Droht eine Welle von Auslagerungen?

Foto: http://www.flickr.com/photos/pansonaut/ CC BY-NC-SA 2.0
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Wir dokumentieren hier einen Artikel aus der „Alternative“ Nr. 42 vom 18. Juni 2013.

 

Bis 2014 sollen bei Mercedes 2 Milliarden Euro „gespart“ werden. Dafür haben die MPS-Kräfte bei uns in Marienfelde und in den anderen Daimler-Werken jeden Stein umgedreht – und dem Vorstand in Stuttgart Bericht erstattet. Mittlerweile wissen wir mehr: Die Herren Zetsche und Co. wollen die Stammbelegschaft reduzieren und in großem Stil auf Werkverträge setzen.

Am 22. Mai schrieb die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“: „Inzwischen wird klar, dass es bei dem Sparpaket auch darum geht, einen Teil der intern bei Daimler erledigten und meist hochbezahlten Arbeit auf billigere externe Anbieter zu übertragen.“ Toll, dass wir das auch noch aus der Presse erfahren.

Im Mai gab es dazu auch ein Schreiben des Gesamtbetriebsrates (GBR) an die Beschäftigten: „Um zum Wettbewerb aufzuschließen, will der Vorstand künftig verstärkt Aufgaben im Dienstleistungs-, Logistik- und Entwicklungsbereich fremd vergeben. Das Unternehmen orientiert sich dabei an Wettbewerbern, bei denen in einzelnen Werken über 50 % der Wertschöpfung durch Fremdfirmen erbracht wird.“

Weiter meinen Klemm und Brecht vom GBR: „Ergebnis einer solchen Unternehmenspolitik wäre, dass Fremdfirmen unreguliert bei Daimler auf dem Werkgelände – in unseren Fabriken und Büros – agieren und Stammbelegschaft ersetzt wird.“

 

Höchste Zeit, dagegen aktiv zu werden:

  • Nein zum Missbrauch von Werkverträgen
  • Verbot von Leiharbeit – DGB-Tarifverträge mit Zeitarbeitsfirmen ersatzlos kündigen
  • Betriebsräte sollten gegen alle Werkverträge klagen, durch die aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten Arbeitsverhältnisse direkt bei Daimler entstehen. Stattdessen sollte für Festeinstellungen gekämpft werden
  •  Für eine breite, öffentliche Kampagne von IG Metall und DGB gegen Auslagerung, Werkverträge und Leiharbeit
  • Für ein tarifvertraglich gesichertes Veto-Recht gegen Werkvertrags-Missbrauch
  • Gegen Arbeitnehmer 2. und 3. Klasse: Wer auf dem Daimler-Gelände arbeitet, muss auch Daimler-Lohn bekommen

 

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