Beschneidung aus religiösen Gründen: Weder bagatellisieren noch verbieten

Bernaert von Orley: Beschneidung Jesu Christi (1525/30)

Diskussionsbeitrag zur Diskussion um das Urteil des Kölner Landgerichts und die Bundestagsentschließung

Nachdem ein Kölner Landgericht am 7. Mai die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hat, ist eine heftige gesellschaftliche Debatte entbrannt. VertreterInnen der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften gingen auf die Barrikaden, unterstützt von Kirchenrepräsentanten. Am 19.7. hat der Bundestag dann im Schnellverfahren einen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet, der die Regierung auffordert im Herbst diesen Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Beschneidung von Jungen grundsätzlich als zulässig definiert. In der LINKEN ist man sich dazu nicht einig.

von Sascha Stanicic

Die Beschneidung von Männern, also die teilweise oder komplette Entfernung der Penisvorhaut, ist ein uralter Brauch, der in unterschiedlichen Gesellschaften und Religionsgemeinschaften betrieben wurde und wird. In der Geschichte gab es vielfältige Begründungen für die Beschneidung. Während diese für das Judentum und den Islam ein wesentliches Ritual für die Religionszugehörigkeit darstellt, wird vermutet, dass Beschneidungen an SklavInnen (Männern und Frauen) im Altertum vorgenommen wurden, um deren Sexualleben zu kontrollieren. Auch im Christentum wurde seit dem 18. Jahrhundert die Beschneidung als Mittel gegen – die als Krankheit verstandene – Masturbation propagiert. Heute gibt es vor allem medizinisch-hygienische Begründungen für die Beschneidung.

Komplexe Debatte

Die Debatte um das Kölner Urteil ist komplex und mehrdimensional. Sie wird jedoch von vielen Beteiligten in einer eindimensionalen Weise geführt. Das gilt für die Europäische Rabbinerkonferenz, die das Urteil in einem Atemzug mit dem Holocaust nennen („schwerster Angriff seit dem Holocaust“) und behaupten, jüdisches Leben werde so in Deutschland unmöglich gemacht (und damit, ob gewollt oder nicht, den Holocaust relativieren und dessen Opfer respektlos behandeln). Aber auch für solche VerteidigerInnen des Urteils, die eine einfache juristische Argumentation aufmachen, in der eine Religionszugehörigkeit nicht als Kindeswohl definiert wird und eine medizinisch nicht indizierte Operation als Körperverletzung betrachtet wird. Man kann dieses Urteil aber nicht losgelöst von den gesellschaftlichen Verhältnissen, von Islamfeindlichkeit und Antisemitismus und dem Spannungsfeld von Religionsfreiheit, Elternrechten und Kindesschutz diskutieren. Und dann sind einfache Antworten schwer zu finden.

Dabei wird in der Debatte so einiges durcheinander geworfen. Leider auch von Mitgliedern der LINKEN. So vergleicht der stellvertretende Landesvorsitzende der LINKEN aus NRW Azad Tarhan im Magazin „Marx21“ die Beschneidung mit Ohrlochstechen. Die, ebenfalls dem Marx21-Netzwerk angehörenden, LINKE-Bundestagsabgeordneten Christine Buchholtz und Nicole Gohlke begründen ihre Unterstützung der Bundestagsentschließung (die im Widerspruch zum Abstimmungsverhalten der Mehrheit der Fraktion stand) unter anderem damit, es sei bigott „so zu tun, als würde nur die Beschneidung ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sein und nicht auch beispielsweise kosmetische Operationen bei Minderjährigen oder vorsorgliche Blinddarm- oder Mandelentfernungen.“

Tatsächlich ist nicht zu bestreiten, dass es sich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Kindern handelt, die nicht medizinisch notwendig ist. Im Unterschied zu Ohrlöchern wächst aber die Penisvorhaut erstens nicht nach und beeinträchtigt zweitens der Verlust der Vorhaut das sexuelle Empfinden des Mannes. Es ist unbestritten, dass diese Beeinträchtigung nicht mit der weiblichen Genitalverstümmelung gleichgesetzt werden kann. Genauso unbestritten ist aber auch, dass die Vorhaut zu den sensibelsten Stellen des Körpers gehört und ihre Entfernung einen Unterschied für das sexuelle Empfinden macht. Welche Tragweite dieser Unterschied hat, ist dabei zweitrangig. Die Beschneidung ist ein Eingriff, die eine irreparable und folgenhafte Veränderung des männlichen Körpers vornimmt.

Wenn man diese Tatsache nüchtern betrachtet, kann man nur zu dem Schluss kommen religiös motivierte Beschneidungen an Minderjährigen abzulehnen. Niemand kann ernsthaft gutheißen, dass eine solche körperliche Veränderung an einem Menschen ohne seine Zustimmung vorgenommen werden darf, weil eine Religion dies vorschreibt. Eine Zustimmung ist aber nach gängigem Verständnis erst ab dem 14. Lebensjahr möglich.

Davon ist auch nicht dadurch abzulenken, indem man auf die hohe Zahl der beschnittenen Männer in allen Religionsgemeinschaften und die vielfach angenommene medizinische Sinnhaftigkeit von Beschneidungen hinweist. Ersteres ist nur ein Argument dafür, dass beschnittene Männer nicht gesellschaftlich stigmatisiert sind. Letzteres ist zumindest kontrovers zu diskutieren und nicht so eindeutig, wie es oftmals behauptet wird. In jedem Fall wäre auch hier eine Abwägung zwischen dem wahrscheinlich etwas erhöhten Krebsrisiko und der Einschränkung des sexuellen Empfindens nötig. Die behauptete und von der Weltgesundheitsorganisation in Afrika voran getriebene Beschneidung zur Minderung des HIV-Infektionsrisikos ist erstens umstritten und würde auch erst bei geschlechtsreifen Männern gelten, so dass daraus keine Beschneidung von Kleinkindern abgeleitet werden kann. Abgesehen davon sollte man, wenn man schon medizinische Argumente anführt, das Risiko eines operativen Eingriffs nicht außer Acht lassen. Der Kinderchirurg Maximilian Stehr sprach in einem Interview in der Frankfurter Rundschau davon, dass es „bei jedem fünften Säugling nach der Operation Probleme gibt“.

Ablehnung bedeutet nicht Verbot

Die Beschneidung abzulehnen bedeutet jedoch nicht automatisch und zum jetzigen Zeitpunkt ein gesetzliches Verbot zu unterstützen. Denn ein solches müsste auf seine gesellschaftliche Wirkung hin untersucht werden – in einem Land, in dem seit Jahren heftige islamfeindliche Kampagnen die muslimische Bevölkerung diskriminieren und isolieren und in dem es nicht nur die schreckliche Geschichte der Judenvernichtung, sondern immer noch einen verbreiteten Antisemitismus, gibt. Ein Verbot würde von rassistischen Kräften gegen die muslimische und jüdische Bevölkerung genutzt. Es würde die Spaltung der Gesellschaft entlang religiöser und nationaler Linien verstärken. Ganz praktisch würde es sehr wahrscheinlich dazu führen, dass sich nur ein Teil der Juden und Muslime daran halten würde und viele Jungen im Ausland oder unter unhygienischen und unsicheren Bedingungen beschnitten würden.

Angesichts des Kölner Urteils müsste also der Gesetzgeber eine Straffreiheit bei medizinisch fachgerecht durchgeführten Beschneidungen zumindest für einen begrenzten Zeitraum garantieren, aber gleichzeitig müsste eine Aufklärungskampagne betrieben und Alternativen aufgezeigt werden. Diese gibt es: im Islam gibt es keine verbindlichen Altersvorgaben für eine Beschneidung und es gibt jüdische Gemeinden in Großbritannien, die schmerzlos-symbolische Rituale bei Babys vornehmen.

Diejenigen Linken, die unkritisch das Recht auf Beschneidung bejahen und in den Chor miteinstimmen, dass ein Verbot der Beschneidung einem Religionsverbot gleich komme, sollten sich fragen, weshalb sie hier auf der Seite der Merkels und Westerwelles stehen und weshalb die bürgerlichen Parteien im Hauruckverfahren den Bundestagsbeschluss durchgedrückt haben. Es soll eine Debatte vermieden werden, die für zwei Säulen der bürgerlichen Gesellschaft bedrohlich geworden wäre: für das Konzept der bürgerlichen Kleinfamilie mit ihrer weitgehenden Entrechtung der Kinder und für die christlichen Kirchen. Denn der Schritt von der Verneinung der Beschneidung zur Infragestellung der Taufe und durch die Eltern erzwungenen religiösen Erziehung ist nicht weit. Und das ist auch gut so. Denn so wie Eltern kein Recht haben sollten, in die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder einzugreifen, sollten sie auch kein Recht haben, mit ihren Kindern wie mit Privateigentum umzugehen und ihnen eine Religion, Weltanschauung oder auch eine sportliche oder künstlerische Karriere aufzuzwingen. Kinder sind keine Objekte, sondern Subjekte. Deshalb ist es auch zu begrüßen, dass DIE LINKE im Juni 2012 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht hat, der Kinderrechte ausbauen will.

Sascha Stanicic ist Bundessprecher der SAV und Mitglied der LINKEN in Berlin-Neukölln.