{"id":18982,"date":"2012-07-18T15:43:53","date_gmt":"2012-07-18T13:43:53","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.sozialismus.info\/?p=18982"},"modified":"2012-07-21T15:46:30","modified_gmt":"2012-07-21T13:46:30","slug":"kirchliche-dumpingloehne","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2012\/07\/kirchliche-dumpingloehne\/","title":{"rendered":"Kirchliche Dumpingl\u00f6hne"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"http:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/5687378579_9a3c942ff2_b.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-18983\" title=\"5687378579_9a3c942ff2_b\" src=\"http:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/5687378579_9a3c942ff2_b-e1342878375725-280x173.jpg\" alt=\"\" width=\"280\" height=\"173\" \/><\/a>Studie der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung: Diakonie nutzt &#8222;Dritten Weg&#8220;als Konkurrenzvorteil auf dem Gesundheitsmarkt. Ausgr\u00fcndungen, Leiharbeit und Tarifflucht \u00fcblich <\/strong><strong> <\/strong><\/p>\n<p>Ver.di bekommt im Kampf um Tarifvertr\u00e4ge und das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen argumentative Sch\u00fctzenhilfe. Die gewerkschaftsnahe Hans-B\u00f6ckler-Stiftung ver\u00f6ffentlichte in der vergangenen Woche eine Studie, wonach die diakonischen Einrichtungen der evangelischen Kirche das dort geltende Sonderrecht (&#8222;Dritter Weg\u201c) \u201e aktiv als Gesch\u00e4fts- und Wettbewerbsstrategie&#8220;nutzen, um sich gegen die sozialwirtschaftlichen Konkurrenten durchzusetzen. Wie andere Unternehmen auf dem &#8222;Gesundheitsmarkt&#8220;auch, versucht die Diakonie demnach mehr oder weniger fl\u00e4chendeckend, die Kosten durch Ausgliederungen, Leiharbeit, Werkvertr\u00e4ge und unter Umgehung selbst der kircheneigenen Lohnregelungen zu senken. Fazit: Die &#8222;christliche Dienstgemeinschaft\u201c, mit der die Verweigerung von Tarifvertr\u00e4gen und des Streikrechts begr\u00fcndet wird, existiert de facto nicht.<\/p>\n<h4><em>von Daniel Behruzi<\/em><\/h4>\n<p>Seit Monaten macht ver.di mit einer \u00d6ffentlichkeitskampagne, \u00f6rtlichen Arbeitsniederlegungen und einem zentralen Protest bei der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) im November vergangenen Jahres Druck f\u00fcr Tarifvertr\u00e4ge in der Diakonie. Angesichts zumeist schlecht organisierter und kaum streikerfahrener Belegschaften ist das kein leichtes Unterfangen. Hinzu kommt, dass die Kirchenoberen ihren Besch\u00e4ftigten das Grundrecht auf Streik absprechen. Am 20. November wird das Bundesarbeitsgericht in dieser Frage entscheiden. Die von Prof. Dr. Heinz-J\u00fcrgen Dahme (Fachhochschule Magdeburg), Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt (Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe), Dr. Gertrud K\u00fchnlein und Dr. Anna Stefaniak (Sozialforschungsstelle der TU Dortmund) erstellte Studie liefert nun stichhaltige Argumente f\u00fcr die Anliegen der Gewerkschaft. Denn sie zeigt: Die Kirchen verhalten sich wie alle anderen Unternehmen auch, wenn es darum geht, den im Gesundheitswesen allgegenw\u00e4rtigen Kostendruck an ihre Besch\u00e4ftigten weiterzugeben. Darum \u2013 so die logische Schlussfolgerung \u2013 sollten den Kirchenmitarbeitern auch dieselben Rechte wie allen anderen Besch\u00e4ftigten zustehen.<\/p>\n<p>In den bundesweit 27000 diakonischen Einrichtungen gelten keine Tarifvertr\u00e4ge. Die Arbeits- und Einkommensbedingungen der insgesamt rund 435000 Besch\u00e4ftigten werden stattdessen in sogenannten Arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) festgelegt. In vergangenen Zeiten orientierten sich diese gr\u00f6\u00dftenteils am Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) des \u00f6ffentlichen Dienstes. Doch heute z\u00e4hlen die Forscher in den 22 evangelischen Landeskirchen &#8222;knapp zwei Dutzend&#8220;AVR \u2013 viele davon deutlich unterhalb des Gehaltsniveaus im \u00f6ffentlichen Dienst. Noch un\u00fcbersichtlicher wird die Situation der Studie zufolge dadurch, dass Einrichtungen zum Teil auch die Richtlinien anderer Landeskirchen anwenden k\u00f6nnen, wenn sie ihnen g\u00fcnstiger erscheinen. Zudem enthalten viele AVR weitgehende \u00d6ffnungsklauseln, so dass die Betriebe fast nach Belieben von den selbst gesetzten Regeln abweichen k\u00f6nnen. Zum Teil wird Neueingestellten auch nur ein Individualarbeitsvertrag angeboten, zu schlechteren Bedingungen als denen in den eigentlich g\u00fcltigen Richtlinien vorgesehenen. Das geht, weil die Mitarbeitervertretungen (MAV) kirchlicher Einrichtungen im Gegensatz zu Betriebsr\u00e4ten keinen rechtlichen Anspruch auf Pr\u00fcfung individueller Arbeitsvertr\u00e4ge haben. Auch sonst haben sie deutlich weniger Mitbestimmungsrechte als die nach dem Betriebsverfassungsgesetz gew\u00e4hlten Gremien.<\/p>\n<p>Diese Sonderstellung nutzen gro\u00dfe Teile der Diakonie weidlich aus, berichten die Wissenschaftler. Zudem setzten die kirchlichen ebenso wie andere Gesundheitskonzerne auf Lohndumping. So seien Ausgliederungen zur Senkung der Arbeitskosten &#8222;fl\u00e4chendeckend verbreitet\u201c. H\u00e4ufig werde K\u00fcchen- oder Reinigungspersonal in externe Servicegesellschaften \u00fcberf\u00fchrt. Auch Leiharbeit sei eine &#8222;\u00fcbliche Praxis\u00ab, die allerdings mittlerweile an Bedeutung verloren habe \u2013 u.a., weil auch diakonische Einrichtungen angesichts der gesellschaftlichen \u00c4chtung der Leiharbeit zunehmend auf schlecht bezahlte Werkvertr\u00e4ge ausweichen. Das Fazit der Wissenschaftler: &#8222;Gelebte Dienstgemeinschaft existiert in der Praxis nicht.&#8220;Diese folge &#8222;in der sozialunternehmerischen Wirklichkeit den Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten der gesamten Sozialbranche, und die ist von den herrschenden Refinanzierungsbedingungen bestimmt und nicht von Glaubens- bzw. Wertebesonderheiten\u201c.<\/p>\n<p>&#8222;Wenn diakonische Einrichtungen wie normale Wirtschaftsunternehmen am Markt agieren, m\u00fcssen sie sich auch den gleichen Regeln unterwerfen. Dazu geh\u00f6rt das Recht der Besch\u00e4ftigten auf Tarifvertr\u00e4ge und das Recht auf Streik, um diese Vertr\u00e4ge durchsetzen zu k\u00f6nnen\u201c, kommentierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke die Untersuchungsergebnisse. Die Beispiele und Belege der Studie entspr\u00e4chen exakt den Erfahrungen von Gewerkschaftern im Alltag kirchlicher Einrichtungen. &#8222;Es ist nicht l\u00e4nger hinnehmbar, dass die Kirchen im Arbeits- und Tarifrecht au\u00dferhalb der allgemein geltenden Gesetze agieren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu Besch\u00e4ftigten zweiter Klasse machen\u201c, betonte Paschke.<\/p>\n<p>Als &#8222;Bremse der herrschenden Konkurrenzbedingungen&#8220; k\u00f6nne ein &#8222;Tarifvertrag Soziales&#8220; wirken, so die Autoren der Studie. Mit einem f\u00fcr alle Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens geltenden Tarifwerk k\u00f6nnte dem Dumpingwettbewerb in der Branche tats\u00e4chlich ein Ende gesetzt werden \u2013 allerdings nur, wenn diese Regelung f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt w\u00fcrde. Das wiederum geht nur, wenn ver.di auch in den Kirchen regul\u00e4re Tarifvertr\u00e4ge durchsetzt, da diese einen Gro\u00dfteil der betroffenen Einrichtungen betreiben. Es ist daher im Interesse auch der Besch\u00e4ftigten in staatlichen, freigemeinn\u00fctzigen und privaten Tr\u00e4gern, ihren bei Diakonie und Caritas besch\u00e4ftigten Kollegen in der laufenden Auseinandersetzung beizustehen.<\/p>\n<h5><em>Dieser Artikel erschien zuerst in der Tageszeitung junge Welt am 17. Juli 2012<\/em><\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studie der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung: Diakonie nutzt &#8222;Dritten Weg&#8220;als Konkurrenzvorteil auf dem Gesundheitsmarkt. 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