{"id":28852,"date":"2014-09-06T10:00:33","date_gmt":"2014-09-06T08:00:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sozialismus.info\/?p=28852"},"modified":"2015-08-31T13:16:27","modified_gmt":"2015-08-31T11:16:27","slug":"augenwischerei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2014\/09\/augenwischerei\/","title":{"rendered":"Augenwischerei"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bundesregierung will angeblich Gesetz zur &#8222;Tarifeinheit&#8220; vorlegen, in dem das Streikrecht unerw\u00e4hnt bleibt. Die Konsequenz w\u00e4re dennoch dessen Einschr\u00e4nkung.<\/strong><\/p>\n<p><em>Dieser Artikel erschien zuerst am 4. September in der Tageszeitung jungewelt.<\/em><\/p>\n<p><em>von Daniel Behruzi, Frankfurt am Main<\/em><\/p>\n<p>Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ein Problem: Angesichts der Arbeitsniederlegungen von Piloten und des Zugpersonals bei der Bahn fordern Unternehmer und Konservative immer vehementer eine Beschneidung des Streikrechts unter dem Motto der \u201eTarifeinheit\u201c. Doch rechtlich ist die Sache schwierig. Ein im Koalitionsvertrag angek\u00fcndigtes Gesetz \u2013 das sogenannte Minderheitsgewerkschaften in die Friedenspflicht zwingt, obwohl sie keinen Tarifvertrag unterzeichnet haben \u2013 d\u00fcrfte vom Bundesverfassungsgericht als Versto\u00df gegen die Koalitionsfreiheit kassiert werden. Daher sucht Nahles nach einem Ausweg, den sie laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom Mittwoch nun angeblich gefunden hat. Demnach soll das Gesetz die Frage des Streikrechts schlicht unerw\u00e4hnt lassen. An dessen Wirkung w\u00fcrde das indes nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>\u201eIn dem Gesetzentwurf soll zwar festgeschrieben werden, dass k\u00fcnftig der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Unternehmen ma\u00dfgeblich sein soll\u201c, berichtet das Blatt. \u201eWas dies f\u00fcr das Streikrecht von Gewerkschaften bedeutet, will die Regierung aber nicht vorschreiben. In informierten Kreisen hie\u00df es, \u00fcber die genaue Auslegung m\u00fcssten dann die Gerichte entscheiden.\u201c<\/p>\n<p>Die Kritiker einer Fixierung der \u201eTarifeinheit\u201c beruhigt das nicht. \u201eWenn Ministerin Nahles gesetzlich festschreibt, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, schr\u00e4nkt sie zwar vielleicht das Streikrecht nicht direkt ein, \u00f6ffnet aber das Tor hierf\u00fcr\u201c, erkl\u00e4rte der Linkspartei-Vorsitzende Bernd Riexinger am Mittwoch in Berlin. Mit diesem Vorgehen schaffe die SPD-Politikerin bewusst eine Gesetzesl\u00fccke. Das sei nicht nur unverantwortlich, sondern auch Augenwischerei: \u201eDenn selbst wenn die Minderheitengewerkschaft streiken darf, findet das Ergebnis des Arbeitskampfes, n\u00e4mlich der Tarifvertrag, keine Anwendung. Damit w\u00fcrde das Streikrecht faktisch doch eingeschr\u00e4nkt\u201c, kritisierte Riexinger.<\/p>\n<p>Der ehemalige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des ver.di-Bezirks Stuttgart appellierte \u201eauch dringend an die DGB-Gewerkschaften, das Streikrecht nicht f\u00fcr organisationspolitische Interessen preiszugeben\u201c. Noch ist ungewiss, wie sich insbesondere die Industriegewerkschaften zu einer Gesetzesinitiative verhalten w\u00fcrden. Zwar hat sich der DGB-Kongress im Mai dieses Jahres klar \u201egegen jeglichen Eingriff in das Streikrecht\u201c ausgesprochen. Die Chemiegewerkschaft IG BCE hatte auf ihrem Gewerkschaftstag wenige Monate zuvor aber noch ganz anders entschieden.<\/p>\n<p>DGB-Chef Reiner Hoffmann k\u00fcndigte am Dienstag in Schloss Meseberg an, in der kommenden und \u00fcbern\u00e4chsten Woche werde es detailliertere Gespr\u00e4che der Gewerkschaften mit der Regierung zum Thema geben. Das deutet darauf hin, dass die DGB-Spitze das Ziel eines Gesetzes zur \u201eTarifeinheit\u201c keineswegs aufgegeben hat. Das widerspr\u00e4che allerdings dem Beschluss des Bundeskongresses. Denn auch wenn es nicht explizit im Gesetz stehen sollte: Eine Festschreibung, dass nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, die die meisten Mitglieder im betreffenden Betrieb hat, w\u00e4re de facto eine Einschr\u00e4nkung des Streikrechts und der Koalitionsfreiheit. Denn welche Gewerkschaft k\u00f6nnte die Besch\u00e4ftigten f\u00fcr ihre Ziele mobilisieren, wenn diese nicht per Tarifvertrag wirksam werden k\u00f6nnen?<\/p>\n<p>Bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft wollte man sich am Mittwoch nicht zu dem Bericht \u00e4u\u00dfern. Ihr Vorsitzender Frank Bsirske hat zuletzt aber klar gegen eine gesetzliche Regelung Stellung bezogen. So betonte er k\u00fcrzlich in seiner Rede beim Gewerkschaftsrat, dem h\u00f6chsten ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen: \u201eIch bin der festen \u00dcberzeugung: Man kann es gar nicht anders gesetzlich bzw. verbindlich regeln als \u00fcber einen Eingriff ins Streikrecht.\u201c Und dagegen h\u00e4tten sich die DGB-Delegierten \u201eklipp und klar\u201c ausgesprochen.<\/p>\n<p>Das Streikrecht im Gesetz nicht explizit zu erw\u00e4hnen, w\u00fcrde nach Ansicht der \u00c4rzteorganisation Marburger Bund keinen Unterschied machen. \u201eEin Zwang zur Tarifeinheit nach der sogenannten Mehrheitsregel degradiert die zahlenm\u00e4\u00dfig unterlegene Gewerkschaft zum Zaungast von Tarifverhandlungen\u201c, sagte deren Sprecher Hans-J\u00f6rg Freese am Mittwoch gegen\u00fcber junge Welt. Eine Gewerkschaft, deren Tarifvertrag nicht wirksam werden k\u00f6nne, d\u00fcrfe nicht zu einem Arbeitskampf aufrufen. \u201eInsofern spielt es keine Rolle, ob im Gesetz explizit klargestellt wird, dass Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern im Betrieb an die Friedenspflicht der gr\u00f6\u00dferen Gewerkschaft gebunden sind. Implizit ist das die Konsequenz einer verordneten Tarifeinheit: Die Minderheitsgewerkschaft im Betrieb wird kaltgestellt.\u201c<\/p>\n<p>Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA) macht hingegen weiter Druck: \u201eEs muss gew\u00e4hrleistet sein, dass w\u00e4hrend der Geltungsdauer des Tarifvertrages, der mit der Mehrheitsgewerkschaft abgeschlossen wurde, f\u00fcr alle Mitarbeiter, die in den Anwendungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, die Friedenspflicht gilt&#8220;, forderte ein BDA-Sprecher am Mittwoch gegen\u00fcber der Nachrichtenagentur AFP.<\/p>\n<p>Zuspitzen d\u00fcrften sich diese Debatten im Herbst. Dann werde es \u201eeine wirksame gesetzliche Regelung geben, die auf jeden Fall verfassungsfest sein wird\u201c, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch in Berlin. Den Bericht \u00fcber die geplante Ausklammerung des Streikrechts wollte er allerdings nicht best\u00e4tigen. Es st\u00fcnden noch intensive Verhandlungen und Gespr\u00e4che an. \u201eDa gibt es noch Diskussionen, Abstimmungen, Pr\u00fcfungen.\u201c<br \/>\nNach unseren Informationen gibt es in der Tat noch keinen fertigen Gesetzentwurf. Bereits im Fr\u00fchjahr hatte die Bundesregierung ein von Nahles erstelltes Eckpunktepapier kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Offenbar tun sich die Bundesarbeitsministerin und ihre Kollegen aus dem Arbeits-, dem Innen- und dem Justizministerium doch schwer damit, eine grundgesetzkonforme L\u00f6sung zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesregierung will angeblich Gesetz zur &#8222;Tarifeinheit&#8220; vorlegen, in dem das Streikrecht unerw\u00e4hnt bleibt. 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