{"id":22623,"date":"2012-11-07T12:11:24","date_gmt":"2012-11-07T11:11:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sozialismus.info\/?p=22623"},"modified":"2012-11-05T17:27:34","modified_gmt":"2012-11-05T16:27:34","slug":"asylrecht-ist-menschenrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2012\/11\/asylrecht-ist-menschenrecht\/","title":{"rendered":"Asylrecht ist Menschenrecht"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_22627\" aria-describedby=\"caption-attachment-22627\" style=\"width: 129px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/www.archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/405508357_d3080ba0a2_b.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-22627\" title=\"picture: zeitrafferin - Julia Seeliger - License: CC-BY\" src=\"https:\/\/www.archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/405508357_d3080ba0a2_b-129x173.jpg\" alt=\"\" width=\"129\" height=\"173\" srcset=\"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/405508357_d3080ba0a2_b-129x173.jpg 129w, https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/405508357_d3080ba0a2_b-260x347.jpg 260w, https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/11\/405508357_d3080ba0a2_b.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 129px) 100vw, 129px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-22627\" class=\"wp-caption-text\">picture: zeitrafferin &#8211; Julia Seeliger &#8211; License: CC-BY<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Warum sich die Situation von Fl\u00fcchtlingen in Deutschland grundlegend \u00e4ndern muss<\/strong><\/p>\n<p>Am 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sozialleistungen f\u00fcr Asylbewerber, Geduldete und Menschen, die aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik haben, zu niedrig sind. Hat sich nun die Situation von Asylbewerbern grundlegend verbessert?<\/p>\n<p><em>von Ianka Pigors, Hamburg<\/em><\/p>\n<p>Die Erh\u00f6hung ist lange \u00fcberf\u00e4llig: Vor 19 Jahren (!) legte der Gesetzgeber den Betrag fest, der an all diese Menschen zu zahlen ist. Ein Inflationsausgleich hat nie stattgefunden. Bei der Festlegung der Regels\u00e4tze entschied der Gesetzgeber, dass die Leistungen vorrangig als \u201eSachleistungen\u201c zu erbringen sind.<\/p>\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es in \u00a7 3 AsylbLG: <em>\u201eDer notwendige Bedarf an Ern\u00e4hrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und K\u00f6rperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsg\u00fctern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gew\u00e4hrt werden. Gebrauchsg\u00fcter des Haushalts k\u00f6nnen leihweise zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Zus\u00e4tzlich erhalten Leistungsberechtigte 1.bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 40 Deutsche Mark, 2.von Beginn des 15. Lebensjahres an 80 Deutsche Mark monatlich als Geldbetrag zur Deckung pers\u00f6nlicher Bed\u00fcrfnisse des t\u00e4glichen Lebens. Der Geldbetrag f\u00fcr in Abschiebungs- oder Untersuchungshaft genommene Leistungsberechtigte betr\u00e4gt 70 vom Hundert des Geldbetrages nach Satz 4\u201c<\/em><\/p>\n<p>Weiter hei\u00dft es: <em>\u201eBei einer Unterbringung au\u00dferhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des \u00a7 44 des Asylverfahrensgesetzes k\u00f6nnen, soweit es nach den Umst\u00e4nden erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gew\u00e4hrenden Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gew\u00e4hrt werden. Der Wert betr\u00e4gt<\/em><\/p>\n<p><em>1. f\u00fcr den Haushaltsvorstand 360 Deutsche Mark,<\/em><\/p>\n<p><em>2. f\u00fcr Haushaltsangeh\u00f6rige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres 220 Deutsche Mark,<\/em><\/p>\n<p><em>3. f\u00fcr Haushaltsangeh\u00f6rige von Beginn des 8. Lebensjahres an 310 Deutsche Mark<\/em><\/p>\n<p><em>monatlich zuz\u00fcglich der notwendigen Kosten f\u00fcr Unterkunft, Heizung und Hausrat.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Im Klartext bedeutet das, Empf\u00e4nger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten als \u201eHaushaltsvorst\u00e4nde\u201c \u2013 in Euro umgerechnet &#8211; Wertgutscheine oder Sachleistungen im Wert von etwa 194,- Euro monatlich, au\u00dferdem 40,- Euro Bargeld und das Recht, in einer Asylbewerberunterkunft zu \u00fcbernachten, beziehungsweise unter Umst\u00e4nden eine Finanzierung der Miete. Kinder und Jugendliche erhalten entsprechend weniger. Da f\u00fcr die Betroffenen die sogenannte \u201eResidenzpflicht\u201c gilt, sie sich also nur in einem bestimmten Bundesland oder sogar Landkreis bewegen d\u00fcrfen, werden die Gutscheine meist nur in dem jeweiligen Landkreis, und auch nur von bestimmten \u2013 gr\u00f6\u00dferen \u2013 Gesch\u00e4ften akzeptiert. Alkohol und Zigaretten zum Beispiel kann man mit den Gutscheinen nicht erhalten. Kleinere Gesch\u00e4fte &#8211; insbesondere solche, die \u201eausl\u00e4ndische\u201c Lebensmittel anbieten, sind zumeist nicht in der Lage, bei dem \u201eGutscheinsystem\u201c mitzumachen.<\/p>\n<p>Die Einhaltung von religi\u00f6sen Ern\u00e4hrungsvorschriften \u2013 zum Beispiel mit als \u201eHalal\u201c zu bezeichnendem Fleisch f\u00fcr Angeh\u00f6rige des muslimischen Glaubens &#8211; wird damit praktisch unm\u00f6glich. Ab und zu eine Spezialit\u00e4t aus der Heimat zubereiten? &#8211; Fehlanzeige! Wer auf Lebensmittelpakete angewiesen ist, muss ohnehin damit vorlieb nehmen, was eingepackt wird. &#8211; Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel in vielen Einrichtungen der \u201egesunde\u201c Tetrapack Milch pro Tag &#8211; den 80 Prozent der Weltbev\u00f6lkerung nicht verdauen k\u00f6nnen, weil nur etwa 20 Prozent der Menschen auf diesem Planeten f\u00fcr die notwendigen Verdauungsenzyme verf\u00fcgen, um Milch vertragen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Mehrheit der Bundesl\u00e4nder hat in der Vergangenheit davon Abstand genommen, Gutscheine oder \u201eFresspakete\u201c statt Geldleistungen auszugeben, weil der Verwaltungsaufwand extrem gro\u00df war. Aber selbst f\u00fcr diejenigen, die das Gl\u00fcck hatten, Bundesl\u00e4ndern zugewiesen zu sein, die Geld- statt \u201eSachleistungen\u201c gew\u00e4hrten, waren f\u00fcr jeweils mindestens vier Jahre gezwungen, mit weniger als zwei Dritteln des ALG II- Satzes auszukommen. Wer jemals gezwungen war, von ALG II zu leben, kann sich vorstellen, dass damit eine auch nur halbwegs normale Existenz kaum m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Dies gilt insbesondere, weil viele Wohnunterk\u00fcnfte f\u00fcr \u201eAsylbewerber\u201c und andere Betroffene als sogenannte \u201eBushcamps\u201c weit von jeder normalen Besiedlung eingerichtet sind, so dass allein die Kosten f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Nahverkehr einen Gro\u00dfteil der Zahlungen aufzehren.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den geschilderten Problemen muss ber\u00fccksichtigt werden, dass nicht alle Betroffenen \u00fcberhaupt in den Genuss der \u201evollen Leistungen\u201c nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen k\u00f6nnen. Die Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass der Betroffene <em>\u201esich 1. nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen, oder 2.bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gr\u00fcnden aufenthaltsbeendende Ma\u00dfnahmen nicht vollzogen werden k\u00f6nnen.\u201c<\/em> (\u00a7 1a AsylbL)<\/p>\n<p>Wenn die Beh\u00f6rden davon ausgehen, dass dies der Fall ist, erhalten die Betroffenen nur die \u201eGrundleistungen\u201c. Das Taschengeld von 40,- Euro wird gek\u00fcrzt. In Extremf\u00e4llen \u2013 zum Beispiel wenn Arbeitsleistungen nach dem Vorbild der 1- Euro-Jobs nicht wahrgenommen werden, k\u00fcrzen viele Landkreise alle Leistungen auf \u201eNull\u201c. Wer geh\u00f6rt zu der Leuten, der von den K\u00fcrzungen betroffen ist? Es handelt sich vor allem um Menschen, deren Asylantr\u00e4ge abgelehnt wurden, und die nicht aktiv an ihrer eigenen Abschiebung mitarbeiten, zum Beispiel indem sie sich weigern, bei der Botschaft ihres Heimatlandes ein Abschiebungsdokument zu beantragen.<\/p>\n<h4>Was f\u00fcr Asylantr\u00e4ge werden in Deutschland abgelehnt?<\/h4>\n<p>Seit der de-facto Abschaffung des Asylrechts 1992 hat sich die Situation von Fl\u00fcchtlingen drastisch verschlechtert. Selbst wer verfolgt wird, wem der Tod droht, erh\u00e4lt oft kein Asyl in Deutschland mehr.<\/p>\n<p>Einige Beispiele: Herr A aus Algerien ist homosexuell. In Algerien wird Homosexualit\u00e4t bestraft. Zudem muss er mit \u00dcbergriffen durch religi\u00f6s fanatische \u201eMitb\u00fcrger\u201c rechnen. Egal. Das Verwaltungsgericht Regensburg urteilte am 15.9.2008, Az. RN 8 K 08.30020: <em>\u201eEs ist Homosexuellen zumutbar, ihre sexuelle Veranlagung und Bet\u00e4tigung nicht nach au\u00dfen hin bekannt werden zu lassen, sondern auf den Bereich des engsten pers\u00f6nlichen Umfeldes zu beschr\u00e4nken; keine beachtliche Verfolgungsgefahr f\u00fcr Schwule in Algerien.\u201c<\/em> Wenn Herr A nicht bereit ist, sein Leben im Geheimen zu f\u00fchren und sich deshalb weigert, der algerischen Botschaft seinen vollen Namen und seine \u00fcbrigen, pers\u00f6nlichen Daten zu nennen, damit ein Deportationspapier ausgestellt werden kann, werden seine Leistungen nach \u00a7 1 a AsylbLG gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p>Herr B ist ein Rom \u2013 also Angeh\u00f6riger der Volksgruppe der Roma. Er wurde im Jahre 1989 im Kosovo geboren. Im Zusammenhang mit dem Kosova-Konflikt zerst\u00f6rten albanische Gruppen das Haus der Familien, die daraufhin nach Deutschland floh. Ungeachtet zahlreicher Progrome gegen Roma im Kosovo sah sich das deutsche Gericht nicht in der Lage, zu erkennen, dass Herr B einer besonderen Verfolgung im Heimatland ausgesetzt ist. (OVG Sachsen, 17.5.2011, Az. A 4 A 510\/10)<\/p>\n<p>Herr C floh 2009 aus Afghanistan, weil er w\u00e4hrend der anhaltenden Unruhen um sein Leben f\u00fcrchtete. Das Verwaltungsgericht in K\u00f6ln entschied, das in seiner Heimatstadt zwar wahrscheinlich B\u00fcrgerkrieg herrscht, die Opferzahlen unter der Zivilbev\u00f6lkerung aber so niedrig sein, dass er dies eben aushalten m\u00fcsse: <em>\u201eSelbst wenn f\u00fcr die Region Herat davon auszugehen w\u00e4re, dass ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt i.S.d. \u00a7 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG vorliegt, scheitert die Zuerkennung subsidi\u00e4ren Schutzes daran, dass die Gefahr in Herat nicht einen so hohen Grad erreicht, dass praktisch jede Zivilperson aufgrund ihrer Anwesenheit in Herat einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt w\u00e4re. (&#8230;) In Anbetracht der Gr\u00f6\u00dfe des Stadtgebiets, der Einwohnerzahl der Stadt Herat (rund 397.500 Einwohner) und der Gesamteinwohnerzahl der Provinz Herat (ca. 1,6 Mio. Einwohner) kann bei einer berichteten Anzahl von ca. 40 zivilen Opfern durch einen bewaffneten Konflikt in der Provinz Herat eine individuelle Gefahr f\u00fcr den Kl\u00e4ger bei seiner R\u00fcckkehr nach Herat Stadt durch seine blo\u00dfe Anwesenheit dort nicht angenommen werden.\u201c<\/em> (VG K\u00f6ln, Urteil vom 6.12.2011, Az.: 14 K 6478\/09.AV)<\/p>\n<p>\u00c4hnlich urteilten deutsche Gerichte im Falle des Herrn D aus dem Irak. Das Bundesverwaltungsgericht entschied:<em> \u201eDabei hat es (das Gericht der Vorinstanz &#8211; Anmerkung der Verfasserin) festgestellt, dass das Risiko, in der Provinz Ninive verletzt oder get\u00f6tet zu werden, f\u00fcr das gesamte Jahr 2009 ungef\u00e4hr 1:800 betrug. Einen Trend zur Verschlechterung der Sicherheitslage vermochte es nicht festzustellen. Seine auf der Grundlage dieser Feststellungen gezogene Schlussfolgerung, dass der Kl\u00e4ger bei seiner R\u00fcckkehr in sein Herkunftsland keiner erheblichen individuellen Gefahr f\u00fcr Leib oder Leben infolge willk\u00fcrlicher Gewalt ausgesetzt ist, ist revisionsgerichtlich im Ergebnis nicht zu beanstanden.<\/em>&#8220; (BVerwG, Urteil vom 17.11.2011, Az.: 10 C 13.10) Die Tatsache, dass pro Jahr in einer einzigen Stadt eine von 800 Personen in politischen Unruhen verletzt oder get\u00f6tet wird, stellt keine akzeptable Fluchtursache dar. Umgerechnet auf die deutsche Stadt Hamburg w\u00fcrde dies bedeuten: Wenn dort pro Jahr 2250 Menschen politischen Unruhen zum Opfer fielen, best\u00fcnde f\u00fcr die Einwohner keine<em> \u201eerhebliche individuelle Gefahr\u201c<\/em>.<\/p>\n<p>Herr E stammt aus Afghanistan, fl\u00fcchtete mit seinen Eltern aber bereits im Kindesalter nach Pakistan, nach dem Tod der Eltern weiter nach Deutschland. Herr E hat keine Angeh\u00f6rigen mehr. Das zust\u00e4ndige Oberverwaltungsgericht wollte ihn vor einer Abschiebung nach Afghanistan sch\u00fctzen, weil er dort keinerlei Lebensgrundlage hatte. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: <em>&#8222;\u201eHunger\u201c f\u00fchrt nicht zwangsl\u00e4ufig zum Tod, \u201egesundheitliche Risiken\u201c f\u00fchren nicht notwendigerweise zu schwersten Gesundheitssch\u00e4den. Damit verfehlt das Berufungsurteil den Begriff der Extremgefahr.\u201c<\/em> ( BVerwG , Urteil vom 29. 9.2011, Az.. 10 C 23.10) Das den Abschiebungsschutz gew\u00e4hrende Urteil wurde aufgehoben.<\/p>\n<p>Wohlgemerkt: Die Leute aus diesen Beispielen sind klassische Kandidaten f\u00fcr Leistungsk\u00fcrzungen.<\/p>\n<p>H\u00e4tten sie zum Beispiel nachweisen k\u00f6nnen, dass in ihrer Heimatstadt eine \u201eakzeptable Zahl\u201c von Mitb\u00fcrgern j\u00e4hrlich umgebracht wird, oder dass sie innerhalb von wenigen Wochen nach einer Abschiebung unzweifelhaft verhungern w\u00fcrden, h\u00e4tten sie Anspruch auf die oben genannten Leistungen von etwa 234 Euro pro Monat gehabt.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich gibt es viele Menschen, die \u201elediglich\u201c vor Hunger, extremer Ausbeutung, ausufernder Korruption, dem v\u00f6lligen Fehlen jeglicher Gesundheitsversorgung, erzwungenem Milit\u00e4rdienst, lebensbedrohlicher Umweltzerst\u00f6rung, ethischer oder sexueller Diskriminierung oder allgemeiner Willk\u00fcr fliehen &#8211; fast alle von ihnen aus den ehemaligen Kolonien der westlichen Welt. Als \u201eFl\u00fcchtling\u201c anerkannt wird kaum einer.<\/p>\n<p>Das \u2013 mehr oder weniger offen ausgesprochenen \u2013 Ziel hinter den reduzierten Sozialleistungen, der Residenzpflicht und der Isolation die \u201eBush-Camps\u201c ist offiziell, den Lebensstandart der Betroffenen so weit zu senken, dass ihnen die Zust\u00e4nde im Heimatland nach einiger Zeit ertr\u00e4glicher erscheinen, als ein Aufenthalt in Deutschland. Sofern die deutsche Regierung nicht in Kauf nimmt, dass Fl\u00fcchtlinge auf offener Stra\u00dfe verhungern, an einfach behandelbaren Krankheiten verrecken oder \u2013 nach den Ma\u00dfst\u00e4ben des Bundesverwaltungsgerichts \u2013 mehr als jeweils einer von 800 erschossen wird, hat dieses Abschreckungspolitik nat\u00fcrlich keine wirkliche Aussicht auf Erfolg.<\/p>\n<p>Die soziale Schlechterstellung eines erheblichen Teils der Bev\u00f6lkerung ohne deutschen Pass hat jedoch auch Auswirkungen, \u00fcber die sich Herrschenden in Deutschland nur im Geheimen freuen. Da nur eingefleischte Asketen \u00fcber Jahre hinweg alle Bed\u00fcrfnisse nach Nahrung, Kleidung, K\u00f6rperpflege, Mobilit\u00e4t, Kultur und so weiter von etwa 7,80 Euro pro Tag befriedigen k\u00f6nnen, werden viele Menschen, die auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, in illegale Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse gedr\u00e4ngt. Die Bandbreite reicht von \u201eauf die Hand\u201c bezahlter Tagel\u00f6hnerarbeit in der Landwirtschaft, \u00fcber unterbezahlte Schwarzarbeit im Reinigungsgewerbe und Leiharbeit mit gef\u00e4lschter Identit\u00e4t bis zu illegaler Prostitution und kriminellen Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Solche Lebensumst\u00e4nde ziehen weitere \u201eschattenwirtschaftliche\u201c Verh\u00e4ltnisse, zum Beispiel illegale Mietvertr\u00e4ge zu irrsinnigen \u201eSchwarzmarktpreisen\u201c am Arbeitsort nach sich. Da die Betroffenen keine Rechte geltend machen k\u00f6nnen, ohne den Beh\u00f6rden aufzufallen, sind sie der Ausbeutung durch Arbeitgeber, Vermieter etc. schutzlos ausgeliefert. Die erzwungene Billigkonkurrenz spielt in vielen Branchen eine nicht zu untersch\u00e4tzender Rolle bei der Absenkung des Lohnniveaus und der Untergrabung von Arbeitnehmerrechten.<\/p>\n<p>Die lange \u00fcberf\u00e4llige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes \u00fcber die Anhebung der Leistungen nach dem AsylbLG ist \u2013 auch wenn sie noch nicht in allen Kommunen umgesetzt wurde \u2013 eine gewisse Verbesserung, die auch den Interessen der deutschen und gesichert aufenthaltsberechtigten KollegInnen dient.<\/p>\n<p>Ohne Aufhebung der Arbeitsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr humanit\u00e4r Aufenthaltsberechtigte, Abschaffung des Lagersystems und der Residenzpflicht, Aufhebung der ausl\u00e4nderrechtlichen Verbindung zwischen familienbezogenen Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitseinkommen und ohne eine entschiedene Kampagne der Gewerkschaften f\u00fcr gleiche L\u00f6hne \u2013 unabh\u00e4ngig vom Aufenthaltsstatus \u2013 bleibt die Ma\u00dfnahme jedoch ein Tropfen auf den hei\u00dfen Stein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum sich die Situation von Fl\u00fcchtlingen in Deutschland grundlegend \u00e4ndern muss<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":22627,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[270],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22623"}],"collection":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22623"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22623\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media\/22627"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22623"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22623"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22623"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}