Tarifabsch(l)uss

Bereits Anfang der 90er Jahre fing die damalige ötv-Führung damit an, den Arbeitgebern für ein paar Lohnprozente erkämpfte Errungenschaften zurückzugeben. 1991 waren es die bezahlten Wegezeiten. 1994 wurde das Weihnachtsgeld eingefroren und die Lohnfortzahlung reduziert. 1998 wurde die Zusatzversorgung zur Verhandlungsmasse. Diese Kompensationsgeschäfte wurden mit diesem Tarifabschluss auf die Spitze getrieben. Aber die „Neugestaltung des Tarifrechts“ kann noch verhindert werden.

von Ursel Beck, Stuttgart
1998 wurden auch gesonderte Verhandlungen über Arbeitszeitfragen in Krankenhäusern vereinbart. Damit es bei diesen Verhandlungen endlich zu Ergebnissen kommt, wurden diese Verhandlungen mit dem Tarifabschluss 2003 durch die sogenannte „Prozessvereinbarung“ festgeschrieben und über die Krankenhäuser hinaus auf Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ausgeweitet. Eine „zentrale Lenkungsgruppe“ soll „Projektgruppen“ einrichten. Die Mitglieder bleiben außen vor. Für die Verhandlungen soll Konsensprinzip gelten. Das heißt, ver.di verzichtet von vornerein auf den Einsatz gewerkschaftlicher Kampfmittel. Damit droht der ver.di-Basis, dass sich die Gewerkschaftsführung nicht über den Tisch ziehen lässt, sondern über den Tisch springt.

Arbeitszeitverlängerung

1985 erkämpfte die ötv zwei arbeitsfreie Tage (AZV-Tage). Aus dem Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung wurde aber bereits 1996 der Wiederausstieg. Der erste AZV-Tag wurde damals von der ötv-Führung als Kompensation aufgegeben. Der letzte mit diesem Abschluss.
Angesichts von Massenarbeitslosigkeit, angesichts von zunehmendem Arbeitsstress und als Antwort auf die Hartz-Pläne kommt innerhalb der Gewerkschaften wieder verstärkt die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf. Wenn die ver.di-Führung in einer solchen Situation erkämpfte Arbeitszeitverkürzung kampflos aufgibt, dann kann das nur so verstanden werden, als dass sie mit der Aufgabe des letzten AZV-Tages Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung einen Riegel vorschieben will. Darüberhinaus macht sie sich mitverantwortlich für Arbeitsplatzvernichtung, steigende Massenarbeitslosigkeit und für die Angst um den Arbeitsplatz.

Streikbereitschaft

Die Streikbereitschaft in den Betrieben ? zunehmend sogar bei den BeamtInnen ? war enorm. Dabei war den Beschäftigten durchaus klar, dass es ein harter Streik werden könnte. Die Arbeitgeber machten keinerlei Anzeichen, dass sie schnell in die Knie gehen würden. Der SPD-Oberbürgermeister und Verhandlungsführer der Kommunen, Stüber, drohte sogar mit Aussperrung. Die Drohung vom Ausstieg aus dem Tarifverbund machte die Runde und ausgerechnet der Berliner SPD-PDS-Senat machte es allen vor.
Aber den MüllwerkerInnen, StraßenbahnfahrerInnen und Verwaltungsbeschäftigten war auch klar, wie wichtig ihre Arbeit für die Gesellschaft ist. Und daraus schöpften sie zurecht das Vertrauen in ihre Durchsetzungsfähigkeit. Und sie hatten registriert, dass der Rest der Bevölkerung offen für ihre Forderungen war.
Mit einem Streik im öffentlichen Dienst hätten nicht nur die Forderungen von ver.di durchgesetzt werden können. Ein Streik hätte Voraussetzungen geschaffen, die Gewerkschaften in den Betrieben und in der Gesellschaft endlich in die Offensive zu bringen und den Regierungen und Unternehmern die Grenzen ihrer Macht aufgezeigt.

Gewerkschaften zurückerobern

Von Anfang an gab es unter AktivistInnen berechtigte Skepsis in die ver.di-Führung. ?Die Leute spüren, wir müssen kämpfen sonst machen sie uns ein?, so eine ver.di-Aktivistin aus Stuttgart. Doch die ver.di-Führung wandte – genauso wie früher die ötv-Führung – alle Tricks an, um die Kampfbereitschaft auf reine Dampfablass-Aktionen zu begrenzen und die Erwartungen an den Abschluss immer weiter nach unten zu drücken.
Es geht jetzt nach dem Abschluss darum, dass die AktivistInnen an der Basis, gestützt auf die Kampfbereitschaft der Mitgliedschaft, den innergewerkschaftlichen Kampf um einen Richtungswechsel und um eine programmatische und personelle Alternative innerhalb von ver.di aufnehmen und den Aufbau oppositioneller Strukturen, zum Beispiel des Netzwerks, verstärkt angehen.
Auf allen Ebenen sollten Protestresolutionen gegen diesen Abschluss beschlossen werden. Es müssen Konsequenzen aus diesem Abschluss gezogen, die als Anträge an den ver.di-Bundeskongress im Oktober eingebracht werden sollten: Kündigung des Schlichtungsabkommens, Diskussion und Entscheidung über einen Abschluss auf bezirklicher Ebene bevor die Tarifkommission entscheidet, keine Unterschrift unter einen Tarifvertrag ohne vorherige mehrheitliche Zustimmung per Urabstimmung, bundesweiter Kampf gegen Stellenabbau, Privatisierung, Tarifflucht. Die Kürzung des AZV-Tags muss kritisiert werden und mit der Forderungen nach 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich gekontert werden. Und es muss Widerstand organisiert werden gegen die vereinbarte „Neugestaltung des Tarifrechts“.