Regierung bestiehlt Kinder

Durch die Anrechnung des Vermögens von Kindern könnten zahlreiche Erwerbslose beim Arbeitslosengeld II Leistungen verlieren. Gemäß der Reform werde die Regelleistung für ein Kind bis 14 Jahre von maximal 207 Euro gestrichen oder reduziert, wenn das Kind mehr als 750 Euro Vermögen habe.