ötv-Streik 1974 gegen SPD-Regierung

Vor 30 Jahren wurde mit offensiven Forderungen auch eine SPD-Regierung in die Knie gezwungen
 
Der Druck der Basis zwang die Führung der ötv, der Vorgängergewerkschaft von ver.di im öffentlichen Dienst, und ihren Vorsitzenden Heinz Kluncker im Februar 1974 gegen ihren Willen  in einen Streik gegen die SPD-geführte Regierung unter Willy Brandt. Mit dem Streik durchbrach die ötv die staatlich verordnete Lohnleitlinie der Regierung.
Dieser erfolgreiche Streik und die Streikwelle in anderen Branchen davor hatten entscheidenden Anteil am Rücktritt von SPD-Kanzler Willi Brandt drei Monate später. Die Spionage-Affäre um Guillaume war nur der Anlass.

Wilde Streiks 1973

1973 hatte es in der Bundesrepublik eine Welle inoffizieller, wilder Streiks gegeben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurden dadurch ermutigt, ebenfalls Teuerungszulagen zu fordern. Um wilde Streiks im öffentlichen Dienst zu verhindern, verlangte die ötv-Führung ohne Kündigung der Tarifverträge ein volles 13. Monatsgehalt und drohte trotz Friedenspflicht mit Streiks, um diese Forderung durchzusetzen.
Die Streikandrohung reichte aus, um 1973 das volle Weihnachtsgeld durchzusetzen. Das war den Müllwerkern, StraßenbahnfahrerInnen und Verwaltungsangestellten aber nicht ausreichend. In einigen Städten kam es Ende 1973 trotzdem zu spontanen Arbeitsniederlegungen, bei denen Zulagen erkämpft wurden.

Offensive Lohnforderung 1974

Die Tarifrunde 1974 sollte schließlich dafür sorgen, eine kräftige Lohnerhöhung für alle durchzusetzen. Die ötv stellte folgende Forderung auf: 15 Prozent aber mindestens 185 Mark mehr Lohn im Monat, 300 Mark Urlaubsgeld, einen Zuschlag von 50 Mark für jedes Kind.
100.000 beteiligten sich an einer Welle von Warnstreiks. Politiker, Presse und Unternehmer reagierten mit einer antigewerkschaftlichen Propagandaflut und drohten der ötv.  Arbeitsrechtsprofessor Rüthers forderte, Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst dürften erst nach Abschlüssen in der Industrie erfolgen. CDU-Generalsekretär Biedenkopf verlangte, dass Tarifabschlüsse vom Parlament genehmigt werden müssten. Trotzdem oder gerade deshalb stimmten 91,2 Prozent der abstimmenden Gewerkschaftsmitglieder beziehungsweise 78,9 Prozent der Stimmberechtigten für Streik.

Drei Tage Streik

Bereits bei den Warnstreiks beteiligten sich Belegschaften, die gar nicht aufgerufen waren. Schließlich organisierte die ötv vom 10. bis 13. Februar einen  dreitägigen „Schwerpunktstreik“, an dem sich 300.000 Beschäftigte beteiligten.
Die Straßenbahndepots in vielen Städten bleiben geschlossen, der Müll blieb liegen. Nach drei Tagen  wurde eine Lohnerhöhung von elf Prozent beziehungsweise mindes-tens 170 Mark durchgesetzt. Obwohl für viele KollegInnen dieser Streik die erste Streikerfahrung war, merkten sie, welche Macht die Gewerkschaften mit Streiks entfalten können.
Und so stimmten bei der Urabstimmung nur 61,8 Prozent für Annahme des Abschlusses, in Hessen sogar nur 44,4 Prozent und in Frankfurt nur 26 Prozent.

ver.di-Führung braucht Druck wie in den 70ern

Die defensive Tarifpolitik von ötv und dann ver.di in den 90er Jahren hat dazu geführt, dass die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst dazu übergegangen sind, die in den 70er Jahren erstreikten Errungenschaften wieder wegzunehmen, zum Beispiel Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die entsprechenden Tarifverträge wurden im Sommer 03 von  Bund und Ländern gekündigt und die Kommunen wollen sie kündigen.
Die ver.di-Führung hat bisher darauf verzichtet, auf diese Provokation mit Kampfmaßnahmen zu reagieren. Sie ist offensichtlich bereit, im Rahmen der zur Zeit laufenden Verhandlungen (Prozessvereinbarung) diese Errungenschaften zu opfern.
Nur durch Druck von unten – vergleichbar wie in den 70er Jahren – kann dieser Ausverkauf verhindert werden.

von Ursel Beck, Stuttgart
Gewerkschaftspolitische Sprecherin der SAV