{"id":14239,"date":"2011-05-22T00:00:00","date_gmt":"2011-05-22T00:00:00","guid":{"rendered":".\/?p=14239"},"modified":"2011-05-22T00:00:00","modified_gmt":"2011-05-22T00:00:00","slug":"14239","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2011\/05\/14239\/","title":{"rendered":"Ein Nordfl&#252;gelprozess"},"content":{"rendered":"<p>  Am 17. Mai fand am Amtsgericht Stuttgart einer von zahlreichen Prozessen   wegen der Besetzung des Nordfl&#252;gels des Stuttgarter Hauptbahnhofs statt.<\/p>\n<p> <!--more--><br \/>\n &nbsp; <\/p>\n<p>  <b>F&#252;r Staatsanwaltschaft und Gericht war das ein Prozess unter vielen.   Sie interessierten sich f&#252;r die Personen der Angeklagten nur in Bezug   auf ihre materiellen Verh&#228;ltnisse &#8211; von denen die H&#246;he der Tagess&#228;tze   bei einer Verurteilung abh&#228;ngt. Daher zerfiel der Prozess merklich in   drei Teile, die wenig mit einander zu tun hatten: 1. die politischen   Stellungnahmen der Angeklagten, 2. die Zeugenbefragung zu Fragen, die in   fr&#252;heren Verfahren aufgekommen waren und 3. das Schlusspl&#228;doyer von   Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler und die Urteilsbegr&#252;ndung der Richterin.<\/b><\/p>\n<h4>  <i>von Wolfram Klein<\/i><\/h4>\n<p>  Die Besetzung des Nordfl&#252;gels hatte am 26. Juli 2010 stattgefunden.   Mitte Juli war bekannt gegeben worden, dass der Abriss des Nordfl&#252;gels   bereits im August stattfinden sollte. Diese Ank&#252;ndigung hatte die   Bewegung gegen Stuttgart 21 noch mehr anschwellen lassen. Die Teilnahme   an den Montagsdemos nahm deutlich zu. Seit dem 17. Juli gibt es eine   rund um die Uhr besetzte Mahnwache am Nordausgang des Hauptbahnhofs.   W&#228;hrend der Montagsdemonstration vom 26. Juli besetzten einige   AktivistInnen den Nordfl&#252;gel des Hauptbahnhofs. Dutzende weitere   DemonstrantInnen schlossen sich spontan an. Die Besetzung war friedlich,   wie auch ein im Prozess als Zeuge befragter Polizeikommissar best&#228;tigte.   Auch die Richterin stellte in ihrer Urteilsbegr&#252;ndung nicht in Frage,   dass die Besetzung gewaltlos und friedlich war. Die Zeugenbefragung   eines Bahnvertreters ergab, dass die besetzten R&#228;ume, die bis Dezember   2009 Eigentum der Post waren und dann von ihr weiter genutzt wurden, am   selben Tag der Bahn &quot;beseinrein&quot; &#252;bergeben worden waren, aber erst am   29. Juli &quot;formal&quot; der Bahn &#252;bergeben werden sollten.<\/p>\n<p>  Am 30. Juli wurde dann ein Zaun um den Nordfl&#252;gel errichtet (durch ein   Gro&#223;aufgebot der Polizei, das wegen einem Bundeswehrgel&#246;bnis am selben   Tag &quot;sowieso&quot; in Stuttgart war), am 25. August begann der Abriss.<\/p>\n<p>  Einer der Angeklagten sagte, was viele GegnerInnen von Stuttgart 21   denken: dass der Abriss eine Machtdemonstration war, mit dem Ziel, die   &quot;Unumkehrbarkeit&quot; von Stuttgart 21 zu &quot;zeigen&quot; und die Bewegung dagegen   so zu demoralisieren (eine Machtdemonstration, die genau das Gegenteil   erreichte). Auf jeden Fall haben auf dem Gel&#228;nde des abgerissenen   Nordfl&#252;gels seither keine weiteren Bauma&#223;nahmen stattgefunden. Wenn   Stuttgart 21 gebaut w&#252;rde, m&#252;ssten die Bahnsteige verlegt werden, weil   zwischen Bahnhofsgeb&#228;ude und Gleisen eine riesige Baugrube entst&#252;nde.   Dann soll es dort, wo der Nordfl&#252;gel war, einen Zugang zu den   Bahnsteigen geben. Aber die daf&#252;r erforderlichen Verl&#228;ngerungen der   Bahnsteige sind bis heute nicht abgeschlossen. Genutzt wurde die frei   gewordene Fl&#228;che bisher nur f&#252;r gro&#223;fl&#228;chige verlogene und provozierende   Stuttgart-21-Propaganda.<\/p>\n<h4>  Die Angeklagten<\/h4>\n<p>  Nach der Befragung der Angeklagten zu ihren materiellen Verh&#228;ltnissen   begr&#252;ndeten sie ihre Ablehnung von Stuttgart 21 und rechtfertigten   zivilen Ungehorsam. Die Ausf&#252;hrungen des Genossen Ren&#233; Kiesel sind im   Anhang wiedergegeben<\/p>\n<p>  Einer weiterer Angeklagter verwies auf das Gerichtsurteil von 2009, das   den B&#252;rgerentscheid (f&#252;r den 2007 in Stuttgart &#252;ber 70.000   Unterschriften gesammelt worden waren) f&#252;r unzul&#228;ssig erkl&#228;rte, weil   sich die Beteiligten bereits durch die &quot;Rahmenvereinbarung&quot; von 1995 zu   Stuttgart 21 verpflichtet h&#228;tten.<\/p>\n<p>  Der dritte Angeklagte verwies auf die Gef&#228;hrdung der Mineralquellen, den   h&#246;heren Energieverbrauch (w&#228;hrend die Bahn ihre Abh&#228;ngigkeit vom   Atomstrom aus Neckarwestheim zementiert), die Unm&#246;glichkeit eines   integrierten Taktfahrplans bei Stuttgart 21, den Filz und die   Entdemokratisierung bei Stuttgart 21. Deshalb sei ziviler Ungehorsam   legitim. Er forderte eine Generalamnestie f&#252;r Stuttgart-21-Gegner.<\/p>\n<h4>  Die Zeugenbefragung<\/h4>\n<p>  F&#252;r die Anklage waren ein Polizeikommissar und der ehemalige Leiter des   Bahnhofs als Zeugen erschienen. Bei der Befragung des Polizeikommissars   fiel vor allem seine fixe Idee auf, die BesetzerInnen seien zuerst &#252;ber   Leitern in das Geb&#228;ude gekommen, bevor welche das Geb&#228;ude durch die T&#252;r   betraten. Bei der Befragung des Bahnvertreters ging es (abgesehen von   der Frage, ob sein Stellvertreter berechtigt war, Strafanzeigen wegen   Hausfriedensbruchs zu stellen, w&#228;hrend er im Urlaub war), vor allem um   die Frage, die in fr&#252;heren Prozessen aufgekommen war, ob die Bahn zum   Zeitpunkt der Besetzung &#252;berhaupt Eigent&#252;mer und zu einer Anzeige   berechtigt war.<\/p>\n<h4>  Pl&#228;doyer von Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler und Urteil<\/h4>\n<p>  Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler f&#252;hrte in seinem Pl&#228;doyer langatmig aus, was   f&#252;r &#220;berzeugungen man in Deutschland ungestraft haben darf &#8211; solange man   nicht gem&#228;&#223; den eigenen &#220;berzeugungen handelt. Die Richterin verwies auf   die vielen legalen Formen des Protests, z.B. auf die vielen kreativen   Zettel und Plakate am Bauzaun, der sogar ins Haus der Geschichte komme.   Abgesehen davon, dass es etwas viel verlangt ist, am 26. Juli statt den   Nordfl&#252;gel zu besetzen Zettel an einem Bauzaun anzubringen, der erst am   30. Juli errichtet wurde &#8211; hat die Frau Richterin wirklich nicht   mitgekriegt, dass Stuttgart-21-Bef&#252;rworter seit Monaten an den Zetteln   am Bauzaun herumvandalisiert haben? Und ihr Verweis auf das   Demonstrationsrecht wirkt angesichts dessen, wie wenig Wirkung 75   Montagsdemos und Demos mit &#252;ber 100.000 TeilnehmerInnen hatten, eher wie   Hohn.<\/p>\n<p>  Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler bestritt den Vorwurf der Kriminalisierung,   begr&#252;ndete den Strafantrag aber zugleich mit der &quot;Au&#223;enwirkung&quot;, sprich   der abschreckenden Wirkung auf andere GegnerInnen von Stuttgart 21. Ren&#233;   Kiesel wies in seinen Schlussworten darauf hin, dass genau in dieser   &quot;Au&#223;enwirkung&quot; die Kriminalisierung bestehe: in der Erweckung des   Eindrucks, die GegnerInnen von Stuttgart 21 seien Kriminelle, w&#228;hrend   z.B. Verfahren wegen Polizeigewalt am 30.9. reihenweise eingestellt   werden.<\/p>\n<p>  Auf die Frage der Besetzung eines zum Abriss bestimmten Geb&#228;udes ging   die Richterin nicht inhaltlich ein, sondern verwies auf die   Rechtssprechung zu Hausbesetzungen Anfang der 1980er Jahre. Abgesehen   davon, dass wir Besetzungen als ein v&#246;llig legitimes Mittel betrachten,   wenn bei Wohnungsnot aus Spekulationsgr&#252;nden Wohnraum zerst&#246;rt wird, ist   die Situation nicht vergleichbar. Nicht nur, dass auch private   Spekulanten Anfang der 80er Jahre wohl keine Abrissgenehmigung f&#252;r   denkmalgesch&#252;tzte H&#228;user erhalten h&#228;tten, w&#228;hrend hier mit beh&#246;rdlicher   Genehmigung der denkmalgesch&#252;tzte Bonatzbau verst&#252;mmelt wurde und   zahlreiche weitere denkmalgesch&#252;tzte Geb&#228;ude durch Stuttgart 21   beseitigt werden sollen, der Abriss des Nordfl&#252;gels war auch keine   isolierte Ma&#223;nahme, sondern ein Teil eines hochgradig zerst&#246;rerischen   Projekts. All das hat die Richterin in ihrem Urteil nicht thematisiert.<\/p>\n<p>  Sowohl Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler als auch die Richterin setzten sich mit   der Frage auseinander, ob die Bahn zu den Anzeigen berechtigt war &#8211; aber   wie! Herr H&#228;u&#223;ler betonte, dass die Bahn bereits am Wochenende vorher   die Bewachung des Geb&#228;udes &#252;bernommen hatte. Wenn sich diese   Rechtsauffassung durchsetzt, d&#252;rften viele Unternehmen die Frage   &#252;berdenken, ob sie die Bewachung ihrer Geb&#228;ude weiterhin privaten   Sicherheitsdiensten anvertrauen. Ebenso sollten wir alle uns &#252;berlegen,   ob wir weiterhin Zweitschl&#252;ssel unserer Wohnung Nachbarn oder Bekannten   anvertrauen, wenn sich die Rechtsauffassung der Richterin durchsetzt,   dass die Tatsache, dass die Bahn einen Schl&#252;ssel zum Geb&#228;ude hatte,   Beleg f&#252;r Eigentumsrechte der Bahn ist. Wo wird so auf die Einhaltung   von Formen gepocht, wie vor Gericht? Wir werden ermahnt, nicht zu   klatschen, wenn unsere angeklagten MitstreiterInnen ihre Beweggr&#252;nde   schildern, m&#252;ssen aufstehen, wenn die Richterin den Raum betritt oder   das Urteil verk&#252;ndet &#8230; aber dass die formale &#220;bergabe der R&#228;ume an die   Bahn erst drei Tage nach der Besetzung war, ist dann v&#246;llig   unerheblich???<\/p>\n<p>  Wie flie&#223;bandm&#228;&#223;ig diese Prozesse inzwischen ablaufen, wurde bei der   Frage des Strafma&#223;es besonders deutlich. Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler   pl&#228;dierte f&#252;r je 20 Tagess&#228;tze (deren H&#246;he ja nach Geldverh&#228;ltnissen der   Angeklagten zwischen 10 und 30 Euro liegen sollte) und f&#252;gte hinzu, dass   nach der Praxis des Amtsgerichts die Richterin wohl je 10 Tagess&#228;tze in   der selben H&#246;he verh&#228;ngen werde. Die machte dann genau das.<\/p>\n<\/p>\n<h2>  Einlassung von Ren&#233; Kiesel<\/h2>\n<p>  Dass die Besetzung des Nordfl&#252;gels des Stuttgarter Hauptbahnhofs hier   vor Gericht als Hausfriedensbruch und damit als Straftat behandelt wird,   ist eine politische Entscheidung.<\/p>\n<p>  Es ist eine politische Entscheidung derjenigen, die ein Interesse daran   haben, den legitimen und gewaltlosen Widerstand gegen das Milliardengrab   Stuttgart 21 zu kriminalisieren.<\/p>\n<p>  Hinter dieser Entscheidung steht das Bestreben der Profiteure dieses   Projekts, es unter allen Umst&#228;nden durchzuziehen &#8211; entgegen dem Willen   der Stuttgarter Bev&#246;lkerung. Das w&#228;ren dann Bahnchef Grube, die   Chefetagen der am Projekt beteiligten Bauunternehmer und   Immobilienfirmen und ihre politischen Vertretung.<\/p>\n<p>  Dass diese sogar bereit war, den friedfertigen Protest mit gewaltt&#228;tigen   Methoden zur&#252;ckzuschlagen, hat der 30. September 2010 eindeutig bewiesen.<\/p>\n<p>  Doch die Gewalt ging in keiner Weise von den Gegnerinnen und Gegnern des   Milliardengrabes Stuttgart 21 aus, sondern allein von der Polizei, die   den Park mit Kn&#252;ppeln, Wasserwerfern und Pfefferspray von Sch&#252;lerinnen   und Sch&#252;lern r&#228;umen wollte.<\/p>\n<p>  Auch hier l&#228;sst sich feststellen, dass nach mehr als einem halben Jahr   die Ermittlungen gegen Polizeibeamte, gegen die auf Grund des Einsatzes   Anzeige erstattet wurde, weiterhin auf sich warten lassen. Und das,   w&#228;hrend im Wochentakt S-21-Gegnerinnen und -gegner abgeurteilt werden.<\/p>\n<p>  Und auch das ist eine politische Entscheidung.<\/p>\n<p>  Hinter Stuttgart 21 steht das Interesse einer reichen Minderheit gegen   das Interesse der Mehrheit der Bev&#246;lkerung. Dass die Stuttgarter   Bev&#246;lkerung sich das nicht bieten l&#228;sst und durchaus in der Lage ist,   von einem lebendigen Demokratiebegriff Gebrauch zu machen, haben die   Massendemonstrationen in den letzten Wochen und Monaten gezeigt.<\/p>\n<p>  Bei allen Aktionen ist der Widerstand gegen das Bahnhofsprojekt immer   friedlich geblieben und kannte die vielf&#228;ltigsten Aktionsformen des   zivilen Ungehorsams. Im Gegensatz zu den Polizeikr&#228;ften, die den Befehl   bekamen die R&#228;umung des Parks unter allen Umst&#228;nden durchzusetzen.<\/p>\n<p>  Die Justiz soll dies nun absegnen und Wasserdicht machen, indem sie   Aktivistinnen und Aktivisten verurteilt &#8211; aber wir lassen uns nicht   kriminalisieren.<\/p>\n<p>  Die Besetzung des Nordfl&#252;gels am 26. Juli 2010 hat gezeigt, dass die   Gegnerinnen und Gegner des Projekts nicht nur aus Stuttgart es als &#220;bel   ansehen, wenn Milliarden f&#252;r ein Prestigeprojekt ausgegeben werden. Vor   allem, wenn w&#228;hrend dessen die Schulen in bauf&#228;lligem Zustand sind, es   an Jugendclubs fehlt, die &#246;ffentlichen Einrichtungen immer mehr   profitorientierten Unternehmungen weichen m&#252;ssen.<\/p>\n<p>  Ein Teil der Stuttgarter Jugendkultur, der Schlossgarten und ein   funktionsf&#228;higer Bahnhof sollen hier weichen, damit die Fl&#228;che und die   Umsetzung des Projekts zum Objekt der Profitmacherei und auf das   freiwerdende Bauland spekuliert werden kann.<\/p>\n<p>  Stuttgart 21 ist nicht das erste Beispiel f&#252;r Profitlogik entgegen der   Interessen der Bev&#246;lkerung und wird nicht das letzte Beispiel sein. Es   gibt nur einen gro&#223;en qualitativen Unterschied: in Stuttgart formierte   sich ein entschlossener und gewaltfreier Widerstand dagegen.<\/p>\n<p>  Als sich ca. 50 Menschen in das Geb&#228;ude des Nordfl&#252;gels begaben, um den   geplanten Abriss zu verhindern, durch den vollendete Tatsachen   geschaffen werden sollten, war dieser Akt des friedvollen Widerstandes   ein Teil davon.<\/p>\n<p>  Doch das war keine Aktion Einzelner, sondern w&#228;hrend der ganzen Zeit bis   zur R&#228;umung des Nordfl&#252;gels harrten vor dem Geb&#228;ude hunderte von   Menschen aus und bekundeten lautstark ihre Solidarit&#228;t mit der Besetzung.<\/p>\n<p>  Allen Versuche der Medien und der Politik, die Bewegung zu spalten und   zu beenden, wurde immer wieder durch gemeinsame Aktionen und Solidarit&#228;t   zwischen den Aktiven ein Strich durch die Rechnung gemacht.<\/p>\n<p>  Bei der Besetzung am 26. Juli waren es Menschen verschiedener   Geschlechter, jedes Alters, verschiedener Berufe und aus verschiedenen   Orten, die dort ein Ende des Wahnsinns forderten.<\/p>\n<p>  Statt dessen die politischen Verantwortlichen hier zur Rechenschaft   gezogen werden, stellt man zu dutzenden Menschen vor Gericht, die von   ihrem Recht auf Demonstration, freie Meinungs&#228;u&#223;erung und dem Gedanken   demokratischer Mitbestimmung Gebrauch gemacht haben. Von denen, die   immensen Profit mit diesem Milliardenprojekt machen, wurde bislang   niemand zur Rechenschaft gezogen.<\/p>\n<p>  Zum Tatbestand selbst muss gesagt werden, dass es eine Farce ist, dass   die Bahn Anzeige wegen Hausfriedensbruchs in einem Geb&#228;ude erstattet,   das zu diesem Zeitpunkt bereits abgerissen werden sollte! Wenig sp&#228;ter   nur begannen bereits die ersten Entkernungsarbeiten.<\/p>\n<p>  Dass der Nordfl&#252;gel besetzt wurde, steht au&#223;er Frage.<\/p>\n<p>  Die Gr&#252;nde, warum er besetzt wurde, stehen auch au&#223;er Frage. Ein   sofortiger Baustopp, die sofortige Absage an das Wahnsinnsprojekt   Stuttgart 21 und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen   werden.<\/p>\n<p>  Kann dies Bestand einer Straftat sein?<\/p>\n<p>  Aus der Sicht der Deutschen Bahn und einer politischen Justiz ist das   mit Sicherheit eine Straftat.<\/p>\n<p>  Aus Sicht der GegnerInnen und Gegner von Stuttgart 21 und weiten Teilen   der Bev&#246;lkerung ist das mit Sicherheit ein Mittel, um Widerstand zu   leisten. Wir lassen uns nicht kriminalisieren!<\/p>\n<h2>  Schlusspl&#228;doyer<\/h2>\n<p>  Die heutige Verurteilung von 3 weiteren Aktivisten, die am 26. Juli als   Zeichen des Protests gegen den geplanten Abriss des Nordfl&#252;gels das   Geb&#228;ude besetzten, zeigt ganz deutlich, dass immer noch ein Interesse   daran besteht, Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 zu   kriminalisieren.<\/p>\n<p>  Und wenn ich von Kriminalisierung spreche, meine ich nicht die   juristische Definition von dem, was ein Bagatellfall ist, sondern von   der Au&#223;enwirkung, die Herr H&#228;u&#223;ler angesprochen hat. Durch diese sollen   n&#228;mlich die politischen AktivistInnen in den Augen der &#214;ffentlichkeit   diskreditiert und verunglimpft werden.<\/p>\n<p>  Es ist notwendig, weiterhin massenhaft wie in den letzten Monaten   Widerstand gegen das Projekt zu leisten und sich nicht von   Schlichterspr&#252;chen oder Pseudo-Baustopps Sand in die Augen streuen zu   lassen.<\/p>\n<p>  Was die Bewegung stark gemacht hat waren, die Solidarit&#228;t und der   Zusammenhalt, die gemeinsame Organisation und die unglaubliche Ausdauer   der Bewegung. Dies wird auch in Zukunft weiterhin wichtig sein &#8211; wir   brauchen einen langen Atem!<\/p>\n<p>  Die Gr&#252;nen und mit ihnen die SPD als Koalitionspartner wurden hier in   Baden-W&#252;rttemberg durch die Massenproteste auf Grund ihrer Absage an das   Bahnhofsprojekt an die Landesregierung gebracht.<\/p>\n<p>  Nun ist es an ihnen, den Worten Tagen folgen zu lassen und den Baustopp   innerhalb k&#252;rzester Zeit real durchzusetzen und die Menschen nicht auf   einen Volksentscheid im Herbst zu vertr&#246;sten, bei dem das Ergebnis   ungewiss ist.<\/p>\n<p>  Man darf sich nicht durch leere Versprechungen bes&#228;nftigen lassen,   sondern muss bei jeder politischen Entscheidung der neuen   Landesregierung genau hinsehen und pr&#252;fen, ob dies dem Willen der   Menschen entspricht, die sie gew&#228;hlt haben.<\/p>\n<p>  Es ist eine Unversch&#228;mtheit, dass trotz der Abwahl Mappus&quot; und seines   Wasserwerfer-Ministers Rech weiterhin Strafbefehle ergehen und Urteile   gesprochen werden.<\/p>\n<p>  Ein positives Beispiel ist die Freisprechung eines Aktivisten, der einen   Tanklastwagen blockierte. Es gibt abgemilderte Urteile. Doch dies alles   ist nicht genug, es darf keine weiteren Verurteilung von   S-21-GegnerInnen und -gegnern geben, im Gegenteil, die bereits gef&#228;llten   Urteile m&#252;ssen &#252;berdacht und zur&#252;ckgenommen werden. Im Gegenzug daf&#252;r   muss nun aufgekl&#228;rt werden, was sich polizeiintern und beim Einsatz am   30.9. im Schlossgarten wirklich abgespielt hat. Die Verantwortlichen   daf&#252;r m&#252;ssen die Rechnung tragen.<\/p>\n<p>  Die realen Machtverh&#228;ltnisse haben sich in der Vergangenheit auch hier   in Stuttgart nicht in den Parlamenten oder auf dem Papier gezeigt,   sondern auf der Stra&#223;e. Zum Beispiel am Samstag nach dem Schwarzen   Donnerstag, als &#252;ber 100.000 Leute auf der Stra&#223;e waren und massenhaft   klar stellten: Wir lassen uns nicht einsch&#252;chtern, wir machen weiter!<\/p>\n<p>  Die Besetzung des Nordfl&#252;gels fand zu einem Zeitpunkt statt, als die   Bewegung zu einer Massenbewegung anschwoll, die bereits jetzt l&#228;nger   durchh&#228;lt, als die meisten S-21-Bef&#252;rworter glauben wollten.<\/p>\n<p>  Damit darf jetzt nicht Schluss sein und auch nach der Landtagswahl gehen   die Proteste gegen das Profitobjekt Stuttgart 21 weiter.<\/p>\n<p>  Angesichts sich immer weiter verschlechternder Arbeits- und   Lebensbedingungen, massiven Privatisierungen &#246;ffentlichen Eigentums,   Agenda 2010 und Gesundheitsreformen war Stuttgart 21 ein Punkt, der das   Fass zum &#220;berlaufen brachte und an dem die Menschen dieser Region ihrer   Wut Ausdruck verliehen.<\/p>\n<p>  Denn in diesem Punkt war es f&#252;r jeden offensichtlich, dass dahinter die   Profitinteressen einer Minderheit und ihrer politischen Vertretung   standen.<\/p>\n<p>  Es sich nicht mehr l&#228;nger gefallen zu lassen, war die logische   Konsequenz. Eine ganze Stadt stand auf gegen eine Kaste von abgehobenen   Politikern, die ohne Verst&#228;ndnis und Einsicht in die Bed&#252;rfnisse der   Mehrheit regierten. Und das ist auch der entscheidende Punkt: bei allem,   was geschieht hat sich die Bewegung nie auf die Phrasen der Politik   verlassen, sondern hat den Baustopp selbst umsetzen wollen.<\/p>\n<p>  Die Aussage am 26. Juli war eindeutig: Baustopp sofort. Und bei Abriss   Aufstand? Das n&#228;chste mal sollte die Politik die Aussagen der breiten   Bev&#246;lkerung ernster nehmen. Doch das w&#252;rde den Interessen jener   widersprechen, die sie vertreten.<\/p>\n<p>  In diesem Sinne: Oben bleiben!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\n      Am 17. Mai fand am Amtsgericht Stuttgart einer von zahlreichen Prozessen<br \/>\n      wegen der Besetzung des Nordfl&#252;gels des Stuttgarter Hauptbahnhofs statt.\n    <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":17827,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[58],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14239"}],"collection":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14239"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14239\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17827"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14239"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=14239"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=14239"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}