Weitere Solidarität dennoch nötig
Am 28.Mai führte der Strafsenat des Obersten Gerichtshofs von Kasachstan in Astana Anhörungen durch, die zu den Verfahren von wegen Beteiligung an den Massenunruhen in Schanaösen Verurteilten gehören.
Der Senat stimmte den Argumenten der VerteidigerInnen und der Staatsanwaltschaft zu und reduzierte für sechs Teilnehmer die verhängten Haftstrafen.
Der Oberste Gerichtshof veränderte die Urteile des Stadtgerichts von Aktau vom 4. Juni 2012 und des Berufungsgerichts der Region Mangistau vom 6. August 2012, das Urteil der Revisionskammer des Regionalgerichts von Mangistau vom 28. November 2012 sowie das Urteil der Revisionskammer des Regionalgerichts von Mangistau vom 16. Januar 2013 gegen sechs Männer: Nurlan Askaruly, Murat Kosbarmakov, Baurzhan Nepes, Zharas Besmagambetov, Marat Aminov, Kairat Yedilov.
Mit dem Urteil wurden die Hafstrafen der oben genannten Personen verringert und daraufhin wurden sie aus der Haft entlassen.
Die Urteile gegen die weiteren TeilnehmerInnen, darunter Tanatar Kaliyev, Shabdal Utkilov, Talgat Saktaganov, Naryn Zharylkassynov, Kanat Zhusipbayev, Maksat Dosmagambetov, Sissen Aspentayev und Roza Tuletayeva, wurden nicht verändert.
Die TeilnehmerInnen der Massenunruhen in Schanaösen wurden zu unterschiedlich langen Hafstrafen verurteilt. Talgat Saktaganov erhielt 4 Jahre Haft, Marat Aminov 3 Jahre, Kanat Zhusipbayev 6 Jahre, Murat Kosbarmakov 3 Jahre, Tanatar Kaliyev 4 Jahre, Nurlan Askaruly – 3 Jahre, Baurzhan Nepes 3 Jahre, Shabdal Utkilov 5 Jahre, Zharas Besmagambetov 3 Jahre. Roza Tuletayeva wurde zu 7 Jahren Strafkolonie verurteilt, Maksat Dosmagambetov zu 6 Jahren, Naryn Zharylkassynov zu 6 Jahren, Kairat Yedilov zu drei Jahren und Sissen Aspentayev erhielt eine dreijährige Bewährungsstrafe.
Zusatzinformation
Zuvor (am 5.Februar 2013) hatte der Strafsenat des Obersten Gerichtshofs die Urteile gegen Duman Aripbayev und Unerbek Alshimbayev revidiert. Dabei entschied der Strafsenat, die Urteile des Stadtgerichts von Schanaösen vom 24. Mai 2012, das Urteil der Revisionskammer des Regionalgerichts von Mangistau vom 12. Juli 2012 und das Urteil der Revisionskammer des Regionalgerichts von Mangistau vom 29. August 2012 zu revidieren. Die Vergehen von Aripbayev und Alshimbayev wurden als “Beihilfe zur Veruntreuung anvertrauten Vermögens in großem Maßstab” umdefiniert. Statt sieben Jahren Haft lautet das Urteil gegen Aripbayev jetzt auf fünf Jahre Haft, Beschlagnahmung seines Vermögens und ein dreijähriges Verbot, für Finanzen verantwortliche Positionen in Unternehmen zu bekleiden. Alshimbayev bekam eine zur Bewährung ausgesetzte fünfjährige Haftstrafe statt sieben Jahren Haft.
weitere Informationen gibt es unter campaignkazakhstan.org