{"id":12647,"date":"2008-05-03T01:00:00","date_gmt":"2008-05-03T01:00:00","guid":{"rendered":".\/?p=12647"},"modified":"2008-05-03T01:00:00","modified_gmt":"2008-05-03T01:00:00","slug":"12647","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2008\/05\/12647\/","title":{"rendered":"Streikrecht verteidigen"},"content":{"rendered":"<p>  In Deutschland wird wieder mehr gestreikt. Das belegt eine am Dienstag   vorgestellte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen   Instituts (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-B&#246;ckler-Stiftung. Einher   geht dieser Streikaufschwung allerdings mit zunehmenden Versuchen,   Arbeitsniederlegungen per Gerichtsentscheid zu beschr&#228;nken. Aktueller   Beleg hierf&#252;r ist ausgerechnet das &#187;rot-rot&#171;-regierte Berlin.<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n &nbsp; <\/p>\n<p>  <i>von Daniel Behruzi, zuerst ver&#246;ffentlicht in der <a href=\"http:\/\/www.jungewelt.de\/2008\/04-30\/059.php\">jungen   Welt, 30.4.08<\/a><\/i><\/p>\n<p>  Bereits am Montag war die F&#252;hrung der Berliner Polizei damit   gescheitert, ein weitgehendes Streikverbot f&#252;r die Angestellten beim   Objektschutz und in den Gefangenensammelstellen durchzusetzen. Das   Berliner Arbeitsgericht gab einem Antrag der Polizeigewerkschaften auf   eine einstweilige Verf&#252;gung gegen diese Ma&#223;nahme statt, so da&#223; der   Ausstand wie geplant heute abend beginnen kann. &#187;Ich freue mich, da&#223; das   Grundgesetz auch in Berlin Bestand hat&#171;, kommentierte der Vorsitzende   der Polizeigewerkschaft GdP, Eberhard Sch&#246;nberg, die Entscheidung am   Dienstag gegen&#252;ber junge Welt. Der Polizeipr&#228;sident will dagegen   Berufung einlegen. Bei 16000 Polizeibeamten, die am 1. Mai von rund 1400   ausw&#228;rtigen Kollegen unterst&#252;tzt werden, so Sch&#246;nberg weiter, k&#246;nne von   einem Zusammenbruch der inneren Sicherheit durch die Arbeitsniederlegung   einiger hundert Angestellter in Objektschutz und Gefangenenwesen keine   Rede sein. Es sei &#187;ersch&#252;tternd&#171;, da&#223; derartige Versuche ausgerechnet   unter einem SPD-Linke-Senat unternommen w&#252;rden.<\/p>\n<p>  Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) scheiterten am Dienstag mit dem   Versuch, das Streikrecht einzuschr&#228;nken. Anla&#223; war eine spontane   Arbeitsniederlegung von rund 700 Stra&#223;enbahnfahrern am 10. April, die   damit gegen die harte Haltung des Senats im laufenden Tarifkonflikt   protestierten. BVG und Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) beantragten   daraufhin eine einstweilige Verf&#252;gung, mit der ver.di untersagt wurde,   Spontanstreiks ohne Vorank&#252;ndigung zu organisieren. Nachdem das Berliner   Arbeitsgericht dem Antrag in erster Instanz stattgegeben hatte,   entschied es am Dienstag in m&#252;ndlicher Verhandlung zugunsten der   Gewerkschaft.<\/p>\n<p>  &#187;Ein Arbeitskampf mu&#223; effektiv sein &#8211; und das geht nur, wenn er   &#252;berraschend und flexibel sein kann. Einen entsprechenden Beschlu&#223; hat   das Bundesarbeitsgericht bereits 1988 gef&#228;llt&#171;, argumentierte Helmut   Platow, Leiter der ver.di-Rechtsabteilung, bei der Verhandlung. Der   geforderte Zwang zur Vorank&#252;ndigung solle lediglich dem Arbeitgeber die   M&#246;glichkeit geben, Streikbruch zu organisieren. Die Gewerkschaft k&#246;nne   sich ihre Streiktaktik nicht vorschreiben lassen, erg&#228;nzte Beate Schuh,   Leiterin des Rechtsschutzes im ver.di-Landesbezirk Berlin. Die   BVG-Besch&#228;ftigten h&#228;tten aber ohnehin beschlossen, Arbeitsniederlegungen   k&#252;nftig anzuk&#252;ndigen, stellte sie klar.<\/p>\n<p>  Wie schon beim Lokf&#252;hrerstreik dreht sich der arbeitsrechtliche Konflikt   bei der BVG um die Frage der &#187;Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit&#171; von Arbeitsk&#228;mpfen.   Entsprechend argumentierten die BVG-Vertreter, spontane Streiks   schr&#228;nkten das Recht auf &#246;ffentliche Daseinsvorsorge unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig   stark ein. &#187;Die Arbeitgeberseite versucht mit allen Mitteln, das   Tarifniveau zu senken und die M&#246;glichkeiten zum Arbeitskampf   einzuschr&#228;nken. Ein neuer Ansatz hierf&#252;r ist der Verweis auf die   Daseinsvorsorge, mit dem der Begriff der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit reaktiviert   werden soll&#171;, erkl&#228;rte Platow im jW-Gespr&#228;ch. Anders als fr&#252;her k&#228;mpften   heute auch die &#246;ffentlichen Arbeitgeber mit h&#228;rteren Bandagen.<\/p>\n<p>  Wolfgang D&#228;ubler f&#252;hrt die juristischen Konflikte um das Streikrecht vor   allem auf die Zunahme von Arbeitsk&#228;mpfen zur&#252;ck. &#187;Die Streikbereitschaft   ist deutlich gewachsen &#8211; die Leute wehren sich wieder mehr. Und deshalb   h&#228;ufen sich auch die Versuche der Arbeitgeber, Streiks zu verhindern&#171;,   sagte der renommierte Arbeitsrechtler gegen&#252;ber jW. &#187;Die Bahn hat das   mit der GDL vorexerziert, und jetzt versucht das auch der Senat von   Berlin &#8211; trotz seiner politischen Zusammensetzung.&#171; Einsch&#252;chtern lassen   sich die Gewerkschafter hiervon aber offenbar nicht. Die   ver.di-Tarifkommission beschlo&#223; am Dienstag mittag, den Ausstand in der   Nacht zu heute auf den Busverkehr auszuweiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\n      In Deutschland wird wieder mehr gestreikt. 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