)

Berlin darf kein Präzedenzfall für eine Sparkassen-Privatisierung werden. Wenn genügend Berlinerinnen und Berliner sagen „Sparkasse an Finanzinvestor oder Großbank? Nicht mit mir!“, wird Berlin ein Präzedenzfall dafür, dass Bürgerengagement den Einstieg von Großbanken oder Finanzinvestoren in den Sparkassensektor verhindern kann – trotz Auflagen von EU und trotz Bankenmacht! Das Verkaufsverfahren läuft bereits. Bis zum 22. März müssen die Bieter ein unverbindliches Angebot vorlegen, vermutlich bis Juni ein verbindliches Angebot. Dann entscheidet der Senat und letztlich das

Berliner Abgeordnetenhaus über den Verkauf. Eine Aktion „Sparkasse an Finanzinvestor oder Großbank? Nicht mit mir!“ soll profit-orientierten Bietern zeigen: Ohne Kunden ist die Sparkasse nur halb soviel wert. Das macht Sinn bis zur Abgabe des verbindlichen Gebotes, also bis Juni.

Sparkasse an Finanzinvestor oder Großbank? Berliner Sparkassen-KundInnen können es verhindern!

Sparkassen-KundInnen können die bundesweit erste Privatisierung einer Sparkasse verhindern, sagt Axel Troost (finanzpolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE. und Mitglied des geschäftsführenden WASG-Bundesvorstandes). Im Gespräch mit der WASGBundeszeitung DIE NEUE LINKE erläutert er, wie das geschehen kann. Sparkassen-KundInnen könnten massenhaft erklären, dass sie ihr Konto kündigen, wenn die Sparkasse an einen Finanzinvestor oder an eine Großbank verkauft wird. Damit können die KundInnen Einfluss auf den laufenden Verkauf ausüben: Private Investoren werden zögern, hohe Milliardensummen für die Berliner Sparkasse zu bieten, und es wird wahrscheinlicher, dass die Berliner Sparkasse an einen Käufer aus dem öffentlichen Bankensektor geht. Eine solche Initiative ist umso wichtiger, nachdem Bundesregierung und EU-Kommission offenbar erklärt haben, dass die vom Berliner Senat beschlossenen zusätzlichen verbindlichen gemeinwohlorientierten Auflagen nicht mit EU-Recht vereinbar seien.

Die Privatisierung der Berliner Sparkasse kann verhindert werden – wie soll das jetzt noch funktionieren?

Der Verkauf der Berliner Sparkasse ist nicht immer eine Privatisierung. Unter den Kaufinteressenten, die sich auf die erste Ausschreibung im Februar gemeldet haben und die aktuell noch im Verfahren sind, sind auch vier öffentliche Institutionen: Der Dachverband der Sparkassen und Landesbanken (Deutscher Sparkassen- und Giroverband, DSGV) und drei Landesbanken (Landesbank Baden-Württemberg, Bayern LB, WestLB). Letztere sind öffentlichrechtliche Institute bzw. im Eigentum

der jeweiligen Länder und Landessparkassenorganisationen. Erhält eine dieser öffentlichen Institutionen den Zuschlag, bliebe auch die Berliner Sparkasse im Besitz eines öffentlichen Trägers und eine materielle Privatisierung wäre abgewendet. Die „Berliner Sparkasse“ verkommt nicht zu einer besseren Filiale einer kommerziellen Großbank oder eines Finanzinvestors.

Und wie könnten Sparkassen-KundInnen das Verfahren jetzt beeinflussen?

Die Hintergründe des Sparkassen-Verkaufs in Berlin sind kompliziert. Aufgrund einer EU-Entscheidung muss das Land Berlin einen „diskriminierungsfreien“ Verkauf durchführen – es darf also nicht einfach private Großbanken oder Finanzinvestoren aus dem Verkaufsverfahren ausschließen oder den Verkaufsprozess abbrechen. Öffentliche Käufer dürfen gegenüber privaten Käufern nicht unbegründet bevorzugt werden, so die Entscheidung der EU, die aus Zeiten des „Bankenskandals“ stammt. Aktuell werden als möglicher Kaufpreis in der Finanzpresse Summen von etwa 6 Milliarden Euro genannt. Ob dabei öffentliche Kreditinstitute mithalten werden, ist unklar. Dennoch kann ein Verkauf der Sparkasse an private Großbanken oder Finanzinvestoren verhindert werden – die Berliner Sparkassenkunden haben es in der Hand: Wenn sie massenhaft erklären, dass sie im Falle einer Privatisierung zu einem anderen Kreditinstitut wechseln, wird die Sparkasse für Großbanken oder Finanzinvestoren unattraktiver – und Private werden weniger bieten. Es besteht eine reelle Chance, dass die Berliner Sparkasse in öffentlicher Hand verbleibt!

Warum sollten die Berlinerinnen und Berliner denn gegen eine Privatisierung sein?

Wenn die Berliner Sparkasse in die Hand einer privaten Großbank oder eines Finanzinvestors gerät, wird sie über kurz oder lang entsprechende Profite erwirtschaften müssen. Nur als Beispiel: Die Deutsche Bank AG erzielte im vergangenen Jahr eine Eigenkapitalrendite von 31%, andere europäische Banken lagen noch darüber. An der Erzielung solcher Profite muss sich die Geschäftspolitik der Berliner Sparkasse orientieren, wenn sie an einen privaten Investor geht. Für Berlin heißt das: Eine Verschlechterung der Kreditversorgung insbesondere der kleinen und mittelständischen Wirtschaft ist zu erwarten, weil Kredite im Zweifelsfall gar nicht oder zu schlechteren Konditionen vergeben werden. Gleiches gilt für Privatkunden, für die sich die Konditionen ebenfalls verschlechtern werden. Dabei sind nicht nur die Höhe der Gebühren für das Girokonto relevant, sondern auch die Beratung oder Konditionen für Kredite. Noch schneidet die Berliner Sparkasse hier besser ab als die meisten privaten Banken: Sie erhielt in einem Vergleich der Zeitschrift „Finanztest“ ein „gut“. Die privaten Großbanken erhielten überwiegend schlechtere Noten, die „Dresdner Bank“ bekam gar ein „mangelhaft“. Bleibt die „Berliner Sparkasse“ dagegen in öffentlicher Hand, wird die Geschäftspolitik nicht ausschließlich von Profitmaximierungs-Interessen bestimmt. Nicht zuletzt: Die Gewinne einer privatisierten Berliner Sparkasse fließen an Finanzinvestoren oder private Großbanken. Dagegen stehen hinter einem öffentlichen Käufer letztlich Länder oder Kommunen bzw. andere Sparkassen – die Gewinne bleiben damit bei der öffentlichen Hand oder fließen gemeinnützigen Zwecken zu.

Und welche Wirkungen hätte eine Privatisierung über Berlin hinaus?

Eine Privatisierung der Berliner Sparkasse ist der von den privaten Banken lang herbeigesehnte Präzedenzfall – bundesweit würde die erste Sparkasse privatisiert, der öffentliche Bankensektor wäre geknackt. Die „Wirtschaftswoche“ sagt für diesen Fall voraus: „Dann können auch in Deutschland neue Riesen aus Sparkassen und privaten Instituten entstehen“. Ein öffentlicher Käufer würde genau diesen bundesweiten Präzedenzfall verhindern – Sparkassen bleiben weiterhin grundsätzlich Kreditinstitute, die nicht zu Lasten von Privatkunden und mittelständischer Wirtschaft Gewinne maximieren. Ein bundesweites Aufbrechen öffentlicher Kreditinstitute von Berlin aus wäre gescheitert. Das wäre ein tolles Signal – nicht zuletzt an die Schweriner Bürgerinnen und Bürger, deren Proteste eine Privatisierung der dortigen Sparkasse im Jahr 2004 verhindert haben. Trotz aller berechtigten Kritik an der Geschäftspolitik von Sparkassen und anderen öffentlichen Banken: Sie haben im Zeitalter global deregulierter Finanzmärkte wichtige Funktionen. Sie entkoppeln Teile des Kreditgeschäfts von den Renditeerwartungen der Finanzmärkte und sie sorgen für einen hohen Wettbewerbsgrad im Markt für Finanzdienstleistungen. Dies kommt allen Finanzdienstleistungs-Kunden zu Gute. Nicht umsonst hoffen die Privatbanken, dass sie von Berlin aus die gesamte Sparkassen- Landschaft verändern können.

Noch mal zurück: Warum muss überhaupt verkauft werden? Wäre es nicht besser, gar nicht zu verkaufen und so eine Privatisierung zu verhindern?

Die Berliner Sparkasse muss aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2004 verkauft werden. Der Hintergrund dieser EU-Entscheidung: Bereits in den Jahren 2001 und 2002 hatte das Land Berlin Garantien für Risiken seines komplexen Geflechts aus landeseigenen Banken übernommen und direkte Zahlungen geleistet. Ziel war zu verhindern, dass das öffentliche Banken-Konglomerat, das ins Strudeln geraten war und zu dem auch die Berliner Sparkasse gehörte, von der Bankenaufsicht geschlossen wurde. Diese Garantiezusagen und die Zahlungen des Landes Berlin wurden von der EU-Kommission als Beihilfe betrachtet, die eine Zustimmung der EU-Kommission benötigt. Diese Zustimmung gab die Kommission nach Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Land Berlin und Bund im Jahr 2004. In dieser EU-Entscheidung aus dem Jahr 2004 steht, dass im Gegenzug die Landesbank Berlin verkauft werden muss – und mit ihr die Berliner Sparkasse, die Teil der Landesbank war und ist. Das zieht sich als „roter Faden“ durch die ganze Entscheidung, das kann jede und jeder selber nachlesen. So argumentiert ja übrigens teilweise sogar das „Berliner Bündnis gegen Privatisierungen“. Das fordert in den Diskussionen über ein Volksbegehren ja gerade nicht, den Verkauf einfach abzublasen – auch das kann jede und jeder z.B. in der „Jungen Welt“ nachlesen. Das Land Berlin kann also eben nicht einfach entscheiden „Wir verkaufen nicht“. Das macht die Situation in Berlin gerade so schwierig und genau das ist der Unterschied zu Privatisierungsdiskussionen in anderen Bundesländern: In Hessen und Nordrhein- Westfalen überlegen die konservativen Landesregierungen von sich aus, ob nicht Schritte in Richtung auf eine Privatisierung der Sparkassen gegangen werden sollen.

Stichwort „Volksbegehren“: Warum jetzt der Vorschlag, obwohl seit einiger Zeit dieses Volksbegehren zum Thema „Sparkassenverkauf“ diskutiert wird?

Ja, seit einiger Zeit wird ein Volksbegehren zur Änderung des Sparkassengesetzes diskutiert. Grundsätzlich finde ich solche Aktivitäten direkter demokratischer Initiativen auch sehr sinnvoll und unterstützenswert. Im konkreten Fall gibt es aber mehrere Probleme: Erstens laufen einige der aktuellen Forderungen des „Berliner Bündnisses gegen Privatisierung“ Gefahr, von der EU wegen Verstoß gegen die „Diskriminierungsfreiheit“ kassiert zu werden – dies gilt vor allem für die Forderung nach einer demokratischen Kontrolle der Berliner Sparkasse durch einen Verwaltungsrat. Zweitens: Wir stehen unter enormem Zeitdruck. Im laufenden Verkaufsverfahren sollen die Interessenten im Sommer verbindliche Gebote abgeben. Ein Volksbegehren einschließlich Änderung des Sparkassengesetzes würde sich deutlich länger hinziehen. Selbst wenn ein Volksbegehren also erfolgreich sein sollte, würde das Sparkassengesetz geändert, nachdem die Sparkasse verkauft wurde. Welche Probleme das aufwirft, kann man sich denken. Drittens: Wenn man genau hinsieht, richtet sich das Volksbegehren ja nicht direkt gegen eine Privatisierung der Berliner Sparkasse. Vielmehr fordert es zusätzliche Restriktionen für jeden Käufer per Änderung des Sparkassengesetzes. Damit begibt man sich aber genau in die Falle, die die EU aufgestellt hat: Per Gesetz darf nicht „diskriminiert“ werden, öffentliche Käufer dürfen nicht gegenüber privaten bevorzugt werden. Dagegen kann niemand den Sparkassen-KundInnen verbieten, im Falle einer Privatisierung das Konto zu kündigen – auch die EU-Kommission nicht!

Reichen die Auflagen, die der Senat dem Käufer machen will, nicht aus, um zu bewirken, dass auch eine privatisierte Sparkasse sich gemeinwohlorientiert verhält?

Präzise und durchsetzungskräftige Auflagen können nur teilweise sicherstellen, dass eine privatisierte Sparkasse gemeinwohlorientiert arbeitet – z.B. dass sie ein Guthaben- Girokonto für alle anbietet oder eine bestimmte Filialdichte beibehält. Finanzdienstleistungen sind hochkomplexe Produkte, für die nicht alle Details durch Auflagen regelbar sind. Die genauen Konditionen für Girokonten oder Kredite sind genauso wenig in allen Details regelbar wie eine angemessene Kreditversorgung für mittelständische Unternehmen. Daher sind hierzu auch keine konkreten Auflagen vom Senat vorgesehen – und daher macht es einen Unterschied, ob der zukünftige Eigentümer der Berliner Sparkasse einen maximalen Profit erwirtschaften will oder nicht. Hinzu kommt: Bundesregierung und EU-Kommission haben jüngst klar gestellt, dass sie den Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses über Auflagen nur als „politische Meinungsäußerung“ verstehen, nicht aber als rechtlich bindend. Letzteres sei – so Auffassung der EU-Kommission – nicht diskriminierungsfrei und daher nicht zulässig. Ich teile diese Auffassung zwar nicht. Die Position der EU-Kommission zeigt aber: Nahezu alles, was die Politik unternimmt, um ein Mindestmaß an Gemeinwohlorientierung durchzusetzen, wird von der EU-Kommission in Frage gestellt werden. Umso wichtiger mein Mobilisierungsvorschlag – denn noch mal: Gegen Sparkassen-KundInnen, die sagen „Privatisierung? Ohne mich!“ ist die EU-Kommission machtlos!

Muss aber ein öffentlicher Käufer nicht auch Gewinne erwirtschaften? Sind öffentliche Banken die idealen Käufer?

Eine Berliner Sparkasse im Besitz des Sparkassen- und Giroverbandes oder von Landesbanken ist sicher nicht die optimale Lösung: Zum einen sind im Bereich der Landesbanken selbst Privatisierungstendenzen erkennbar; bei der WestLB ist eine Teilprivatisierung immer wieder in der Diskussion. Zum anderen bestimmt der neue Eigentümer über die Geschäftspolitik der Berliner Sparkasse, nicht das Land Berlin. Daher ist ein solcher Verkauf sicher nicht optimal – aber es ist das Beste, was unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisierbar ist. Auch ein öffentlicher Käufer muss den milliardenschweren Kaufpreis refinanzieren. Er wird jedoch nicht zusätzlich den maximalen Profit erwirtschaften wollen.

Schadet ein niedriger Kaufpreis nicht Berlin?

Kurzfristig bedeutet ein niedrigerer Kaufpreis natürlich weniger Geld für Berlin. Aber:Jeder Käufer wird langfristig versuchen, einen höheren Kaufpreis über einen höheren Ertrag zurückzuholen. Die Folge sind schlechtere Konditionen für Berliner Privatkunden und Mittelstand. Denn: Finanzdienstleistungen sind hochkomplexe Produkte, das Geschäft funktioniert nicht wie der Markt für Kartoffeln. Kreditinstitute können in einem bestimmten Ausmaß Preise und Konditionen setzen.

Mal ganz konkret gefragt: Ist mein Geld noch sicher, wenn die Sparkasse von einem Finanzinvestor oder einer privaten Großbank gekauft wird?

Zweifellos Ja. Das Geld von Kleinsparern (auf Girokonto, Sparbücher, etc.) ist sicher, auch wenn ein Finanzinvestor oder eine private Großbank die Sparkasse kauft. Dafür sorgen vor allem die Einlagensicherungsfonds. Im Rahmen der Aktion sollen Kunden aus politischen Gründen einen Wechsel ihres Kreditinstitutes ankündigen, nicht aus Angst um ihr Geld.

Welche Alternativen gibt es für mich als Kleinsparer?

Unsinnig wäre natürlich, wenn die Sparkassen-Kunden zu privaten Großbanken wechseln würden. Aber mit den in Berlin vertretenen Genossenschaftsbanken (Berliner Volksbank oder Sparda-Bank) existieren Alternativen, die nicht im Besitz privater Großbanken oder Finanzinvestoren sind.