Linksjugend[‚solid]: Für einen pluralen Jugendverband

Bundesschiedskommission bestätigt Recht für Landesverbände, Mitgliedschaft zu verweigern

Im Sommer bestätigte die Bundesschiedskommission der Linksjugend [„solid] das Recht des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern, einem Mitglied, das aus einem anderen Bundesland zugezogen war, die Mitgliedsrechte zu entziehen. Hintergrund ist ein Unvereinbarkeitsbeschluss des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern mit der SAV.

von Michael Koschitzki, Berlin

Der Genosse ist seit vielen Jahren im Jugendverband aktiv und war Landessprecher in Hamburg. Er ist auch aktives SAV-Mitglied. Nach einem Umzug nach Mecklenburg Vorpommern wollte er sich an der Landesmitgliederversammlung in Mecklenburg Vorpommern beteiligen. Ihm wurde dort das Stimmrecht und die Ausübung seiner Mitgliedsrechte verweigert. Begründet wurde das mit seiner Mitgliedschaft in der SAV. Dagegen legte der Genosse Widerspruch bei der Bundesschiedskommission ein.

Die Bundesschiedskommission hörte beide Seiten an und lehnte nach einiger Diskussion den Antrag mit drei Gegenstimmen und einer Fürstimme ab. Die Bundesschiedskommission machte sich die Unvereinbarkeit mit der SAV nicht zu eigen, entschied jedoch, dass ein Landesverband selbst die Mitgliedschaft regeln darf. Der betroffene Genosse bleibt weiterhin Mitglied der Linksjugend[„solid], hat im Landesverband jedoch nur Sympathisantenstatus. Die Bundesschiedskommission empfiehlt eine Klärung der Ungenauigkeit der Bundessatzung in Bezug auf die Mitgliederrechte.

Für einen pluralen Jugendverband

Die Bundesschiedskommission hat mit ihrer Entscheidung die Tore geöffnet, politische Debatten mit Ausschlüssen zu beenden. Wenn Landesverbände anfangen politische Strömungen des Jugendverbandes auszuschließen, werden plurale Debatten auf die Bundesebene verbannt und Landesverbände durch die Mehrheitsströmungen dominiert. Das kann nicht im Interesse eines pluralen demokratischen Jugendverbandes sein. Strömungspolitische Debatten sollten geführt und nicht mit Unvereinbarkeiten beantwortet werden.

Die Bundesschiedskommission fällt damit hinter die Haltung der Partei DIE LINKE zurück, dessen Bundesschiedskommission explizit feststellte, dass eine Mitgliedschaft in der SAV mit einer Mitgliedschaft in der LINKEN vereinbar ist: „Eine Unvereinbarkeit der Programmatik der SAV bzw. der Positionen der Berufungsführer mit den Programmatischen Eckpunkten besteht nicht.“ (Nachzulesen hier) In Rostock wurde sogar die für die SAV in die Bürgerschaft gewählte Abgeordnete Christine Lehnert in DIE LINKE aufgenommen, obwohl sie nicht Mitglied der LINKE-Bürgerschaftsfraktion ist.

Wir brauchen einen Jugendverband wo alle GenossInnen, die sich auf der Grundlage von Programm, Satzung und Methode des Jugendverbandes bewegen, diskutieren und sich einbringen können. Die Entscheidung der Bundesschiedskommission ist ein Fehler. Dem Genossen sollten die vollen Mitgliedsrechte, wie er sie auch in der Partei hat, gewährt werden. Ein bundesweiter Jugendverband sollte die Mitgliedschaft am besten bundesweit regeln und strömungspolitische Unvereinbarkeiten abschaffen.