Netto-MitarbeiterInnen verteidigen das Recht auf Koalitionsfreiheit

Bericht von der Unterstützerkonferenz in Göttingen

Am letzten Sonntag hat in der Göttinger ver.di-Zentrale eine Versammlung zur Unterstützung der KollegInnen von Netto (Edeka) stattgefunden. Mit mehr als 60 TeilnehmerInnen, darunter Vertrauensleute und Betroffene aus den Netto-Filialen der Region sowie Gewerkschaftsvertreter, Betriebsräten und Abgeordnete der Linkspartei, war das Treffen ein wichtiger Schritt zur Organisierung der Solidarität mit den Beschäftigten des Einzelhandels, der ja nicht nur bei Edeka von Betriebsschließungen, Massenentlassungen und katastrophalen Lohn- und Arbeitsbedingungen betroffen ist.

von Heino Berg, Göttingen

Die KollegInnen berichteten zunächst von dem enormen Druck, den das Netto-Management gegen die Anfänge einer gewerkschaftliche Interessenvertretung ausgeübt hat. Sie wurden systematisch eingeschüchtert. In der einstimmig verabschiedeten Resolution heißt es. „In den letzten Monaten waren die Netto-KollegInnen in der Region Göttingen öffentlich gewerkschaftlich aktiv. Acht KollegInnen haben sich zu den bundesweit ersten Vertrauensleuten im Discounterbereich wählen lassen. Das Vorgehen von Netto in Göttingen legt für uns den Verdacht nahe, dass das Unternehmen die Schließungen und Versetzungen nutzt, um alle KollegInnen bei Netto einzuschüchtern. Netto würde damit das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit (Grundgesetz Art. 9, Abs. 3) verletzen.“

Bei der Verteidigung des Rechts auf Koalitionsfreiheit und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft geht es um fundamentale Errungenschaften der Arbeiterbewegung.

Darüber hinaus fordern die Kollegen:

„- Keine Kündigungen und kein Auslaufenlassen von befristeten Verträgen. Alle bleiben an Bord.

– Keine erzwungenen „Minusstunden“: alle Beschäftigten haben ein Recht darauf, ihre arbeitsvertraglichen Stunden auch abarbeiten zu dürfen.

– Bei Versetzungen müssen die sozialen Belange der Beschäftigten (z.B. Wohnortnähe) höchste Priorität haben.

– Vernünftige Ausbildungsbedingungen für Azubis, Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes.“

Wie sollen diese Forderungen durchgesetzt werden?

Am 23.8. wird erstmalig eine regionale Teilbetriebsversammlung stattfinden, um die Zersplitterung in den Filialen zu überwinden. Der Betriebsrat des Konzerns, der zunächst eine solche Versammlung verhindern wollte, konnte durch den Druck der KollegInnen und von ver.di nun doch zu ihrer Einberufung gezwungen werden.

In der Diskussion über die nächsten Schritte machten Mitglieder der SAV den Vorschlag, im Anschluss an diese Betriebsversammlung eine Kundgebung von ver.di vorzubereiten, damit die Forderungen der Betroffenen und die Solidarität aus anderen Bereichen öffentlich zum Ausdruck kommen können und sie überregional bekannt zu machen. Dies wurde von vielen TeilnehmerInnen aufgegriffen, bis hin zu ersten Vorschlägen für die KundgebungsrednerInnen (z.B. aus dem Krankenhausbereich). Einzelheiten sollen bei einer weiteren Unterstützerkonferenz besprochen werden.

Inzwischen steht unter http://neulich-bei-netto.de/208 auch ein Blog zur Verfügung, wo die Resolution und die Aktivitäten der Kampagne dokumentiert und diskutiert werden können.