Interview mit Carsten Becker zum Koalitionsvertrag im Bereich Gesundheit
Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht. Wie bewertest du den Abschnitt zu Gesundheit und Pflege im allgemeinen?
Nun, als erstes sollte immer wieder betont werden, dass die bundesweite Bewegung zur Entlastung gewerkschaftspolitisch genau bei den Erwartungen und Bedürfnissen der Beschäftigten, insbesondere von Pflegekräften anknüpft und mindestens ebenso von gesellschaftspolitischer Bedeutung in der Bevölkerung ist. Die ungebrochene Aufmerksamkeit in den Medien ist dafür ein wichtiges Indiz. Und nur durch diesen unseren, anhaltenden Druck, haben die Parteien, die vorher schon in der Regierung waren, sich gezwungen gesehen bei ihrer eigenen gesetzlichen Idee nachzubessern. Klarer Punkt für ver.di.
Ich hoffe, dass niemand wirklich geglaubt hat, dass diejenigen, die an der Misere in den Krankenhäusern und im Gesundheitswesen politisch verantwortlichen Parteien (natürlich auch die FDP schuldig im Sinne der Anklage!) in einem Papier nun alles gut und richtig machen würden. Es sind ja nun auch dieselben, die die letzten vier Jahre notwendige Verbesserungen nicht für nötig gehalten hatten und nun eben durch unseren anhaltenden Druck ihre eigene Planung verändern mussten.
Die Absichtserklärung, für alle stationären Bereiche Pflegepersonalregeln einzuführen, ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber ihrem eigenen bisherigen Auftrag für ein Gesetz, das ab 2019 nur für die pflegesensitiven Bereiche Regelungen vorsehen würde. Die Ankündigung der Einrichtung einer eigenen Finanzierungssäule Pflegepersonalkosten mit 100-prozentigem Tarifausgleich unabhängig von den Fallkostenpauschalen wäre zudem ein Kniefall vor der viel zu lange ignorierten Kritik von Beschäftigten und PatientInnen an der Krankenhausfinanzierung, den Fallkostenpauschalen und der daraus resultierenden rein erlösorientierten Dynamik in den Krankenhäusern. Wenn das tatsächlich kommt – und wir haben leider Erfahrungen damit gemacht, dass Papier geduldig ist – wäre das ebenfalls klarer Punkt für ver.di.
Die Kombination von betrieblichem, tariflichen Auseinandersetzungen und öffentlichen/politischen Druck ist der richtige Weg. Auch die Resonanz zum Berliner Volksentscheid für mehr Personal im Krankenhaus zeigt, dass die politischen Akteure getrieben werden können. Auch wenn das Papier deutlich macht, das es bis zum Ziel einer ausfinanzierten gesetzlichen Personalmindestbesetzung noch ein weiter Weg ist. Jetzt geht es darum, den Druck aufrecht zu erhalten! Wir lagen und liegen richtig mit der Überzeugung, dass wir im Krankenhaus – in der Pflege – im Gesundheitswesen selber aktiv bleiben müssen. Denn noch etwas lese ich in diesem Papier: 8000 Stellen in der Altenpflege ist doch der blanke Zynismus angesichts des alltäglichen Horrors für Beschäftigte und PatientInnen in der Versorgung alter Menschen. Deutlicher kann ja kaum Unvermögen und/oder Unwillen zum Ausdruck gebracht werden als mit so einer falschen, viel zu niedrigen Zahl.
Der Vertrag enthält die Festlegung, dass Personaluntergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden sollen. Ist diese Festlegung ein erster Teilerfolg eurer Tarifbewegung? Was unterscheidet Personaluntergrenzen von Mindestbesetzung? Wie sollte sich ver.di dazu positionieren und ist es richtig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss aus Krankenkassen und Krankenhäusern diese Standards entwickeln sollen?
Unter der alten CDU/SPD-Regierung hat das Bundesgesundheitsministerium auf der Grundlage eines eigens in Auftrag gegeben Gutachtens die Gesetzlichen Krankenversicherungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bis Sommer 2018 aufgefordert, einen Vorschlag für Personaluntergrenzen für „pflegesensitive“ Bereiche zu erarbeiten als Grundlage für ein Gesetz. Im Prinzip wurden Bereiche definiert, bei denen ein übermäßiger Pflegepersonalmangel auch für den größten Ignoranten eine Gefährdung für PatientInnen darstellen würde. Dort sollte dann bundesweit ein Durchschnittswert ermittelt werden, wie die Pflegepersonalausstattung dort ist – nicht wie sie sein sollte! Gemessen an diesem durchschnittlichen IST sollen dann die darunterliegenden Häuser mit der schlechtesten Personalausstattung zu Verbesserungen gezwungen werden. So wurde dort „Personaluntergrenze“ definiert. ver.di hielt und hält dagegen! Da nun schon unserer Kritik gefolgt wurde, dass nicht mehr von „pflegesensitiv“ sondern von allen stationären Bereichen geschrieben wurde, verstehen wir daher diesen Teil auch so, dass es um klar definierte Mindeststandards als SOLL gehen muss. Anders wäre das ja auch Quatsch! Damit meine ich nicht, naiv zu glauben das der mögliche GroKo ein solcher Quatsch nicht zuzutrauen wäre, sondern dass wir ohne wenn und aber dagegen halten müssen.
Außerdem versprechen die Groko-VerhandlerInnen eine Vergütung der Personalpflegekosten unabhängig von den Fallkostenpauschalen. Damit würden Tarifsteigerungen beispielweise unabhängig von den DRGs refinanziert. Kommt nun der Anfang vom Ende der DRGs oder wie ist das zu bewerten?
Vom Anfang vom Ende zu reden halte ich für überzogen. Aber eine zweite Finanzierungssäule, deren Berechnungssystematik die Kernidee der Fallkostenpauschalen-Systematik konterkariert, wäre ein möglicher Anfang für einen möglichen Ausweg. Das ist ein wichtiger Erfolg für alle KritikerInnen des Fallkostenpauschalen-Systems, aber zunächst nur in der Theorie und auf dem Papier. Denn hier kommt es auf die tatsächlichen Gelder an. Wenn einfach nur der Anteil der Pflegekosten aus den Fallpauschalen heraus in eine zweite Säule gepackt würde, hieße das, eine extreme Unterfinanzierung von A nach B zu schieben. Damit wäre dann aber in der wirklichen Welt erst einmal nur soviel geholfen, das das „viel zu wenig“, dann aus einem anderen Topf kommend, sich der Abwärtsdynamik der Fallkostenpauschalen entzieht. Da muss schon sehr genau hingesehen werden, wie die Berechnung und Nachweispflicht erfolgen soll. Welcher Tariflohn soll denn dann wie ausgeglichen werden? Was ist mit den vielen Krankenhäusern, die gar nicht tarifgebunden sind? Werden allein die drei-jährig qualifizierten Pflegekräfte erfasst oder auch diverse Formen von weniger qualifizierten Hilfskräften, die – weil diese auch billiger sind – immer öfter nicht zur Unterstützung sondern als Ersatz eingesetzt werden.
Insgesamt macht dieses Papier deutlich, dass wir erstens mit der Bewegung auf den richtigen Weg sind und zweitens, dass die neue GroKo die alte GroKo zwar unter Druck korrigiert, aber weiterhin weit entfernt ist von den dringend notwendigen Veränderungen im Gesundheitswesen. Viele haben sich ja zu Recht aufgeregt, dass die Kernforderung der SPD nach einer Bürgerversicherung, keine Erwähnung in dem Papier findet. Also nicht nur „Weiter so“ mit der Entlastungsbewegung, sondern noch mindestens eine deutliche Schippe oben drauf. Mehr von uns ist besser für alle!
Carsten Becker ist einer von vier SprecherInnen der ver.di-Betriebsgruppe an der Charité*
*Funktion dient nur der Kenntlichmachung der Person
Das Interview führte Lucy Redler