{"id":13718,"date":"2010-06-23T00:00:00","date_gmt":"2010-06-23T00:00:00","guid":{"rendered":".\/?p=13718"},"modified":"2010-06-23T00:00:00","modified_gmt":"2010-06-23T00:00:00","slug":"13718","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2010\/06\/13718\/","title":{"rendered":"Alles, was Recht ist"},"content":{"rendered":"<p>  Kr&#228;fteverh&#228;ltnis entwickelt sich zu Ungunsten der Gewerkschaften &#8211; trotz   zuletzt positiver Entscheidungen<\/p>\n<p> <!--more--><br \/>\n &nbsp; <\/p>\n<p>  <b>Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das die Zul&#228;ssigkeit von   Arbeitsk&#228;mpfen regelt. Das Recht zu Arbeitsniederlegungen leiten die   Besch&#228;ftigten und ihre Organisationen lediglich aus der im Grundgesetz   festgeschriebenen Koalitionsfreiheit ab. Das gibt den Gerichten weite   Entscheidungsspielr&#228;ume.<\/b><\/p>\n<h4>  <i>von Daniel Behruzi, Frankfurt\/Main<\/i><\/h4>\n<p>  Umstrittenstes Beispiel ist das seit den Urteilen zum &#8222;Zeitungsstreik&#8220;   im Jahr 1952 behauptete &#8222;Verbot&#8220; des politischen Streiks. Auch aktuelle   Urteile zeigen die Unberechenbarkeit der &#8222;dritten Gewalt&#8220;. So sprach das   Bielefelder Arbeitsgericht den Besch&#228;ftigten kirchlicher und   diakonischer Einrichtungen k&#252;rzlich das Recht ab, in den Ausstand zu   treten. Andere Entscheidungen der j&#252;ngeren Vergangenheit beg&#252;nstigen   hingegen eher die Gewerkschaften. Daraus eine Verschiebung des   Kr&#228;fteverh&#228;ltnisses zugunsten der Besch&#228;ftigten abzuleiten, ist jedoch   von der Realit&#228;t weit entfernt.<\/p>\n<h4>  Flashmob-Urteil<\/h4>\n<p>  Einen &#8222;Freifahrschein in Sachen Arbeitskampf&#8220; nannte beispielsweise die   FAZ eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September   vergangenen Jahres, so genannte Flashmob-Aktionen im Rahmen eines   Arbeitskampfs zu erlauben. Hintergrund war eine Aktion im Zuge der   monatelangen Auseinandersetzung um einen neuen   Einzelhandels-Tarifvertrag: Am 8. Dezember 2007 betraten etwa 40   Menschen die Rewe-Filiale am Berliner Ostbahnhof, f&#252;llten Einkaufsw&#228;gen   voll, um sie kurz darauf stehen zu lassen, oder &#8222;blockierten&#8220; die Kassen   mit Kleinsteink&#228;ufen. Aufgerufen dazu hatte ver.di. Die Gewerkschaft   wurde daraufhin vom Handelsverband Berlin-Brandenburg verklagt. Nach   einer zweij&#228;hrigen juristischen Auseinandersetzung stellte das BAG   schlie&#223;lich fest: &#8222;Gewerkschaftliche Ma&#223;nahmen, die zur Durchsetzung   tariflicher Ziele auf eine St&#246;rung betrieblicher Abl&#228;ufe gerichtet sind,   unterfallen der durch Art. 9, Abs. 3 Grundgesetz gew&#228;hrleisteten   Bet&#228;tigungsfreiheit der Gewerkschaften.&#8220;<\/p>\n<p>  Die kritischen Pressereaktionen auf das Urteil kann IG-Metall-Justiziar   Thomas Klebe nicht nachvollziehen. Schlie&#223;lich gibt es, so Klebe in   einem Pressegespr&#228;ch, &#8222;eine erhebliche Verschiebung zu Lasten der   Gewerkschaften&#8220;. Durch die &#8222;Globalisierung&#8220; k&#246;nnten die Konzerne ihre   Produktion verlagern. Auch die zunehmende Prekarisierung in Form von   Befristungen und Leiharbeit schw&#228;che die Durchsetzungskraft der   Gewerkschaften. Zudem sei die Tariflandschaft von den Unternehmern   teilweise gezielt zerst&#246;rt worden &#8211; so beispielsweise im Kfz-Gewerbe, wo   sich die Innungsverb&#228;nde schlicht weigerten, erneut Tarifvertr&#228;ge   abzuschlie&#223;en.<\/p>\n<p>  &#196;hnliches gilt f&#252;r den Einzelhandel, wo ver.di &#252;ber Monate hinweg nicht   in der Lage war, einen neuen Tarifvertrag zu erzwingen. Der R&#252;ckgriff   auf Aktionen wie den &#8222;Flashmob&#8220; ist also vor allem eine Folge der   gewerkschaftlichen Schw&#228;che.<\/p>\n<h4>  Solidarit&#228;tsstreiks<\/h4>\n<p>  Wie verh&#228;lt es sich mit den Gerichtsurteilen zum Solidarit&#228;tsstreik?   Zwar revidierte das BAG 2007 seine Entscheidung von 1985 und erlaubte   grunds&#228;tzlich, dass Besch&#228;ftigte aus Solidarit&#228;t mit anderen   Belegschaften in den Ausstand treten. Dies setze aber eine   &#8222;Verbundenheit mit dem Hauptstreik voraus&#8220;, erkl&#228;rte Klebe. So k&#246;nnten   beispielsweise Verlagsangestellte f&#252;r die f&#252;r den Verlag t&#228;tigen Drucker   in Solidarit&#228;tsstreik treten, aber nicht f&#252;r KollegInnen, mit denen sie   formal nichts zu tun haben.<\/p>\n<h4>  Sozialtarifvertrag<\/h4>\n<p>  W&#228;hrend Solidarit&#228;tsstreiks in der Praxis bislang &#8211; auch wegen der   Politik der Gewerkschaftsspitzen &#8211; kaum eine Rolle spielen, ist der   Kampf um Sozialtarifvertr&#228;ge mittlerweile gang und g&#228;be. In der   Vergangenheit wurden im Falle von Betriebsschlie&#223;ungen oder   Massenentlassungen zumeist nur vom Betriebsrat Sozialplanverhandlungen   gef&#252;hrt. In letzter Zeit haben die Besch&#228;ftigten diese   Auseinandersetzungen jedoch immer &#246;fter auf tariflicher Ebene gef&#252;hrt.   So zum Beispiel bei AEG in N&#252;rnberg und im Bosch-Siemens-Hausger&#228;tewerk   Berlin. Der Vorteil: F&#252;r einen Sozialtarifvertrag k&#246;nnen die   Besch&#228;ftigten streiken, f&#252;r einen Sozialplan nicht. Diese von den   Unternehmern lauthals beklagte Entwicklung h&#228;lt Klebe indes f&#252;r &#8222;keine   substanzielle Ver&#228;nderung&#8220;. Schlie&#223;lich erlaube das   Betriebsverfassungsgesetz schon seit 1972, Sozialpl&#228;ne tariflich zu   vereinbaren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\n      Kr&#228;fteverh&#228;ltnis entwickelt sich zu Ungunsten der Gewerkschaften &#8211; trotz<br \/>\n      zuletzt positiver Entscheidungen\n    <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":17827,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[11],"tags":[226],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13718"}],"collection":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13718"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13718\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17827"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13718"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13718"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13718"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}