RWE enteignen

Braunkohle stoppen

„Das ist ungesetzlich“ schreit die Braunkohle-Lobby gegen Demonstrant*innen, die im Kampf für das Klima Bäume besetzen und Braunkohlebagger blockieren. Aber wer handelt hier eigentlich ungesetzlich?

Von Georg Kümmel, Köln

„Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden. Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.“ (Paragraf 1 und 2, Artikel 27, Landesverfassung NRW). „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. … Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. …“ ( Paragraf 2 und 3, Artikel 14, Grundgesetz).

Im Allgemeinwohl

Zweifelt jemand daran, dass RWE eine monopolartige Stellung hat und seine Macht missbraucht? Wäre es nicht im Wohle der Allgemeinheit, wenn der Braunkohleabbau gestoppt würde? Wäre es nicht zum Wohle der Allgemeinheit, wenn die Beschäftigten stattdessen sinnvolle und gleichwertig bezahlte Arbeitsplätze etwa im Bereich Renaturierung und erneuerbare Energien erhalten würden?

Wie man sieht, ist es geradezu „ungesetzlich“, dass RWE immer noch nicht enteignet und in Gemeineigentum überführt ist. Was die Entschädigung betrifft, ist laut Gesetz eine gerechte Abwägung zu treffen. Dazu gehört ja wohl die Aufrechnung aller direkten und indirekten Subventionen an RWE, sowie der Schäden, die Braunkohleabbau und -verbrennung für Natur und Klima angerichtet haben und der Folgeschäden. Dann wird sich herausstellen, wie hoch die Entschädigung ist, die die Großaktionäre aus ihren Milliardenprofiten an die Allgemeinheit zahlen müssen. Sobald dies alles umgesetzt ist, werden ganz sicher keine Besetzungen und Blockaden mehr nötig sein.