Streikrecht verteidigen!

Streit um die „Tarifeinheit“

Im Mai will die Große Koalition im Bundestag ihr Gesetz durchbringen, welches weitgehend das Streikrecht beschneidet.

von Torsten Sting, Rostock, Mitglied im ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Rostock, Verkehr (Angabe nur zur Kenntlichmachung der Person)

Vor dem Hintergrund der Krise des Kapitalismus, verschärfen die Herrschenden ihre Gangart gegen die Arbeiterklasse. In Belgien ist die Einschränkung des Streikrechts vor dem Hintergrund von drastischen Sozialkürzungen geplant. In diese Entwicklung reiht sich ein, dass im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das seit 60 Jahren verbriefte Streikrecht geschleift werden soll.

DGB

Die Haltung zum Tarifeinheitsgesetz, hat zu einer Kontroverse zwischen den Gewerkschaften geführt. Die Führungen des DGB, der IG Metall und IG BCE, unterstützen das Anliegen der Bundesregierung. Die Gewerkschaften NGG, GEW und ver.di lehnen das Gesetz ab und sammeln Unterschriften gegen selbiges.

Druck durch Führung

Gerade in der IGM wird ein erheblicher Druck durch die Spitzenfunktionäre ausgeübt. So wurde von Oben angewiesen, jegliche Kritik bei gewerkschaftlichen Treffen zu unterlassen. Dies stellt einen weiteren Schritt Richtung Entdemokratisierung der Gewerkschaften dar und muss zurückgewiesen werden.

Juristische Rückendeckung

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und die Unterstützer des Gesetzes, behaupten immer wieder, dass sie keine Einschränkung des Streikrechts beabsichtigen. Jedoch: Es sind „nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die (…) im Betrieb die meisten Mitglieder hat“ (faz.net, 28.10.14). Dies stellt gerade das Streikrecht der kleineren Arbeitnehmerorganisationen in Frage. Zu Recht sieht die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) das Gesetz als Frontalangriff. Diese Position wird nun durch ein internes Gutachten des Bundestages unterstützt (welt.de 10.2.15). Es gibt jenen politischen Kräften Auftrieb, die darauf setzen, das Gesetz auf juristischem Wege zu Fall zu bringen.

Bundesverfassungsgericht

Natürlich ist es gut, wenn Juristen zu einer Schlussfolgerung kommen, die man im Kampf gegen das Gesetz nutzen kann. Es ist auch nicht schädlich den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten. Mit einer Klage kann man das Thema auch in die Öffentlichkeit bringen. Dieser Schritt sollte aber nur eine Ergänzung zum politischen Kampf in den Gewerkschaften, Betrieben und auf der Straße sein. Wir müssen uns auf unsere eigene Kraft verlassen und den Druck aufbauen. Je mehr gesellschaftlicher Widerstand sichtbar ist, desto eher gibt es dann auch die Möglichkeit, dass auf juristischem Wege das Gesetz gestoppt wird, weil die Richter ihre Urteile auch vor dem Hintergrund von gesellschaftlichen Kämpfen und Druck treffen.

Widerstand

Wichtig ist es jetzt eine Bewegung von unten aufzubauen. Hier ist bereits einiges im Gange. So spricht sich der ver.di-Landesbezirksvorstand NRW für … „eine breite Information und Mobilisierung der Beschäftigten aus. Der ver.di-Landesbezirksvorstand NRW fordert alle Bezirke und Fachbereiche auf, das Gesetzesvorhaben Tarifeinheit auf jeder Betriebs- und Personalversammlung zum Thema zu machen. Der ver.di-Bundesvorstand wird aufgefordert, öffentlichkeitswirksame Aktionen im Vorfeld der abschließenden Beratungen im Bundestag zu organisieren.“ Konkreter Bezugspunkt muss die Demonstration am 18. April in Frankfurt sein. Diese gilt es jetzt schnellstmöglich bekannt zu machen und dafür zu mobilisieren. Es müssen Anträge in gewerkschaftlichen Gremien gestellt werden. Diese sollten die Unterstützung für die Demo und die Finanzierung von Bussen beinhalten. Mit öffentlichen und betrieblichen Aktionen einerseits sowie Veranstaltungen vor Ort, können die KollegInnen mobilisiert werden. Hier ist gerade der Schulterschluss zwischen Gewerkschaften und der LINKEN sehr wichtig. (Weitere Infos auf labournet.de)