Regionalgruppe Gießen

An die Mitglieder des Bundesvorstandes und des Landesvorstandes Hessen,

Nach unserer Information findet am Sonntag eine außerordentliche Sitzung des Bundesvorstands statt, in der über die Aufnahme u. a. von SAV-Mitgliedern entschieden werden soll.

Die Regionalgruppe Gießen verwahrt sich entschieden gegen die Ausgrenzung bestimmter Gruppierungen aus der Partei. Dies ist zutiefst undemokratisch und sollte sich für eine Partei, die als Wahlalternative angetreten ist (auch wenn das W schon gestrichen wurde) von selbst verbieten. Ganz zu schweigen davon, daß es mit den urspünglichen Zielen und im Übrigen auch mit der Satzung der (W)ASG völlig unvereinbar ist.

Die ASG muß für jeden offen sein, solange er hinter den Grundprinzipien der ASG steht und nicht rechtsradikal ist . Es kann nicht angehen, daß nach gutdünken einiger Bundesvorstände unliebsame Menschen abgelehnt werden können.

Wir fordern den Bundesvorstand auf jegliche Zensur bei der Aufnahme der Mitgliedern zu unterlassen und eine Erklärung abzugeben, wie es zu dieser peinlichen Entgleisung kommen konnte (aus welchen Grund, auf wessen Veranlassung ?)

Gleichzeitig fordern wir den LaVo Hessen auf, sich unserer Forderung anzuschließen und ebenfalls Stellung zu beziehen

Ansonsten wäre es angebracht, den ständigen Aufforderungen zur Mitgliederwerbung eine Checkliste beizulegen, damit diejenigen, die unter diesen Bedingungen noch gewillt sind Mitglieder zu werben auch wissen nach welchen Kriterien sie potentielle Parteianwärter vorher zu durchleuchten haben

Regionalgruppe Gießen
Sabine Wollny
Jörg Janson

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Die Beschlüsse des ASG Bundesvorstandes

1.) Auf der Grundlage des Parteistatuts werden allen Anträgen auf Parteimitgliedschaft zugestimmt. Nichtaufnahme erfolgt ausschließlich aus persönlichen verhaltensbedingten Gründen. (Nicht Aufgenommen wurde vier Personen, weil aus den jeweiligen Ländern bezüglich dieser Personen große Bedenken angemeldet wurden, wie z.B. Nähe zur NPD oder anderen rechtsradikalen Gruppierungen).

2.) Doppelmitgliedschaften sind generell im Rahmen unseres Status bis zum 31.12.2005 zulässig. Die SAV ist laut ihrer gegenwärtigen Satzung eine Partei. Sollte dies bis Ende des Jahres so bleiben, greift das Statut der ASG.

3.) Der BuVo erarbeitet ein strategisches Grundsatzpapier zum Profil der ASG.

4.) FunktionsträgerInnen und KandidatInnen auf den Listen der ASG, die gleichzeitig der SAV angehören, werden aufgefordert, aus der SAV auszutreten.


aus einer Rundmail der ASG Hessen vom 13. Februar 2005

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