Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst stoppen

Bundesweiten gemeinsamen Kampf organisieren


 

Wenn es nach der ver.di-Führung geht, folgt dem Ausverkauf beim neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) der Ausverkauf bei der Arbeitszeit.

Nach der Kündigung der Arbeitszeit durch die Länder im Sommer 2004 sprach der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske von einer „fundamentalen Kampfansage“ und drohte mit einem „Konflikt in bisher unbekanntem Ausmaß“. Außer einer Serie von verzettelten Warnstreiks ist allerdings nichts passiert.

Erst Länderbeschäftigte und BeamtInnen…

Nach dem Scheitern der Verhandlungen im April diesen Jahres sollte dann laut Bsirske der Widerstand in „Quantität und Qualität“ gesteigert werden. Doch es blieb bei der Drohung. Der tariflose Zustand bei den Ländern hält bei den Sonderzahlungen nun schon seit zwei Jahren und bei der Arbeitszeit seit einem Jahr an. Alle BeamtInnen und auch die Neueingestellten arbeiten je nach Bundesland 40, 41 oder in Bayern und Hamburg sogar 42 Stunden in der Woche.

Nachdem die Große Koalition verkündete, die Arbeitszeit der insgesamt 300.000 Bundesbeamten jetzt auch noch von 40 auf 41 Stunden zu erhöhen und im Rahmen der Föderalismusreform den Bundesländern Bezahlung, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen zu überlassen, drohte der Beamtenbund mit Streik. Von ver.di gab es im Rahmen einer Presseerklärung zum Koalitionsvertrag nur windelweiche Kritik daran.

… jetzt die Beschäftigten der Kommunen

Kein Wunder, dass sich die Kommunen ermutigt fühlen, die im TvöD zugestandene Öffnungsklausel zur Arbeitszeit einzufordern und eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden für Müllwerker, Krankenschwestern und Verwaltungsanstellte zu verlangen. In Baden-Württemberg hat der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) die Arbeitszeitregelung kurz nach Einführung des TvöD gekündigt. Die Stadt Stuttgart will bereits für alle ab 1. Dezember neu Eingestellten die 40-Stunden-Woche einführen.

Die Beschäftigten der baden-württembergischen Uni-Kliniken haben im Oktober gezeigt, dass man mit weniger als 20 Prozent Organisationsgrad erfolgreich streiken kann. Der ver.di-Bezirk Stuttgart und der ver.di-Landesverband haben für den 5. Dezember einen landesweiten eintägigen Warnstreik von Beschäftigten bei Land und Kommunen und für den Januar Urabstimmung und einen Erzwingungsstreik angekündigt.

Von einem Streik im Südwesten könnte eine bundesweite Signalwirkung ausgehen. Wenn ver.di einen bundesweiten Streik der Beschäftigten bei den Ländern und beim Bund unter Einbeziehung der BeamtInnen bei Bund, Ländern und Kommunen führen würde, könnte die bereits umgesetzte Arbeitszeitverlängerung rückgängig gemacht und bei den Kommunen verhindert werden.

Die parallel verlaufenden Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel, bei den Versicherungen und in anderen Branchen machen einen erfolgreichen gemeinsamen Streik von Millionen Beschäftigten möglich. Dafür muss Druck von unten organisiert werden.

von Ursel Beck, gewerkschaftspolitische Sprecherin der SAV