{"id":11084,"date":"2004-11-16T09:57:59","date_gmt":"2004-11-16T09:57:59","guid":{"rendered":"http:\/\/.\/?p=11084"},"modified":"2012-06-24T16:18:39","modified_gmt":"2012-06-24T14:18:39","slug":"11084","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/archiv.sozialismus.info\/maschinenraum\/2004\/11\/11084\/","title":{"rendered":"Ein-Euro-Jobs: Vorw&auml;rts in die Vergangenheit"},"content":{"rendered":"<p>Am 1. Januar 2005 tritt Hartz IV mit allen seinen \u201eSegnungen\u201c in Kraft. Dazu geh\u00f6rt neben dem auf unter Sozialhilfe-Niveau abgesenktem Alg II auch die M\u00f6glichkeit zu Zusatzjobs mit Mehraufwandsentsch\u00e4digung (oder wie man es allgemein kennt: Ein-Euro-Jobs) zwangsverpflichtet zu werden.<!--more--><br \/> \u00a0<br \/> Ein-Euro-JobberInnen erhalten keinen Arbeitsvertrag. Ihre T\u00e4tigkeit gilt als Besch\u00e4ftigungsma\u00dfnahme nach SGB II, nicht als Arbeit. (Clever vom Gesetzgeber: Obwohl es sich hier eindeutig um Arbeit handelt, wird auf diese Weise das Grundgesetzverbot von Zwangsarbeit umgangen.) Sie k\u00f6nnen auf Zuruf geheuert und ebenso gefeuert werden. Sie besitzen keinerlei ArbeitnehmerInnenrechte. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen gesetzlichen Urlaub, kein Koalitions- oder Streikrecht. Sie haben nicht das Recht Betriebsr\u00e4te zu w\u00e4hlen oder von Gewerkschaftsvertrauensleuten in dem jeweiligen Unternehmen vertreten zu werden. (Selbst wenn derartige in dem Unternehmen bestehen, sind diese nicht zust\u00e4ndig.)<\/p>\n<p>Wird einE Ein-Euro-JobberIn gefeuert, so ist daf\u00fcr nicht einmal eine Begr\u00fcndung erforderlich. Auf Zuruf kann man zur\u00fcck zur Armutsverwaltungsagentur (auch gelegentlich f\u00e4lschlicherweise Bundesagentur f\u00fcr Arbeit genannt) geschickt werden, wo man auf das Wohl und Wehe und die Tageslaune des zust\u00e4ndigen Fall-Managers angewiesen ist, demgegen\u00fcber der\/die Alg-II-Empf\u00e4ngerIn rechenschaftspflichtig ist.<\/p>\n<p>Eine Wahl hat der\/die Alg-II-Empf\u00e4ngerIn nicht, was die Annahme von derartigen Zwangs(arbeits)ma\u00dfnahmen betrifft. Die Ein-Euro-Jobs gelten als Ma\u00dfnahme nach SGB II und wer die Annahme verweigert bekommt sein Alg II drastisch gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p>Ein-Euro-Jobs gelten gesetzlich als nachrangige Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. D. h. Vorrang hat die Vergabe der Stelle mit arbeitsvertraglicher Besch\u00e4ftigung. Diese Regelung kann aber umgangen werden und so kann zB die Stelle einer\/s HausmeisterIn in einer \u00f6ffentlichen Schule bereits nach 6 Monaten der Nichtbesetzung als Ein-Euro-Job vergeben werden. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr die Besetzung von Stellen in Gr\u00fcnfl\u00e4chen\u00e4mtern (Parkreinigung) oder auch bei Sozialdiensten.<\/p>\n<p>Ein-Euro-Jobs k\u00f6nnen somit zielgerichtet durch die Unternehmen zur Vernichtung regul\u00e4rer Arbeitspl\u00e4tze genutzt werden, um diese dann mit weitestgehend rechtlosen Ein-Euro-JobberInnen zu besetzen. Das Gesetz sieht zwar vor, dass derartige Umstrukturierungen nicht direkt erfolgen d\u00fcrfen, aber durch die Hintert\u00fcr ist dies durchaus recht einfach machbar. Stellen von ehemals regul\u00e4ren ArbeitnehmerInnen (zB durch Renteneintritt oder eigene K\u00fcndigung) oder Zivildienstleistenden werden einfach durch die Unternehmen nicht mehr regul\u00e4r neu vergeben. Nach der Frist von einem halben Jahr k\u00f6nnen dann sklavenartige Ein-Euro-JobberInnen bei der Armutsverwaltungsagentur angefordert werden.<\/p>\n<p>Ein-Euro-Jobs sollen die Alg-II-Empf\u00e4ngerInnen zu gef\u00fcgigen, m\u00f6glichst willenlosen und unterw\u00fcrfigen Arbeitskr\u00e4ften machen. Sie gleichen eher dem Status von SklavInnen als Lohn- oder Gehaltsempf\u00e4ngerInnen. Ja selbst der pers\u00f6nlichen Laune der in dem Unternehmen Verantwortlichen sind die Ein-Euro-JobberInnen ausgeliefert. Wie gesagt: Ist man nicht ausreichend willig kann man auf Zuruf gefeuert werden. Und danach sind die gefeuerten Alg-II-Empf\u00e4ngerInnen wieder auf Gedeih und verderb dem Wohl und Wehe der Fall-Manager ausgeliefert.<\/p>\n<p>Diese Vorgehensweise ist voll beabsichtigt. So kann mittelfristig nachgewiesen werden, dass die Erwerbslosen selbst schuld an ihrer Misere sind, da nicht arbeitswillig genug. Zudem k\u00f6nnen Sozialleistungen, durch die finanziellen Strafma\u00dfnahmen, im Bundes-, Landes- und kommunalhaushalt eingespart werden. Die Erwerbslosen selber rutschen dabei immer weiter in die Armut.<\/p>\n<p>Zudem kann sich das Kapital mit dem Druckmittel \u201eArbeitsplatzabbau\u201c willenlose und rechtlose ArbeiternehmerInnen heranziehen. Schon der Wink mit dem Zaunpfahl \u201eLohnkosteneinsparung\u201c wird die ArbeitnehmerInnenseite zu Zugest\u00e4ndnissen oftmals zwingen, die wirtschaftlich \u00fcberhaupt nicht begr\u00fcndet sind. Eine Spirale nach unten.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">Wie l\u00e4\u00dft sich derartiges vermeiden?<\/span><\/p>\n<p>Vermeiden l\u00e4\u00dft sich dies, indem ArbeitnehmerInnen und Erwerbslose sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Indem sie solidarisch zueinander stehen und gemeinsam f\u00fcr ihre Rechte eintreten. Starke kampfbereite Gewerkschaften m\u00fcssen in den betroffenen Unternehmen auf Mitbestimmung bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs dr\u00e4ngen und entsprechend tarifvertraglich Grundrechtsabsicherungen und arbeitnehmerInnenw\u00fcrdige Minimalstandards festschreiben. Sie m\u00fcssen darauf dr\u00e4ngen, dass keinerlei Abbau regul\u00e4rer Arbeitspl\u00e4tze, auch nicht \u00fcber die Hintert\u00fcr der 6-Monats-Frist, erfolgt.<\/p>\n<p>Letztlich zeigen aber diese Ein-Euro-Jobs nur wie menschenverachtend das neoliberale kapitalistische System ist und das es auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte geh\u00f6rt. Und dazu gibt es nur eine Alternative: den demokratischen Sozialismus.<br \/> <br style=\"font-style: italic;\" \/> <span style=\"font-style: italic;\">Heike H\u00f6rig, Rostock<br \/> <\/span><a href=\"\/?p=11028\">Uniformen f\u00fcr 1-Euro-Jobs<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1. 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