Die „verdachtsunabhängigen“ Kontrollen
Als einzige Person in einem vollen Zug „verdachtsunabhängig“ kontrolliert zu werden – alles möglich, solange man eine dunkle Hautfarbe hat.
von Aleksandra Setsumei, Aachen
Im Dezember 2010 wird ein Student auf der Fahrt nach Frankfurt (Main) durch Polizeibeamte aufgefordert, seinen Ausweis vorzuzeigen. Einen Grund für die Maßnahme erfährt er nicht. Da sich der Betroffene weigert, durchsuchen die Polizisten seinen Rucksack, ohne seine Dokumente zu finden. Daraufhin wird der Student zu einer polizeilichen Dienststelle gebracht, wo seine Personalien festgestellt werden.
In dem darauf folgenden Gerichtsprozess wird der Anlass der Maßnahme genannt: Es handelte sich um Kontrolle zur Verhinderung illegaler Migration und der Polizeibeamte sprach die Menschen an, die „ihm als Ausländer erschienen“. Der Grund war die Hautfarbe des Betroffenen.
Kein Einzelfall
Die beschriebene Arbeitsweise ist kein Einzelfall, sondern ein Beispiel rassistischer Rasterfahndung, die als Racial Profiling bezeichnet wird. Racial Profiling beschreibt die polizeiliche Praxis, in der das Aussehen einer Person, ihre Haut- und Haarfarbe, oder andere physische Merkmale zur Motivation von Maßnahmen gemacht werden. Es geht also um gezielte Kontrolle von nichtdeutsch aussehenden Menschen. Da es sich um „verdachtsunabhängige“ Kontrollen handelt, werden die Betroffenen ohne einen Anlass in einen kriminellen Zusammenhang gestellt. Die diskriminierenden Personenkontrollen tragen also unter anderem dazu bei, das Ressentiment von „kriminellen Ausländern“ aufrechtzuerhalten.
Der Ausmaß von Racial Profiling ist in Deutschland aufgrund fehlender statistischer Daten nicht ermittelbar. Die Bundesregierung bestreitet seinen Einsatz, trotz mehrerer Quellen, die auf die Anwendung rassistischer Rasterfahndung schließen lassen. So werden beispielsweise nach einer Studie der „Agentur der Europäischen Union für Grundrechte“ türkisch- oder jugoslawischstämmige Menschen in Deutschland im Schnitt etwa doppelt so häufig kontrolliert wie Deutsche.
Gegen polizeiliche Willkür
Grundlage einer solchen selektiven Personenkontrolle ist ein Generalverdacht, also ein rassistisches Vorurteil. 2015 führte die Bundespolizei fast drei Millionen anlasslose Kontrollen durch, davon mehr als 2,6 Millionen im Grenzgebiet. Wir lehnen solche polizeiliche Willkür gegen vermeintliche „AusländerInnen“ ab und fordern die Streichung vom Paragraph 22.1(a) im Bundespolizeigesetz, der solche verdachtsunabhängigen Kontrollen, die zwangsläufig äußere Merkmale zur Motivation haben, erst möglich macht.