{"id":11486,"date":"2005-12-22T15:34:48","date_gmt":"2005-12-22T15:34:48","guid":{"rendered":".\/?p=11486"},"modified":"2005-12-22T15:34:48","modified_gmt":"2005-12-22T15:34:48","slug":"11486","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2005\/12\/11486\/","title":{"rendered":"Christine Buchholz und die WASG-Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Darf ein WASG-Bundesvorstandsmitglied gleichzeitig eine Arbeitsstelle als Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten annehmen? Diese Frage wird seit einigen Tagen innerhalb der WASG kontrovers diskutiert. Anlass ist die Einstellung von Christine Buchholz als Mitarbeiterin der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag, Inge H&#246;ger-Neuling. <!--more--><br \/>\n &nbsp; <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  In einem Artikel auf <u><a href=\"http:\/\/www.linkezeitung.de\/\"><font color=\"#000080\"> www.linkezeitung.de<\/font><\/a><\/u> weist Peter Weinfurth darauf hin, dass zwar   kein formeller Satzungsversto&#223; vorliegt, da die Satzung nur finanzielle   Abh&#228;ngigkeitsverh&#228;ltnisse zu Partei oder Fraktionen, nicht aber zu   einzelnen Abgeordneten f&#252;r WASG-Mitglieder, die ein Wahlamt bekleiden,   ausschlie&#223;t. Gleichzeitig argumentiert er, dass die Anstellung von   Buchholz trotzdem dem Geist dieses Satzungsparagraphen widerspricht, der   eine Interessenkollision ausschlie&#223;en will.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  Auf die Entgegnung durch den Bundestagsabgeordneten H&#252;seyin Aydin, der   die Stelle f&#252;r Christine Buchholz mitfinanziert, weder Fraktionsvorstand   noch Linksfraktion k&#246;nnen Christine Weisungen erteilen, antwortet Peter   Weinfurth: &#8222;Aydin bestreitet noch nicht einmal, dass er wohl als   Arbeitgeber Weisungen erteilen kann (&#8230;)&#8220;<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  Das Problem ist real: wie wird sich Christine verhalten, wenn sie   Arbeitsauftr&#228;ge erh&#228;lt, die den Beschl&#252;ssen der WASG bzw. ihrer eigenen   &#220;berzeugung widersprechen. Das ist keine allzu weit hergeholte   &#220;berlegung. H&#252;seyin Aydin zum Beispiel spielte als Landessprecher der   WASG NRW vor einem Jahr eine entscheidende Rolle dabei, ein Dutzend der   streikenden Opelaner von Bochum die Bildung einer WASG-Betriebsgruppe zu   verweigern und lie&#223; drei dieser Kollegen sogar von einer   WASG-Landesdelegiertenversammlung hinauswerfen. Der Grund war, dass   diese Kollegen eine kritische Haltung gegen&#252;ber der Politik der IG   Metall-F&#252;hrung und des neuen Betriebsratsvorsitzenden Rolf Einenkel   eingenommen hatten, Einenkel aber ein Wunschkandidat von Teilen der   WASG-F&#252;hrung f&#252;r die Landtagswahlen 2005 in NRW war. Wie w&#252;rde sich   Christine in einer solchen Situation verhalten, wem gegen&#252;ber f&#252;hlte sie   sich verpflichtet (als Mitglied des WASG-Bundesvorstands schwieg sie   leider zu diesen Vorg&#228;ngen)? Ein anderes Beispiel: Was, wenn die   Minderheit von Abgeordneten der Linksfraktion, die nicht gegen den   Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Sudan gestimmt haben zu einer Mehrheit   wird und die WASG gleichzeitig zu einer Demonstration gegen jegliche   Auslandseins&#228;tze der Bundeswehr aufrufen w&#252;rde?<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  Trotzdem k&#246;nnen solche potenziellen Konflikte nicht durch restriktive   Satzungsbestimmungen gel&#246;st werden. Deshalb sind die Trennung von Amt   und Mandat und von Amt und &#8222;finanziellem Abh&#228;ngigkeitsverh&#228;ltnis zu   Partei oder Fraktionen&#8220; br&#252;chige Kr&#252;cken, die die eigentliche Gefahr der   politischen Prinzipienlosigkeit nicht bek&#228;mpfen k&#246;nnen und auch in   anderen Parteien, wie zum Beispiel den Gr&#252;nen, nicht verhindert haben.   Statt solcher Satzungsbestimmungen sollte die WASG zwei grundlegende   demokratische Prinzipien anwenden: erstens die jederzeitige W&#228;hl- und   Abw&#228;hlbarkeit von Funktionstr&#228;gerinnen &#8211; baut Christine in ihrem neuen   Job politisch Mist, muss sie halt als Bundesvorstandsmitglied abgew&#228;hlt   werden k&#246;nnen. Zweitens die Begrenzung jeglicher L&#246;hne f&#252;r   Hauptamtliche, Abgeordnete und Fraktions-MitarbeiterInnen auf einen   durchschnittlichen Facharbeiterlohn &#8211; damit sich nicht finanzielle   Privilegien aus politischer Arbeit entwickeln, die den jeweiligen   KollegInnen wichtiger werden k&#246;nnen, als politische Prinzipien.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  In diesem Sinne sind die in der WASG geltenden Satzungsbestimmungen   kritisch zu betrachten und hat die SAV diese auch nie vorgeschlagen oder   sich f&#252;r diese eingesetzt.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  Aber es gibt sie! Und vor diesem Hintergrund ist der Unmut unter   WASG-Mitgliedern &#252;ber die Einstellung von Christine Buchholz als   Angestellte einer Bundestagsabgeordneten mehr als nachvollziehbar. Denn   die Behauptung von H&#252;seyin Aydin &#8211; &#8222;als die Satzungskommission die zwei   Ausschlussgr&#252;nde vorschlug, lie&#223; sie keinen Raum f&#252;r Interpretationen   offen. Ihr war bewusst, dass die einzelnen Abgeordneten pers&#246;nliche   Mitarbeiter einstellen k&#246;nnen. Sie sollten aber weiter die M&#246;glichkeit   haben, in Wahl&#228;mtern f&#252;r die Partei t&#228;tig zu sein&#8220; &#8211; ist eben nur eine   nicht belegte Behauptung. Selbst wenn dies der Satzungskommission so   klar war, stellt sich die Frage, ob sie dies den Delegierten des   Bundesparteitags auch explizit erkl&#228;rt hat und diesen klar war, dass die   Bundesvorstandsmitglieder, die sie w&#228;hlen als Angestellte von   Bundestagsabgeordneten enden k&#246;nnen. Dies ist zu bezweifeln. Der   qualitative Unterschied zwischen einem finanziellen   Abh&#228;ngigkeitsverh&#228;ltnis zur Partei\/Fraktion und einer einzelnen   Abgeordneten ist auch gar nicht zu erkennen. Wenn schon, dann ist eine   Weisungsbefugnis durch eine Einzelperson im Vergleich zur   Weisungsbefugnis eines gew&#228;hlten Gremiums sehr viel problematischer.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  Der Unmut unter WASG-Mitgliedern ist auch zu verstehen, weil sich der   Eindruck, dass in der WASG Intransparenz und Demokratiemangel herrschen,   immer weiter verst&#228;rkt. Christine Buchholz ist nicht die einzige   WASG-Funktion&#228;rin, bei der man erst im Nachhinein erfahren hat, dass sie   eine Stelle bei der Bundestagsfraktion angenommen hat. Das ehemalig   Berliner Landesvorstandsmitglied Cordula Vita Adam hatte sogar   bestritten, sich auf eine solche Stelle beworben zu haben.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  Trotzdem: im Grundsatz spricht nichts dagegen, wenn solche Stellen auch   von Funktion&#228;rInnen der WASG besetzt werden. Eine R&#252;cktrittsforderung   gegen&#252;ber Christine Buchholz ist daher auch unpassend und lenkt ohnehin   eher von den entscheidenden politischen Kontroversen, die zum Beispiel   die Mehrheit der Berliner WASG mit Christine Buchholz hat, ab. Diese   wollen sich nicht von einer an Sozialabbau, Tarifflucht und   Privatisierungen beteiligten LP.PDS Berlin einverleiben lassen und bei   den Abgeordnetenhauswahlen im kommenden Jahr nicht das linke Feigenblatt   f&#252;r rechte Regierungspolitik der LP.PDS und der SPD sein. Diese wollen   einen Neuformierungsprozess der Linken auf der Basis tats&#228;chlich linker   Politik. Christine Buchholz&quot; Organisation Linksruck stellt keine   inhaltlichen Bedingungen f&#252;r einen gemeinsamen Wahlantritt mit der   LP.PDS in Berlin. Das ist die Kontroverse. Auf diese sollte sich   konzentriert werden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm\">  <i>Sascha Stanicic, SAV-Bundessprecher und WASG-Aktivis<\/i>t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf ein WASG-Bundesvorstandsmitglied gleichzeitig eine Arbeitsstelle als<br \/>\n    Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten annehmen? Diese Frage wird seit<br \/>\n    einigen Tagen innerhalb der WASG kontrovers diskutiert. 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