{"id":14082,"date":"2011-02-01T00:00:00","date_gmt":"2011-02-01T00:00:00","guid":{"rendered":".\/?p=14082"},"modified":"2011-02-01T00:00:00","modified_gmt":"2011-02-01T00:00:00","slug":"14082","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2011\/02\/14082\/","title":{"rendered":"&#8222;Argumentative Erg&#228;nzungen&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>  Amtsgericht verh&#228;ngt Verwarnung gegen S21 Gegner und gibt ihren   Argumenten recht<\/p>\n<p> <!--more--><br \/>\n &nbsp; <\/p>\n<p>  Am Donnerstag, den 27.1. fand eine &#246;ffentliche Verhandlung vor dem   Amtsgericht Bad Cannstatt gegen Eberhard Boeck und Ursel Beck vom   Cannstatter Aktionskreis gegen Stuttgart 21 statt. Sie hatten gegen   einen Strafbefehl in H&#246;he von 100 bzw. 300 Euro Widerspruch eingelegt.<\/p>\n<h4>  <i>von Aktivisten der Initiative &#8222;Cannstatter gegen Stuttgart 21&#8220;<\/i><\/h4>\n<p>  Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Sachbesch&#228;digung an zwei im   Cannstatter Bahnhof aufgeh&#228;ngten Plakatw&#228;nden vor. Sie hatten im Juni   des Jahres 2010 zwei Werbeplakate f&#252;r Stuttgart 21, die im Auftrag der   S21-Betreiber auf Kosten der Steuerzahler sattsam bekannte   Halbwahrheiten und offensichtliche L&#252;gen zum Projekt Stuttgart 21   verbreitet hatten, im Sinne der Aufkl&#228;rung einer notwendigen   &#246;ffentlichen Erg&#228;nzung und Korrektur unterzogen.<\/p>\n<p>  Die Verhandlung fand im Saal 2 des Cannstatter Amtsgerichtes statt, der   wohl nicht zu h&#228;ufig einen so gro&#223;en Besucherzuspruch erlebt. 57   Menschen besetzten den Saal bis auf den letzten Stuhl; die gro&#223;e Masse   davon war eindeutig gekommen, um den Angeklagten ihre &#246;ffentliche   Sympathie und Unterst&#252;tzung zu bekunden.<\/p>\n<p>  Ein erstes Raunen ging durch den Saal als Staatsanwalt Eisel die Anklage   verlas und von einem besonderen &#246;ffentlichen Interesse sprach, das eine   Strafverfolgung notwendig mache. Eine Begr&#252;ndung hierf&#252;r lieferte er   nicht. Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde jedoch deutlich, dass   das &#246;ffentliche Interesse einen Namen hat: Oberstaatsanwalt Bernhard   H&#228;u&#223;ler. Letzterer hatte zuletzt dadurch &#246;ffentlich auf sich aufmerksam   gemacht, dass er beim Polizeieinsatz vom 30. September keine   Anhaltspunkte erkennen konnte, &#8222;dass der Einsatz insgesamt   offensichtlich unrechtm&#228;&#223;ig war&#8220;. In seinen Zust&#228;ndigkeitsbereich fiel   &#252;brigens auch einige Jahre zuvor die Verfolgung engagierter   Antifaschisten, die er mit dem Vorwurf verfolgte, Nazi-Symbole (worunter   er durchgestrichene oder zerschlagene Hakenkreuze verstand) zu   verbreiten.<\/p>\n<h4>  Verlauf der Verfahrens<\/h4>\n<p>  Doch zur&#252;ck zu unserem Verfahren: W&#228;hrend der Staatsanwalt einsilbig und   nuschelnd die bekannte Anklage vortrug, nahmen die angeklagten   Aktivisten der Bewegung gegen Stuttgart 21 eloquent und mit   &#252;berzeugenden Argumenten Stellung zu dem Vorwurf der Sachbesch&#228;digung.   Im Mittelpunkt ihrer Argumentation: Die Bahn und das S21-Kartell habe in   dieser Zeit eine Dialog-Initiative gestartet und fl&#228;chendeckend   Stuttgart mit ihrer Propaganda zugekleistert. Die Stuttgarter Zeitung   titelte damals: &#8222;Das Herz Europas argumentiert jetzt&#8220;. Sie h&#228;tten sich   auf Grund dieser Kampagne aufgefordert gesehen, sich an diesem Dialog   &#246;ffentlich zu beteiligen. Da die Bef&#252;rworter ihre Kampagne in der   &#214;ffentlichkeit damit begr&#252;ndeten, &#8222;&#252;ber kursierende Halbwahrheiten   aufzukl&#228;ren&#8220;, h&#228;tte sie es ihrerseits als ihre Aufgabe begriffen, die   auf den Plakaten behaupteten Halbwahrheiten und L&#252;gen mit notwendigen   Korrekturen und &#8222;argumentativen Erg&#228;nzungen&#8220; zu versehen.<\/p>\n<p>  Mit Verweis auf mittlerweile bekannte &#246;ffentliche Gutachten und die   Ergebnisse des Fakten-Checks bei der &#8222;Schlichtung&#8220; belegte Eberhard   Boeck, einer der Angeklagten, dass die von Ihnen auf den Plakaten   angebrachten Korrekturen dem heute bekannten Sach- und Wissensstand zum   Projekt S21 und seinen Auswirkungen entsprechen. Er f&#252;hrte auch   Beispiele an, dass wegen der Ausgaben f&#252;r Stuttgart 21 Kommunen wie   Stuttgart notwendige und sinnvolle Ausgaben vernachl&#228;ssigen.<\/p>\n<p>  Er betonte dabei, sie h&#228;tten bewusst die Argumentation der Bef&#252;rworter   nicht unlesbar gemacht oder &#252;berschrieben, sondern erg&#228;nzt, damit beide   Texte im Zusammenhang gelesen werden k&#246;nnen. Eine Sachbesch&#228;digung sei   schon insoweit nicht ersichtlich, weil der Betreiber der Plakatw&#228;nde   &#252;ber mehrere Wochen die ver&#228;nderten Werbeplakate h&#228;ngen lie&#223;.<\/p>\n<p>  Sein Verteidiger beantragte deshalb die Einstellung des Verfahrens.   Dieses Ansinnen wies der Staatsanwalt umgehend zur&#252;ck, wieder ohne   Argumente, allerdings mit Hinweis auf den erw&#228;hnten Oberstaatsanwalt   H&#228;u&#223;ler, der eine weitere Verfolgung der Straftat als im &#246;ffentlich   Interesse gegeben sieht. Die Richterin f&#252;hrte daraufhin aus, dass auch   ihr ohne Zustimmung des Oberstaatsanwalts eine Einstellung des   Verfahrens nicht m&#246;glich sei. Wo k&#228;men wir auch hin, wenn die   Unabh&#228;ngigkeit der Justiz so weit ginge, dass eine kleine Richterin am   Amtsgericht einfach &#252;ber das Verfolgungsinteresse des Oberstaatsanwalts   hinweggehen k&#246;nnte.<\/p>\n<h4>  Eingeschr&#228;nkte Unbefangenheit der Richterin<\/h4>\n<p>  In einem anderen Punkt zeigte die Richterin jedoch eine erstaunliche   Unbefangenheit in der Bewertung der vorgetragenen Sachverhalte: Obwohl   sie eine Sachbesch&#228;digung als gegeben ansah, weil hierf&#252;r aus   juristischer Sicht lediglich der Nachweis erbracht werden muss, dass   eine fremde Sache erheblich und dauerhaft ver&#228;ndert wurde, gab sie zwei   Beweisantr&#228;gen der Angeklagten, die der Rechtsanwalt des Angeklagten   Eberhard Boeck vortrug, ohne Hinzuziehung weiterer Beweismittel in der   Sache recht: Die auf dem Werbeplakat des S21-Kartells angegeben Kosten   entsprechen nicht der Wahrheit. Ebenso wenig seinen die &#246;kologischen   Auswirkungen der Ver&#228;nderungen im Schlosspark richtig beschrieben. &#8222;Eine   Beweiserhebung hierzu wird nicht als erforderlich betrachtet&#8220;.<\/p>\n<p>  Auch die Tatsache, dass die Firma Str&#246;er die &#252;bermalten Plakate nicht   vorzeitig erneuerte und ihr deshalb keine entsprechenden Kosten   entstanden, sah die Richterin ohne weitere Beweiserhebung als erwiesen   an. Ein vom Staatsanwalt in der Anklageverlesung erw&#228;hnter Sachschaden   von 250,- Euro d&#252;rfte damit vom Tisch sein.<\/p>\n<p>  Nach Abschluss der Beweiserhebung hatte der Staatsanwalt wieder das   Wort. Er sah sich gen&#246;tigt zu bemerken, dass dies hier kein Tribunal zu   Stuttgart 21 sei. In seinem Pl&#228;doyer billigte er den beiden Angeklagten   dabei ein ehrliches Anliegen zu, sah sie aber vom &#8222;richtigen Weg&#8220;   abgekommen, der ihrer Sache nicht f&#246;rderlich sein. Die Gegner von S21   m&#252;ssten den &#8222;Hauch eines Rechtsbruchs&#8220; bei ihren Aktionen vermeiden.   Obwohl auch er eine gewisse Kritik an der &#8222;plakativen Propaganda&#8220; und   &#8222;Persil-Werbung&#8220; der S21-Bef&#252;rworter erkennen lie&#223;, h&#228;tten sich die   beiden Angeklagten unzweifelhaft der Sachbesch&#228;digung schuldig gemacht.   Der Strafbefehl sei in der ausgesprochenen H&#246;he berechtigt.<\/p>\n<p>  In ihren Schlussworten betonten die Aktivisten nochmals, dass sie auch   aus einer Emp&#246;rung &#252;ber die mit &#246;ffentlichen Mitteln finanzierte   Propaganda des S21-Kartells gehandelt h&#228;tten. Deren unsachliche und mit   Halbwahrheiten plakatierte Werbung h&#228;tten sie als Verh&#246;hnung sachlich   begr&#252;ndeter Einw&#228;nde der S21-Gegner begriffen. Der Rechtsanwalt von   Eberhard Boeck betonte, dass die Verhandlung f&#252;r alle deutlich gezeigt   habe, dass hier keine kriminellen Handlungen vorl&#228;gen. Das   b&#252;rgerschaftliche Engagement der Angeklagten sei nicht strafw&#252;rdig und   d&#252;rfte deshalb auch nicht kriminalisiert werden. Ursel Beck kritisierte,   dass sie bei ihrer Malaktion fast wie Schwerverbrecher behandelt worden   seien. Schlie&#223;lich seien elf Polizisten im Einsatz gewesen, um ihre   Personalien festzustellen und den Tatbestand aufzunehmen. Sie verwies   auf Medienberichte, wonach die Polizei zu wenig Personal habe, um   Autobahnraser zu verfolgen, die Menschenleben gef&#228;hrden, w&#228;hrend   gleichzeitig gro&#223;e Polizeieins&#228;tze gegen friedliche Stuttgart-21-Gegner   stattfinden. Sie gab in ihrem Schlusswort der Hoffnung Ausdruck, dass   das Urteil im Namen des Volkes und nicht im Namen der Landesregierung   oder des S21-Kartells gesprochen werde.<\/p>\n<p>  Bleibt noch &#252;ber das Urteil zu berichten: Die Richterin sprach die   beiden Aktivisten gegen S21 der gemeinsam begangenen Sachbesch&#228;digung   schuldig. Entgegen dem urspr&#252;nglichen Strafbefehl verh&#228;ngte sie jedoch   keine Geldstrafe, sondern sprach nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt   aus. Sollten die Angeklagten in den n&#228;chsten 2 Jahren nicht straff&#228;llig   werden, wird keine Geldstrafe f&#228;llig. Die H&#246;he der Strafe wurde auf 10   Tagess&#228;tze festgesetzt. Zus&#228;tzlich m&#252;ssen die Angeklagten die Gerichts-   und Anwaltskosten tragen.<\/p>\n<p>  Noch im Gerichtssaal wurde Geld gesammelt, damit die Angeklagten nicht   auf diesen Kosten h&#228;ngen bleiben. Ergebnis: 175 Euro Spenden, die f&#252;r   den &#252;berwiegenden Teil der entstandenen Kosten reichen sollten. (Wenn   das die Kosten &#252;bertrifft, soll der &#220;berschuss an den Rechtshilfefonds   gehen.)<\/p>\n<h4>  Von Angeklagten zu Ankl&#228;gern<\/h4>\n<p>  Zur Bewertung: Das Verfahren war eine kleine &#246;ffentliche Lehrstunde f&#252;r   alle Beteiligten. Allen Aktiven gegen S21 wurde deutlich, mit welch   massiven Verfolgungsinteresse die Staatsanwaltschaft gegen harmlose   Aktionen vorgeht. Die Kriminalisierung der Gegner von S21 steht dabei in   einem krassen Missverh&#228;ltnis zum Wegschauen bei der Gewalt, die von   Staats wegen durch Polizeibeamte ausgef&#252;hrt wird. Auf der inhaltlichen   Ebene zeigte die Verhandlung die Sprachlosigkeit und Nicht-Bereitschaft   der Gegenseite zum Dialog. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn ein   Staatsanwalt keinerlei Argumente f&#252;r das angebliche &#8222;&#246;ffentliche   Interesse&#8220; ins Feld f&#252;hren kann, au&#223;er den Vorgaben seines Vorgesetzten.   Dieses Verhalten macht einem Obrigkeitsstaat alle Ehre.<\/p>\n<p>  Die beiden Angeklagten haben vorgemacht, wie sich Angeklagte in   politischen Prozessen zu Ankl&#228;gern machen und den Prozess als Tribunal   gegen Stuttgart 21 nutzen k&#246;nnen (wie der Herr Staatsanwalt beklagte).   Ihr selbstbewusstes und politisch offensives Auftreten wurde von vielen   Prozessbesuchern gelobt. Einer sagte w&#228;hrend einer   Sitzungsunterbrechung: &#8222;Die beiden Angeklagten sind gut. So w&#252;nscht man   sich politische Prozesse.&#8220;<\/p>\n<p>  Das Ergebnis zeigte, dass es den Angeklagten keineswegs schadete, dass   sie keinerlei &#8222;Schuldeinsicht&#8220; oder &#8222;Reue&#8220; erkennen lie&#223;en. Im Gegenteil   best&#228;tigten sowohl Staatsanwalt als auch Richterin betonten die   &#8222;ehrlichen Anliegen&#8220; der Angeklagten.<\/p>\n<p>  Der Prozess ist auch ein Beispiel f&#252;r die Macht einer solidarischen   &#214;ffentlichkeit. Die zahlreiche Teilnahme am Prozess, die   Beifallsbekundungen w&#228;hrend der Verhandlung und die abschlie&#223;ende   Spenden-Sammlung machen deutlich: die Angeklagten stehen nicht allein,   sie haben ein gro&#223;es Sympathisantenumfeld und sie m&#252;ssen sich mit ihren   Argumenten nicht verstecken. Der Prozess sollte Ansporn sein, weitere   Prozesse gegen Gegner von Stuttgart 21 zahlreich zu besuchen.<\/p>\n<p>  Wenn man das Urteil und die Vorgaben von Oberstaatsanwalt H&#228;u&#223;ler   zusammen liest, ergibt sich folgende &#8222;Logik&#8220;: Es besteht ein   &#246;ffentliches Interesse, finanziert durch Steuergelder Halb- und   Unwahrheiten zu verbreiten, ohne f&#252;rchten zu m&#252;ssen, dass diese Halb-   und Unwahrheiten durch richtige Aussagen &#8222;argumentativ erg&#228;nzt&#8220; werden.   Diese &#8222;Logik&#8220; ist Stuttgart 21 w&#252;rdig.<\/p>\n<h4>  Bericht in der Stuttgarter Zeitung und Kommentare h<a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/inhalt.stuttgart-21-gegner-verwarnung-fuer-plakataktion.8d8e9312-0168-4bdd-b245-64d8f03d95e7.html\">ier<\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\n      Amtsgericht verh&#228;ngt Verwarnung gegen S21 Gegner und gibt ihren<br \/>\n      Argumenten recht\n    <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":17827,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[58],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14082"}],"collection":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14082"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14082\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17827"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14082"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=14082"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=14082"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}