{"id":12257,"date":"2007-09-01T00:50:31","date_gmt":"2007-09-01T00:50:31","guid":{"rendered":".\/?p=12257"},"modified":"2007-09-01T00:50:31","modified_gmt":"2007-09-01T00:50:31","slug":"12257","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2007\/09\/12257\/","title":{"rendered":"Hartz IV &amp; Hausbesuche: Nicht einsch&#252;chtern lassen"},"content":{"rendered":"<p>  <i>Interview mit H. P. Fischer <\/i><\/p>\n<p>  Die Rechte von ArbeitslosengeldII (ALGII)-Empf&#228;ngern sind per Gesetz auf   skandal&#246;se Weise beschnitten worden. Viele Erwerbslose sind verunsichert.<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n &nbsp; <\/p>\n<p>  <b><i>Wir sprachen mit H.P. Fischer. Er ist im Vorstand von &#8222;Die KEAs   e.V&quot;. (K&#246;lner Erwerbslose in Aktion). Der Verein bietet u.a. w&#246;chentlich   Soforthilfe gegen HartzIV an<\/i><\/b><\/p>\n<h5>  Im Grundgesetz steht &#8222;Die Wohnung ist unverletzlich&#8220;. Muss ich als   Bezieher von ALGII die Au&#223;endienstmitarbeiter der Agentur f&#252;r Arbeit in   meine Wohnung lassen?<\/h5>\n<p>  Die Sozialtr&#228;ger haben nur in ganz bestimmten F&#228;llen ein Recht auf   Durchf&#252;hrung eines Hausbesuches. Jeder Betroffene, bei dem ein   Hausbesuch durchgef&#252;hrt werden soll, kann der Beh&#246;rde den Zutritt zur   Wohnung verweigern. Dem Betroffenen kann dann aber, die Leistung ganz   oder teilweise versagt werden (&#167; 60 ff SGB I), aber nur wenn der   Sachverhalt nicht anderweitig gekl&#228;rt werden kann.<\/p>\n<p>  Der beste Rat, den man hier geben kann, lautet: Man darf sich nicht   einsch&#252;chtern lassen. Ich pers&#246;nlich w&#252;rde bei einem unangemeldeten   Besuch dem Au&#223;endienst gegen&#252;ber erkl&#228;ren, dass ich gerade nicht kann   und sie mit mir bitte einen Termin vereinbaren sollen.<\/p>\n<h5>  Was d&#252;rfen die &#8222;Ermittler&#8220; in meiner Wohnung?<\/h5>\n<p>  Hier m&#246;chte ich auf den <a href=\"\/media\/2007\/Leitfaden_Aussendienst.pdf\">&quot;Leitfaden   Au&#223;endienst&quot;<\/a> verweisen, den die Bundesagentur im Januar an   Mitarbeiter verteilte. Darin steht u.a.:<\/p>\n<p>  &#8222;-Die Mitarbeiter des Tr&#228;gers haben sich zu Beginn des Hausbesuches   unaufgefordert durch Vorlage ihres Dienstausweises auszuweisen&#8230;<\/p>\n<p>  -Die Gr&#252;nde f&#252;r den Hausbesuch m&#252;ssen dem Betroffenen zu Beginn (oder im   Vorfeld) des Hausbesuches erl&#228;utert werden.<\/p>\n<p>  -Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter m&#252;ssen darauf hinweisen, dass der   Betroffene den Zutritt zur Wohnung oder ggf. auch zu seinen Betriebs-   und Gesch&#228;ftsr&#228;umen verweigern kann und ihn dar&#252;ber belehren, welche   Folgen die Verweigerung des Zutritts hat. Der Betroffene darf nicht   durch Vorspiegeln falscher Tatsachen unter Druck gesetzt werden. Der   Betroffene entscheidet selbstst&#228;ndig, ob er den Mitarbeitern Zutritt   gew&#228;hrt oder nicht.<\/p>\n<p>  Eine routinem&#228;&#223;ige Durchsicht der Schr&#228;nke ist nicht zul&#228;ssig. Unter   Ber&#252;cksichtigung des Grundsatzes der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit kann sie jedoch   m&#246;glich sein, wenn eine Sachverhaltskl&#228;rung sonst nicht m&#246;glich w&#228;re.   Hierzu bedarf es jedoch der ausdr&#252;cklichen Einwilligung des Betroffenen.&#8220;<\/p>\n<p>  Der gesamte Leitfaden kann <a href=\"\/media\/2007\/Leitfaden_Aussendienst.pdf\">hier<\/a>   heruntergeladen werden.<\/p>\n<p>  Wir empfehlen den Betroffenen sich zum Hausbesuch Zeugen einzuladen, die   mit ihm gemeinsam die Arbeit des Au&#223;endienstes &#252;berwachen.<\/p>\n<h5>  Was r&#228;tst Du Betroffenen im Umgang mit der Beh&#246;rde?<\/h5>\n<p>  Als erstes rate ich jeder\/jedem, nicht allein zu den Beh&#246;rden zu gehen.   Nehmt einen Freund oder eine Nachbarin mit oder noch besser jemanden,   der sich etwas mit dem Sozialrecht auskennt. Nach jedem Treffen ein   Ged&#228;chtnisprotokoll mit der Begleitperson aufschreiben. Man sollte seine   Rechte und Pflichten kennen und auch darauf hinweisen, sich dabei den   Mitarbeitern gegen&#252;ber nat&#252;rlich korrekt verhalten.<\/p>\n<p>  Manche Erwerbslose denken, wenn ich auf mein Recht poche, werde ich   wom&#246;glich noch mehr geg&#228;ngelt.<\/p>\n<p>  Wer seine Rechte kennt, der sollte darauf pochen und auch darauf   verweisen k&#246;nnen wo sie stehen. Oftmals sind den Sachbearbeitern selbst   die internen Durchf&#252;hrungshinweise der ARGE oder gar die aktuelle   Rechtssprechung unbekannt. Wenn die Betroffenen ihren Unterlagen dann   eine entsprechende Kopie beif&#252;gen, hilft das auch anderen.<\/p>\n<p>  Au&#223;erdem ist es sehr wichtig sich mit anderen Betroffenen auszutauschen   oder zusammen zu schlie&#223;en. Dies kann locker z.B. bei   Erwerbslosen-Fr&#252;hst&#252;cken aber auch bei festen Gruppen-Treffen geschehen.   In K&#246;ln bietet der Verein &quot;Die KEAs e.V.&quot; beides an.   www.erwerbslose.de.vu . Am besten man erkundigt sich vor Ort nach   &#228;hnlichen Initiativen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\n      <i>Interview mit H. P. Fischer <\/i>\n    <\/p>\n<p>\n      Die Rechte von ArbeitslosengeldII (ALGII)-Empf&#228;ngern sind per Gesetz auf<br \/>\n      skandal&#246;se Weise beschnitten worden. 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