Die S-Klasse und Hungerlöhne

Foto: http://www.flickr.com/photos/pansonaut/ CC BY-NC-SA 2.0
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Wir dokumentieren hier einen Artikel aus der „Alternative“ Nr. 42 vom 18. Juni 2013.

 

Wenn es nach den Herren (und ein paar Damen) in den Chefetagen gegangen wäre, dann hätte vom 15. Mai an über nichts anderes mehr geredet werden dürfen als über die neue S-Klasse. Doch 2 Tage vorher, am 13. Mai wurde ihnen ordentlich in die Suppe gespuckt. An diesem Tag erschien in der ARD eine Reportage unter dem Titel: „Hungerlohn am Fließband“.

Wer diese SWR-Sendung verpasst hat, kann hier nachschauen. Ein SWR-Reporter hatte sich von einer Leiharbeitsfirma anstellen lassen, die ihn wiederum an eine Logistikfirma verlieh, die für das Mercedes-Werk Untertürkheim tätig war.

Bei seiner Recherche machte er folgende – uns leider vertraute – Erfahrung: Erstens arbeiten Stammbeschäftigte und Leiharbeiter Seite an Seite am gleichen Fließband, der eine kriegt selbst in der untersten Lohnstufe 3.400 Euro, der andere kommt bei einem Stundenlohn von 8,19 bloß auf 991 Euro im Monat. Zweitens: Der Staat greift Daimler unter die Arme – denn um eine Familie mit 4 Kindern zu ernähren, muss nach Hartz IV in diesem Fall eine Aufstockung auf 1.550 Euro erfolgen.

Merkwürdig, dass der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Klemm – wie im Film gezeigt – von alledem nichts mitbekommen haben will. Vielleicht hätte er öfter die Zeitungen der „Alternative“ in Berlin, aber auch in Stuttgart lesen sollen. Wir haben jedenfalls vor prekärer Beschäftigung immer gewarnt und Missstände bekannt gemacht.

Leiharbeit und Werkverträge sind zum Nachteil aller Beschäftigten und damit auch der Stammbelegschaft. Denn diese Politik bedeutet

  • Spaltung der Beschäftigten in einem Betrieb
  • Druck auf die Stammbelegschaft: Je mehr Firmen in den Hallen und Büros vertreten sind, um so größer wird der Druck, Verzicht zu üben, um der Fremdfirma nicht das Geschäft zu überlassen
  • Gefahr von Streikbrechern wider Willen – schließlich kann den Fremdfirmen-Beschäftigten bei Warnstreiks gleich der Arbeitsplatz-Verlust drohen
  • Wegfall von Stamm-Arbeitsplätzen durch Leiharbeit und Werkverträge

 

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