von Nica Markin, Berlin<\/em><\/h4>\nEs dauerte zwei Jahre, bis im Einigungsvertrag nach der Wende eine Regelung gefunden werden konnte, die zwischen den sehr unterschiedlichen Gesetzeslagen der 2 L\u00e4nder einen Kompromiss fand. Bis die endg\u00fcltige Einigung vollzogen wurde, galt das DDR Gesetz \u201c\u00fcber die Unterbrechung der Schwangerschaft\u201d in den neuen Bundesl\u00e4ndern weiter. Das einzige Gesetz der DDR, das nicht nach der Vereinigung sofort aufgehoben wurde. 20 Jahre sind nun vergangen \u2013 wie ver\u00e4nderte die neue Gesetzeslage das Leben von Frauen in den neuen und alten Bundesl\u00e4ndern ?<\/p>\n
\u201cMutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau\u201d in der DDR<\/h4>\n
Die deutsche demokratische Republik verabschiedet 1950 ein moderateres Gesetz, das bis 1972 g\u00fcltig bleibt. Das Gesetz \u00fcber den \u201cMutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau\u201d umfasst ein umfangreiches Sozialpaket. Vollbezahlter Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub werden eingef\u00fchrt, Krippen- und Kindergartenpl\u00e4tze werden f\u00fcr alle Kinder garantiert. Das Paket beinhaltet auch eine medizinische Indikationsregelung f\u00fcr Schwangerschaftsabbr\u00fcche, die einen Abbruch aus sozialen oder pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden nur erlaubt, wenn ein \u00c4rzteteam die Zustimmung gibt. Das staatliche Gesundheitssystem gew\u00e4hrleistet die Vor- und Nachsorge des Eingriffs.<\/p>\n
1972 wird diese Bestimmung aufgehoben und das Gesetz \u00fcber die \u201cUnterbrechung der Schwangerschaft\u201d wird eingef\u00fchrt. Die Pr\u00e4ambel erkl\u00e4rt: \u201cDie Gleichberechtigung der Frau in Ausbildung und Beruf, Ehe und Familie erfordert, dass die Frau \u00fcber die Schwangerschaft und deren Austragen selbst entscheiden kann. Die Verwirklichung dieses Rechts ist untrennbar mit der wachsenden Verantwortung des sozialistischen Staates und aller seiner B\u00fcrger f\u00fcr die st\u00e4ndige Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Frau, f\u00fcr die F\u00f6rderung der Familie und der Liebe zum Kind verbunden.\u201d Schwangere k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig von einem \u00c4rzteteam entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen m\u00f6chten. Nach wie vor \u00fcbernimmt das staatliche Gesundheitssystem die Vor- und Nachsorge und reformiert die Familienpolitik, um Anreize zur Familiengr\u00fcndung und zum Kinder kriegen zu schaffen. So wird der Schwangerschafts-und Wochenurlaub auf 18 Monate bei voller Lohnfortzahlung verl\u00e4ngert, bei der Geburt jedes Kindes werden 1000 Mark Beihilfe ausgezahlt und Sonderrechte (Bevorzugung bei Wohnungsvergabe und Krippenpl\u00e4tzen) f\u00fcr Alleinerziehende, kinderreiche Familien und kranke Kinder eingef\u00fchrt.<\/p>\n
Ausweitung der Gesetzeslage der BRD auf die DDR<\/h4>\n
Die Wende brachte viele verschiedene Ver\u00e4nderungen und Umbr\u00fcche mit sich \u2013 f\u00fcr Frauen im besonderen. Stellte die Aufhebung der gesamten Gesetze der DDR kaum eine Ver\u00e4nderung f\u00fcr Frauen der alten Bundesl\u00e4nder dar, so bedeutete das f\u00fcr Frauen aus den neuen Bundesl\u00e4ndern enorme Verschlechterungen. Die Familienpolitik der DDR, so kritisch man die Rollenverteilung und andere Unzul\u00e4nglichkeiten betrachten muss, umfasste viele soziale Absicherungen und Anreize f\u00fcr Frauen, berufst\u00e4tig zu sein und gleichzeitig die Familie mitsamt der Kinder zu managen. Hier einige Beispiele: Berufst\u00e4tige Frauen konnten f\u00fcr ein Jahr bei vollem Lohnausgleich und Arbeitsplatzsicherung in eine Babypause gehen. M\u00fctter mit 2 Kindern, oder Alleinerziehende konnten sich bei Erkrankung der Kinder bis zu 13 Wochen im Jahr freistellen lassen, ebenfalls finanziell abgesichert durch entweder Sozialversicherung oder Krankengeld (abh\u00e4ngig von Dauer). Verbot von Nacht- und \u00dcberstundenarbeit f\u00fcr schwangere und stillende Frauen. Frauen mit Kindern bis zum Vorschulalter konnten \u00dcberstundenarbeit ablehnen.<\/p>\n
Ein Blick auf die Zeit nach der Vereinigung macht die Verschlechterung f\u00fcr Ost-Frauen deutlich: Betrug der Schwangerschafts-und Wochenurlaub insgesamt bis zu 28 Wochen (bei kranken Kindern), wurde dieser in der BRD auf maximal 18 Wochen gek\u00fcrzt. Der Erziehungsurlaub konnte 3 Jahre dauern, allerdings ohne Arbeitsplatzsicherung. Eine Freistellung im Krankheitsfall des Kindes konnte nur genommen werden, wenn nachweislich keine Alternativen zur Verf\u00fcgung standen. Der betreuende Elternteil bekam pro Kind und Jahr 5 Tage Krankengeld. Betreuungseinrichtungen f\u00fcr Kinder unter 3 Jahre sind rar, von Bedarfsdeckung kann nicht die Rede sein.<\/p>\n
Erwerbst\u00e4tigkeit und Familie vor und nach der Wende<\/h4>\n
Bis 1989 waren 92% aller Frauen im berufst\u00e4tigen Alter in der DDR berufst\u00e4tig, davon 27% Teilzeit besch\u00e4ftigt. Bis zum 30 Lebensjahr hatten 90% der Frauen mindestens ein Kind. Etwa 340.000 alleinerziehende Frauen (M\u00e4nner 1-2%) konnten durch bevorzugte Versorgung mit Krippen-und Kindergarten\/Hortpl\u00e4tzen und Lohnausgleich bei Erkrankung des Kindes ein sozial abgesichertes Leben f\u00fchren.<\/p>\n
Nach der Wiedervereinigung wurden soziale K\u00fcrzungsma\u00dfnahen umgesetzt, wie der massiven Streichung von Kita-und Krippenpl\u00e4tzen. Viele Berufe der DDR wurden in der BRD schlicht nicht anerkannt, eine Fortsetzung der Berufst\u00e4tigkeit nach der Wende war ausgeschlossen. Die steigende Arbeitslosigkeit im gesamten Land erschwerten zus\u00e4tzlich die Erwerbst\u00e4tigkeit. In den ersten Jahren glich sich die Berufst\u00e4tigkeit von Ostfrauen auf Westniveau an, d.h. das Niveau in Ostdeutschland sank um knapp die H\u00e4lfte (bis „90 sind 50,2 % der Frauen in Westdt. Berufst\u00e4tig).<\/p>\n
\u00bc der Ostfrauen, die zwischen „90-„92 Erziehungsurlaub genommen haben, fanden keine R\u00fcckkehr in die Berufst\u00e4tigkeit.<\/h4>\n
„91 lebten 985.000 alleinerziehende Frauen in der BRD und waren gezwungen, Vollzeit zu arbeiten, um nicht in die Armut abzusinken. Hinzu kam die Belastung der Kindererziehung, da \u00f6ffentliche Betreeungsangebote massiv gestrichen wurden.<\/p>\n
Besonders dramatisch wirkte sich die Ver\u00e4nderung in der Geburtenrate in den neuen Bundesl\u00e4ndern aus \u2013 sie sank auf fast Null. 4.29% der Frauen in einer Ausbildung brachten 1989 in der DDR ihr erstes Kind zur Welt, in Westdeutschland lag der Stand zur selben Zeit bei 0%. Dieses Niveau wurde nach 1990 auch in Ostdeutschland erreicht. In den letzten Jahre der „80 er bekamen 8-10% der berufst\u00e4tigen Frauen in der DDR ein Kind pro Kalenderjahr, in Westdeutschland waren es 5-7%. Nach der Wende sank dies bei Ostfrauen 1991 auf 5.19% und 1992 auf 1,82%.<\/p>\n
Im Vergleich zu den sogenannten Baby-Boom Jahren in den 1960ern ist die Geburtenrate in den „90ern um knapp die H\u00e4lfte zur\u00fcckgegangen. Seither steigt die Zahl kaum. Nach wie vor gibt es ein Ost-West Gef\u00e4lle, in den neuen Bundesl\u00e4ndern liegt die Geburtenrate weiterhin unter West-Niveau.<\/p>\n
Soziale Unsicherheit und Abstieg in die Armut<\/h4>\n
Laut dem Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit sind 2010 \u201c63 Prozent der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten, 46 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Besch\u00e4ftigten, ein knappes Drittel der Selbst\u00e4ndigen und zwei von f\u00fcnf unter den Beamten, Richtern und Soldaten weiblich.\u201d Mehr als jede dritte Frau (6% M\u00e4nner) arbeitet Teilzeit. 64% aller Geringverdiener sind Frauen. Frauen verdienen bis zu 30% weniger im selben Beruf wie ihre m\u00e4nnlichen Kollegen. Frauen,Rentner und Kinder sind \u00fcberdurchschnittlich h\u00f6her von Armut betroffen bzw. bedroht.<\/p>\n
Gleichzeitig leistet die Frau noch immer 2\/3 der Hausarbeit und Kindererziehung allein, zus\u00e4tzlich zur Berufst\u00e4tigkeit. Die Hauptlast der Familie liegt also nach wie vor bei der Frau \u2013 die Situation wird sich f\u00fcr sie erheblich verschlechtern durch die geplanten Haushaltsk\u00fcrzungen im \u00f6ffentlichen Bereich. Beispielsweise wird die kommende Reform im Altenpflegebereich die Auslagerung in den privaten Haushalt forcieren \u2013 konkret bedeutet das, dass neben der unbezahlten Hausarbeit, Kindererziehung-und betreuung auch die Pflege von Familienmitgliedern dazukommen wird.<\/p>\n
Die hohe Arbeitslosigkeit und der erschwerte Berufseinstieg machen es f\u00fcr junge Frauen schwer oder unm\u00f6glich, Kinder zu kriegen. Heutzutage kann Kinder kriegen gleich bedeuten mit Langzeitarbeitslosigkeit oder Minijob und extrem hohe Belastung durch die Hausarbeit.<\/p>\n
Beispielsweise hat eine aktuelle Studie ergeben, dass mindestens 1\/3 der minderj\u00e4hrigen M\u00fctter weder einen Schulabschluss,geschweige denn einen Hochschulabschluss machen oder einen Beruf erlernen und so zu Langzeitarbeitslosigkeit verdammt sind.<\/p>\n
Ob eine Frau eine Schwangerschaft fortsetzt oder abbricht, oder \u00fcberhaupt schwanger werden will, ist selten eine absolut private, von den sozialen Umst\u00e4nden und Verh\u00e4ltnissen losgel\u00f6ste Entscheidung.<\/p>\n
Straffreiheit, wof\u00fcr eigentlich?<\/h4>\n
Im 16.Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches (\u00a7211-\u00a7222 StGB) finden sich alle Straftaten \u201cgegen das Leben\u201d – wie K\u00f6rperverletzung, Totschlag, Mord neben Schwangerschaftsabbruch.<\/p>\n
\u201cWer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.\u201d – so f\u00e4ngt der \u00a7218 an. In den fortfolgenden Abschnitten sind die Fristen- und Indikationsregelungen enthalten. Aber erst in \u00a7219 wird deutlich, wo die Reise hingehen soll:<\/p>\n
\u201cDie Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bem\u00fchen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven f\u00fcr ein Leben mit dem Kind zu er\u00f6ffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei mu\u00df der Frau bewu\u00dft sein, da\u00df das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegen\u00fcber ein eigenes Recht auf Leben hat und da\u00df deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erw\u00e4chst, die so schwer und au\u00dfergew\u00f6hnlich ist, da\u00df sie die zumutbare Opfergrenze \u00fcbersteigt.\u201d Kurz: die Schwangere, die die Schwangerschaft abbricht, beendet das ungeborene Leben. Mit der Fristenregelung wird der Tatbestand der T\u00f6tung des ungeborenen Lebens nicht erf\u00fcllt und ist somit straffrei.<\/p>\n
Gesellschaftliche \u00c4chtung und moralischer Druck<\/h4>\n
In Diskussionen zum F\u00fcr-und Wider des Schwangerschaftsabbruchs tun sich Abgr\u00fcnde der b\u00fcrgerlichen Moral auf, jegliche irgendwie fortschrittlich geartete Position zur Emanzipation der Frau wird restlos \u00fcber Bord geworfen.<\/p>\n
Das erniedrigende, b\u00fcrokratische Prozedere \u2013 den Eingriff darf nicht der Arzt oder die \u00c4rztin des Vertrauens durchf\u00fchren; f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme muss man nicht nur die Einkommensverh\u00e4ltnisse offen legen, sondern auch einen Antrag bei einer v\u00f6llig fremden Person stellen, im unangenehmsten Fall sitzt ein alter Mann vor einen und be\u00e4ugt einen ver\u00e4chtlich \u2013 ist nur die Konsequenz des moralischen Drucks.<\/p>\n
In der \u00d6ffentlichkeit spitzt sich die gesellschaftliche \u00c4chtung zu \u2013 so finden sich mehr Anti-Abtreibungs Gruppen, Foren und Webseiten, in denen offen frauenfeindliche Positionen vertreten werden, als Aufkl\u00e4rungs-und Hilfsangebote. Vom Holocaust im Bauch hin zu Horrorszenarien von medizinischen Komplikationen und Unfruchtbarkeit findet sich alles.<\/p>\n
Die andere Seite dieser Moralmedaille ist die Idealisierung des Mutterseins. Frei nach dem Motto \u201cEine erf\u00fcllte Frau ist eine Mutter\u201d – wird beim jungen M\u00e4dchen bereits das Wunder des Mutterdarseins eingetrichtert. Frauen, die keine Kinder haben m\u00f6chten, werden gesellschaftlich kaum akzeptiert. Frauen, die versuchen, \u00fcberhaupt einem Beruf nachzugehen oder gar konkrete Vorstellungen f\u00fcr den Berufsweg haben und sich so wenig wie m\u00f6glich einschr\u00e4nken wollen, m\u00fcssen sich als Rabenmutter abstempeln lassen.<\/p>\n
Kein Wunder also, dass die h\u00e4ufigste Nebenwirkung eines Abbruchs psychische St\u00f6rungen sind, dabei sind operative Abbr\u00fcche oder medikament\u00f6se Alternativen medizinisch risikoarm.<\/p>\n
Befasst man sich mit der Diskussion \u00fcber die Festsetzung der Frist – bis zu welcher Woche ein Abbruch moralisch akzeptabel ist – kriegt man den Eindruck, dass Schwangere eine besonders willk\u00fcrliche, launische und verantwortungslose Menschen-Spezies sind. Als ob eine Schwangere sich nach 7 Monaten Schwangerschaft spontan entscheiden w\u00fcrde, die Idee doch doof zu finden und lieber ihrem vorherigen Lotterleben fr\u00f6hnen zu wollen. Als ob eine Schwangerschaft die angenehmste und leichteste Sache der Welt sei und die Frau sich gef\u00e4lligst nicht so anstellen soll.<\/p>\n
Die Mehrheit der Abbr\u00fcche werden vor den ersten 12 Wochen vorgenommen, Sp\u00e4tabtreibungen sind selten und medizinisch alternativlos. So wurden 2010 107.852 Schwangerschaften bis einschlie\u00dflich der 14.Woche abgebrochen, zwischen der 15. und 24. Woche waren es 2117 und nach der 25. Woche 462. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass eine Frau, die einen Abbruch m\u00f6chte, diesen so fr\u00fch wie m\u00f6glich machen l\u00e4sst.<\/p>\n
Die Kontrolle \u00fcber Schwangerschaft und -abbruch dienen neben anderen sexistischen Mechanismen der Reproduktion von Rollenbildern von Frauen, in die die kapitalistische Gesellschaft sie presst.<\/p>\n
\u201cDas heilige Leben\u201d<\/h4>\n
Die Geburtenrate ist bei steigender sozialer Verunsicherung und Armut gesunken. Die Abbruchsrate in den letzten 10 Jahren blieb konstant bzw. stabil bei Rund 100.000 im Jahr. Die absolute Mehrheit der Abbr\u00fcche wurden bei Frauen zwischen 20 und 40 Jahren gemacht, 40% von ihnen hatten keine Kinder. Eine der h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Abbruch sind soziale Umst\u00e4nde und die Angst davor, f\u00fcr das Kind nicht sorgen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n
\u201cDas Lebensrecht des Embryos oder der Schutz des ungeborenen Lebens\u201d verlieren mit der Geburt ihren Wert \u2013 kaum eine Bev\u00f6lkerungsgruppe ist so stark von Armut, Abh\u00e4ngigkeit und Entm\u00fcndigung betroffen wie Kinder und Minderj\u00e4hrige. Seit 1965 hat sich die Geburtenrate halbiert \u2013 von 1,3 Millionen Lebendgeburten j\u00e4hrlich auf 680.000 heute. Gleichzeitig ist die Kinderarmut um das 16 fache gestiegen \u2013 in Deutschland, nicht in einem Entwicklungsland. Alle 10 Jahre verdoppelt sich die Kinderarmut, Hartz 4 beschleunigt und vertieft diesen Prozess. Heute leben 14% aller Kinder in Deutschland in Armut. Eine aktuelle Sozialstudie hat ergeben, dass rund 13 Millionen Menschen zwischen 14-27 Jahren von Armut bedroht sind und jeder f\u00fcnfte, also 2,6 Millionen, trotz staatlicher Hilfe in Armut leben.<\/p>\n
\u201c…ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erw\u00e4chst, die so schwer und au\u00dfergew\u00f6hnlich ist…\u201d (\u00a7219 StGB) \u2013 das deutet keinesfalls darauf hin, dass der Staat das soziale Ungleichgewicht ber\u00fccksichtigt und so der Frau die Freiheit zugesteht. Der Staat entzieht sich mit dieser Begr\u00fcndung jeglicher gesellschaftlicher Verantwortung, verlagert es auf die Entscheidung der Frau und ist so fein raus aus dem Schneider. Sozial schwache Frauen und Familien sollen keine Kinder kriegen \u2013 die Kosten f\u00fcr den Staat sind immens. Nur diejenigen, die sich auf eigene Kosten Kinder leisten k\u00f6nnen, sollen Kinder kriegen. Reformen beim Eltergeld und bei Kinderbetreuungsangeboten beg\u00fcnstigen die Familiengr\u00fcndung in der sogenannten Mittelschicht, das Betreuungsgeld w\u00fcrde diese Tendenz verh\u00e4rten.<\/p>\n
Sarrazin brachte das k\u00fcrzlich auf den Punkt, als er Vorschlug, gezielte Geburtenkontrolle bei Hartz4 Empf\u00e4ngerInnen und MigrantInnen umzusetzen \u2013 er hat scheinbar nicht begriffen, dass das l\u00e4ngst der Fall ist.<\/p>\n
Geburtenkontrolle – Von Todesstrafe zu Zuchthaus und Folter zu Indikationsregelungen<\/h4>\n
Die Geburtenkontrolle ist ein wichtiges Instrument f\u00fcr die Herrschenden in einer Klassengesellschaft, denn f\u00fcr den Fortbestand ihrer Klasse muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die unterdr\u00fcckte Klasse sich ausreichend reproduziert. Bis die ArbeiterInnen \u2013 und Frauenbewegung erste Schritte hin zu legalem Zugang zu Verh\u00fctungsmitteln und Abbr\u00fcchen erringen konnte, stand der Schwangerschaftsabbruch unter sch\u00e4rfsten Strafen, besonders zu Kriegszeiten.<\/p>\n
Im 16. Jh. wird erstmals im Gesetz das Verbot auf Schwangerschaftsabbruch gesetzlich festgehalten. Beginnend mit der Todesstrafe wandelt sich das Strafma\u00df, aber nie das Verbot an sich.<\/p>\n
1871 wird die Urfassung des heutigen \u00a7218 geboren \u2013 bei Abbruch Zuchthaus bis zu 5 Jahre, bei mildernden Umst\u00e4nden wird das Zuchthaus zu Gef\u00e4ngnis umgewandelt. Die Begr\u00fcndung damals: \u201cDer wichtigste Grund f\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung ist die Forderung von Regierung, Wirtschaft und der Kirche nach verst\u00e4rktem Bev\u00f6lkerungswachstum.\u201d<\/p>\n
55 Jahre sp\u00e4ter wird das Gesetz erstmals abgemildert \u2013 auf Antrag der SPD \u2013 von Zuchthaus zu Gef\u00e4ngnis und die Mindeststrafzeit wird von 6 Monaten auf einen Tag herabgesenkt. Ausserdem wird die medizinische Indikation \u2013 medizinisch notwendiger Abbruch bei Lebensgefahr der Schwangeren \u2013 anerkannt.<\/p>\n
Mit der Machtergreifung der Faschisten in Deutschland beginnt das dunkelste Kapitel der Geburtenkontrolle. 1933 werden die Zusatzparagraphen von \u00a7218 – \u00a7219 und \u00a7 220 – wieder eingef\u00fchrt und damit ist nicht nur der Abbruch an sich verboten, sondern auch der Vertrieb von Abtreibungsmitteln, – angeboten und -diensten. 1935 werden gesetzlich Schwangerschaftsabbr\u00fcche bis zum 6. Monat zwangsweise durchgef\u00fchrt, um \u201cminderwertige Rassen\u201d auszurotten. Massenhafte Zwangssterilisationen von Behinderten, Homosexuellen, \u201cminderwertigen Rassen\u201d, Linken und SozialistInnen sind an der Tagesordnung. 1943 wurden Abbr\u00fcche mit der Todesstrafe geahndet, wenn sie \u201cdie Lebenskraft des deutschen Volkes\u201d gef\u00e4hrdeten; straflos blieb es weiterhin bei \u201cminderwertigen Volksgruppen\u201d; bei Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung von sowjetischen Soldaten war der Abbruch erlaubt \u2013 bei Westalliierten widerrum mussten die Frauen die Schwangerschaft fortsetzen.<\/p>\n
Im historischen Vergleich ist die heutige Gesetzeslage eine Verbesserung, ein Zugest\u00e4ndniss an die Arbeiterklasse und Frauenbewegung. Die Herrschenden werden sicherlich nicht von heut auf morgen ein Verbot durchsetzen k\u00f6nnen \u2013 aber Einschr\u00e4nkungen sind m\u00f6glich. Die Kosten\u00fcbernahme wird nicht von den Krankenkassen getragen, sondern von den L\u00e4ndern. Im Zuge der Schuldenbremse k\u00f6nnte auch diese soziale Leistung gek\u00fcrzt werden, weitere Privatisierungen von Krankenh\u00e4usern und medizinischen Einrichtungen k\u00f6nnten vorgenommen werden. All das w\u00fcrde besonders zu Lasten von geringverdienenden Frauen gehen.<\/p>\n
Schwangerschaftsabbr\u00fcche, Verh\u00fctungsmittel und Arbeiterklasse<\/h4>\n
Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Abbruchsrate und Verh\u00fctungsmittel. W\u00e4hrend in Deutschland der Zugang zu Verh\u00fctungsmitteln verboten war, war die Anzahl der illegalen Schwangerschaftabbr\u00fcche am h\u00f6chsten. Mit der Legalisierung und besserem Zugang zu Verh\u00fctungsmitteln sank entspechend die Abbruchsrate.<\/p>\n
Frauen haben schon immer selbst kontrolliert, ob und wann sie schwanger sein m\u00f6chten. Abtreibungsverbote trieben Frauen der Arbeiterklasse in illegale Abtreibungskliniken oder in die H\u00e4nde von dubiosen, \u00fcberteuerten \u00c4rzten und gesundheitliche Langzeitfolgen, sowie hohe Sterberaten waren die Folge. Frauen der herrschenden Klasse oder der Mittelschicht reisten entweder in L\u00e4nder, in denen Verh\u00fctungsmittel und Abbr\u00fcche legal waren oder bezahlten \u00c4rzte vor Ort. Legale Verh\u00fctungsmittel und Abbr\u00fcche gew\u00e4hrleisten, dass Frauen der Arbeiterklasse sich weder gesundheitlich noch strafrechtlich gef\u00e4hrden.<\/p>\n
Selbstbestimmungsfreiheit der Frau<\/h4>\n
Die SAV fordert nach wie vor: Weg mit den Abtreibungsparagraphen \u00a7218 und \u00a7219 StGB; keine staatliche Bevormundung der Frauen durch Beratungszwang; keine kommunalen K\u00fcrzungen auf Kosten der Frauen und Kinder; Kostenlose Kinderbetreuung vom 1. bis 13. Lebensjahr; kostenlose Abgabe von Verh\u00fctungsmitteln an Frauen und M\u00e4nner, M\u00e4dchen und Jungen; Sexualaufkl\u00e4rung in allen Grund-und weiterf\u00fchrenden Schulen; volle Kosten\u00fcbernahme bei Schwangerschaftsabbr\u00fcchen, sowie freie Wahl der Abtreibungsmethode f\u00fcr die Frau und ein \u00f6ffentliches, kostenloses Gesundheitswesen f\u00fcr alle. Nach \u00fcber 10 Jahren kann keine dieser Forderungen zur\u00fcckgenommen werden. Die tiefste Wirtschaftskrise des Kapitalismus bedroht die ArbeiterInnen weltweit mit Elend und Armut. In diesen Zeiten ist es umso schwieriger, Kinder auf die Welt zu setzen.<\/p>\n
Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen frei entscheiden k\u00f6nnen, ob und wann und wieviele Kinder sie haben m\u00f6chten \u2013 ohne einen sozialen Abstieg zu f\u00fcrchten oder sich beruflich einschr\u00e4nken m\u00fcssen. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen gleichberechtigt sind.<\/p>\n
Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Kinder gesund aufwachsen k\u00f6nnen \u2013 frei von sozialer Benachteiligung, Armut und Krankheit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Am 26. Juni 1992 wurde das Schwangeren und Familienhilfegesetz \u00a7 218 verabschiedet <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[32],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17913"}],"collection":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17913"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17913\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17913"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=17913"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=17913"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}