Am 26. Juni 1992 wurde das “Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs” – kurz Schwangeren- und Familienhilfegesetz – verabschiedet. Die Fristenregelung mit Beratungspflicht wurde der medizinischen sowie kriminologischen Indikation hinzugefügt – Schwangerschaftsabbrüche, die aus sozialen oder persönlichen Gründen durchgeführt wurden, wurden für straffrei erklärt.
von Nica Markin, Berlin
Es dauerte zwei Jahre, bis im Einigungsvertrag nach der Wende eine Regelung gefunden werden konnte, die zwischen den sehr unterschiedlichen Gesetzeslagen der 2 Länder einen Kompromiss fand. Bis die endgültige Einigung vollzogen wurde, galt das DDR Gesetz “über die Unterbrechung der Schwangerschaft” in den neuen Bundesländern weiter. Das einzige Gesetz der DDR, das nicht nach der Vereinigung sofort aufgehoben wurde. 20 Jahre sind nun vergangen – wie veränderte die neue Gesetzeslage das Leben von Frauen in den neuen und alten Bundesländern ?
“Mutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau” in der DDR
Die deutsche demokratische Republik verabschiedet 1950 ein moderateres Gesetz, das bis 1972 gültig bleibt. Das Gesetz über den “Mutter- und Kindschutz und die Rechte der Frau” umfasst ein umfangreiches Sozialpaket. Vollbezahlter Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub werden eingeführt, Krippen- und Kindergartenplätze werden für alle Kinder garantiert. Das Paket beinhaltet auch eine medizinische Indikationsregelung für Schwangerschaftsabbrüche, die einen Abbruch aus sozialen oder persönlichen Gründen nur erlaubt, wenn ein Ärzteteam die Zustimmung gibt. Das staatliche Gesundheitssystem gewährleistet die Vor- und Nachsorge des Eingriffs.
1972 wird diese Bestimmung aufgehoben und das Gesetz über die “Unterbrechung der Schwangerschaft” wird eingeführt. Die Präambel erklärt: “Die Gleichberechtigung der Frau in Ausbildung und Beruf, Ehe und Familie erfordert, dass die Frau über die Schwangerschaft und deren Austragen selbst entscheiden kann. Die Verwirklichung dieses Rechts ist untrennbar mit der wachsenden Verantwortung des sozialistischen Staates und aller seiner Bürger für die ständige Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Frau, für die Förderung der Familie und der Liebe zum Kind verbunden.” Schwangere können unabhängig von einem Ärzteteam entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchten. Nach wie vor übernimmt das staatliche Gesundheitssystem die Vor- und Nachsorge und reformiert die Familienpolitik, um Anreize zur Familiengründung und zum Kinder kriegen zu schaffen. So wird der Schwangerschafts-und Wochenurlaub auf 18 Monate bei voller Lohnfortzahlung verlängert, bei der Geburt jedes Kindes werden 1000 Mark Beihilfe ausgezahlt und Sonderrechte (Bevorzugung bei Wohnungsvergabe und Krippenplätzen) für Alleinerziehende, kinderreiche Familien und kranke Kinder eingeführt.
Ausweitung der Gesetzeslage der BRD auf die DDR
Die Wende brachte viele verschiedene Veränderungen und Umbrüche mit sich – für Frauen im besonderen. Stellte die Aufhebung der gesamten Gesetze der DDR kaum eine Veränderung für Frauen der alten Bundesländer dar, so bedeutete das für Frauen aus den neuen Bundesländern enorme Verschlechterungen. Die Familienpolitik der DDR, so kritisch man die Rollenverteilung und andere Unzulänglichkeiten betrachten muss, umfasste viele soziale Absicherungen und Anreize für Frauen, berufstätig zu sein und gleichzeitig die Familie mitsamt der Kinder zu managen. Hier einige Beispiele: Berufstätige Frauen konnten für ein Jahr bei vollem Lohnausgleich und Arbeitsplatzsicherung in eine Babypause gehen. Mütter mit 2 Kindern, oder Alleinerziehende konnten sich bei Erkrankung der Kinder bis zu 13 Wochen im Jahr freistellen lassen, ebenfalls finanziell abgesichert durch entweder Sozialversicherung oder Krankengeld (abhängig von Dauer). Verbot von Nacht- und Überstundenarbeit für schwangere und stillende Frauen. Frauen mit Kindern bis zum Vorschulalter konnten Überstundenarbeit ablehnen.
Ein Blick auf die Zeit nach der Vereinigung macht die Verschlechterung für Ost-Frauen deutlich: Betrug der Schwangerschafts-und Wochenurlaub insgesamt bis zu 28 Wochen (bei kranken Kindern), wurde dieser in der BRD auf maximal 18 Wochen gekürzt. Der Erziehungsurlaub konnte 3 Jahre dauern, allerdings ohne Arbeitsplatzsicherung. Eine Freistellung im Krankheitsfall des Kindes konnte nur genommen werden, wenn nachweislich keine Alternativen zur Verfügung standen. Der betreuende Elternteil bekam pro Kind und Jahr 5 Tage Krankengeld. Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahre sind rar, von Bedarfsdeckung kann nicht die Rede sein.
Erwerbstätigkeit und Familie vor und nach der Wende
Bis 1989 waren 92% aller Frauen im berufstätigen Alter in der DDR berufstätig, davon 27% Teilzeit beschäftigt. Bis zum 30 Lebensjahr hatten 90% der Frauen mindestens ein Kind. Etwa 340.000 alleinerziehende Frauen (Männer 1-2%) konnten durch bevorzugte Versorgung mit Krippen-und Kindergarten/Hortplätzen und Lohnausgleich bei Erkrankung des Kindes ein sozial abgesichertes Leben führen.
Nach der Wiedervereinigung wurden soziale Kürzungsmaßnahen umgesetzt, wie der massiven Streichung von Kita-und Krippenplätzen. Viele Berufe der DDR wurden in der BRD schlicht nicht anerkannt, eine Fortsetzung der Berufstätigkeit nach der Wende war ausgeschlossen. Die steigende Arbeitslosigkeit im gesamten Land erschwerten zusätzlich die Erwerbstätigkeit. In den ersten Jahren glich sich die Berufstätigkeit von Ostfrauen auf Westniveau an, d.h. das Niveau in Ostdeutschland sank um knapp die Hälfte (bis „90 sind 50,2 % der Frauen in Westdt. Berufstätig).
¼ der Ostfrauen, die zwischen „90-„92 Erziehungsurlaub genommen haben, fanden keine Rückkehr in die Berufstätigkeit.
„91 lebten 985.000 alleinerziehende Frauen in der BRD und waren gezwungen, Vollzeit zu arbeiten, um nicht in die Armut abzusinken. Hinzu kam die Belastung der Kindererziehung, da öffentliche Betreeungsangebote massiv gestrichen wurden.
Besonders dramatisch wirkte sich die Veränderung in der Geburtenrate in den neuen Bundesländern aus – sie sank auf fast Null. 4.29% der Frauen in einer Ausbildung brachten 1989 in der DDR ihr erstes Kind zur Welt, in Westdeutschland lag der Stand zur selben Zeit bei 0%. Dieses Niveau wurde nach 1990 auch in Ostdeutschland erreicht. In den letzten Jahre der „80 er bekamen 8-10% der berufstätigen Frauen in der DDR ein Kind pro Kalenderjahr, in Westdeutschland waren es 5-7%. Nach der Wende sank dies bei Ostfrauen 1991 auf 5.19% und 1992 auf 1,82%.
Im Vergleich zu den sogenannten Baby-Boom Jahren in den 1960ern ist die Geburtenrate in den „90ern um knapp die Hälfte zurückgegangen. Seither steigt die Zahl kaum. Nach wie vor gibt es ein Ost-West Gefälle, in den neuen Bundesländern liegt die Geburtenrate weiterhin unter West-Niveau.
Soziale Unsicherheit und Abstieg in die Armut
Laut dem Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit sind 2010 “63 Prozent der geringfügig Beschäftigten, 46 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, ein knappes Drittel der Selbständigen und zwei von fünf unter den Beamten, Richtern und Soldaten weiblich.” Mehr als jede dritte Frau (6% Männer) arbeitet Teilzeit. 64% aller Geringverdiener sind Frauen. Frauen verdienen bis zu 30% weniger im selben Beruf wie ihre männlichen Kollegen. Frauen,Rentner und Kinder sind überdurchschnittlich höher von Armut betroffen bzw. bedroht.
Gleichzeitig leistet die Frau noch immer 2/3 der Hausarbeit und Kindererziehung allein, zusätzlich zur Berufstätigkeit. Die Hauptlast der Familie liegt also nach wie vor bei der Frau – die Situation wird sich für sie erheblich verschlechtern durch die geplanten Haushaltskürzungen im öffentlichen Bereich. Beispielsweise wird die kommende Reform im Altenpflegebereich die Auslagerung in den privaten Haushalt forcieren – konkret bedeutet das, dass neben der unbezahlten Hausarbeit, Kindererziehung-und betreuung auch die Pflege von Familienmitgliedern dazukommen wird.
Die hohe Arbeitslosigkeit und der erschwerte Berufseinstieg machen es für junge Frauen schwer oder unmöglich, Kinder zu kriegen. Heutzutage kann Kinder kriegen gleich bedeuten mit Langzeitarbeitslosigkeit oder Minijob und extrem hohe Belastung durch die Hausarbeit.
Beispielsweise hat eine aktuelle Studie ergeben, dass mindestens 1/3 der minderjährigen Mütter weder einen Schulabschluss,geschweige denn einen Hochschulabschluss machen oder einen Beruf erlernen und so zu Langzeitarbeitslosigkeit verdammt sind.
Ob eine Frau eine Schwangerschaft fortsetzt oder abbricht, oder überhaupt schwanger werden will, ist selten eine absolut private, von den sozialen Umständen und Verhältnissen losgelöste Entscheidung.
Straffreiheit, wofür eigentlich?
Im 16.Abschnitt des deutschen Strafgesetzbuches (§211-§222 StGB) finden sich alle Straftaten “gegen das Leben” – wie Körperverletzung, Totschlag, Mord neben Schwangerschaftsabbruch.
“Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” – so fängt der §218 an. In den fortfolgenden Abschnitten sind die Fristen- und Indikationsregelungen enthalten. Aber erst in §219 wird deutlich, wo die Reise hingehen soll:
“Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.” Kurz: die Schwangere, die die Schwangerschaft abbricht, beendet das ungeborene Leben. Mit der Fristenregelung wird der Tatbestand der Tötung des ungeborenen Lebens nicht erfüllt und ist somit straffrei.
Gesellschaftliche Ächtung und moralischer Druck
In Diskussionen zum Für-und Wider des Schwangerschaftsabbruchs tun sich Abgründe der bürgerlichen Moral auf, jegliche irgendwie fortschrittlich geartete Position zur Emanzipation der Frau wird restlos über Bord geworfen.
Das erniedrigende, bürokratische Prozedere – den Eingriff darf nicht der Arzt oder die Ärztin des Vertrauens durchführen; für die Kostenübernahme muss man nicht nur die Einkommensverhältnisse offen legen, sondern auch einen Antrag bei einer völlig fremden Person stellen, im unangenehmsten Fall sitzt ein alter Mann vor einen und beäugt einen verächtlich – ist nur die Konsequenz des moralischen Drucks.
In der Öffentlichkeit spitzt sich die gesellschaftliche Ächtung zu – so finden sich mehr Anti-Abtreibungs Gruppen, Foren und Webseiten, in denen offen frauenfeindliche Positionen vertreten werden, als Aufklärungs-und Hilfsangebote. Vom Holocaust im Bauch hin zu Horrorszenarien von medizinischen Komplikationen und Unfruchtbarkeit findet sich alles.
Die andere Seite dieser Moralmedaille ist die Idealisierung des Mutterseins. Frei nach dem Motto “Eine erfüllte Frau ist eine Mutter” – wird beim jungen Mädchen bereits das Wunder des Mutterdarseins eingetrichtert. Frauen, die keine Kinder haben möchten, werden gesellschaftlich kaum akzeptiert. Frauen, die versuchen, überhaupt einem Beruf nachzugehen oder gar konkrete Vorstellungen für den Berufsweg haben und sich so wenig wie möglich einschränken wollen, müssen sich als Rabenmutter abstempeln lassen.
Kein Wunder also, dass die häufigste Nebenwirkung eines Abbruchs psychische Störungen sind, dabei sind operative Abbrüche oder medikamentöse Alternativen medizinisch risikoarm.
Befasst man sich mit der Diskussion über die Festsetzung der Frist – bis zu welcher Woche ein Abbruch moralisch akzeptabel ist – kriegt man den Eindruck, dass Schwangere eine besonders willkürliche, launische und verantwortungslose Menschen-Spezies sind. Als ob eine Schwangere sich nach 7 Monaten Schwangerschaft spontan entscheiden würde, die Idee doch doof zu finden und lieber ihrem vorherigen Lotterleben fröhnen zu wollen. Als ob eine Schwangerschaft die angenehmste und leichteste Sache der Welt sei und die Frau sich gefälligst nicht so anstellen soll.
Die Mehrheit der Abbrüche werden vor den ersten 12 Wochen vorgenommen, Spätabtreibungen sind selten und medizinisch alternativlos. So wurden 2010 107.852 Schwangerschaften bis einschließlich der 14.Woche abgebrochen, zwischen der 15. und 24. Woche waren es 2117 und nach der 25. Woche 462. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass eine Frau, die einen Abbruch möchte, diesen so früh wie möglich machen lässt.
Die Kontrolle über Schwangerschaft und -abbruch dienen neben anderen sexistischen Mechanismen der Reproduktion von Rollenbildern von Frauen, in die die kapitalistische Gesellschaft sie presst.
“Das heilige Leben”
Die Geburtenrate ist bei steigender sozialer Verunsicherung und Armut gesunken. Die Abbruchsrate in den letzten 10 Jahren blieb konstant bzw. stabil bei Rund 100.000 im Jahr. Die absolute Mehrheit der Abbrüche wurden bei Frauen zwischen 20 und 40 Jahren gemacht, 40% von ihnen hatten keine Kinder. Eine der häufigsten Gründe für einen Abbruch sind soziale Umstände und die Angst davor, für das Kind nicht sorgen zu können.
“Das Lebensrecht des Embryos oder der Schutz des ungeborenen Lebens” verlieren mit der Geburt ihren Wert – kaum eine Bevölkerungsgruppe ist so stark von Armut, Abhängigkeit und Entmündigung betroffen wie Kinder und Minderjährige. Seit 1965 hat sich die Geburtenrate halbiert – von 1,3 Millionen Lebendgeburten jährlich auf 680.000 heute. Gleichzeitig ist die Kinderarmut um das 16 fache gestiegen – in Deutschland, nicht in einem Entwicklungsland. Alle 10 Jahre verdoppelt sich die Kinderarmut, Hartz 4 beschleunigt und vertieft diesen Prozess. Heute leben 14% aller Kinder in Deutschland in Armut. Eine aktuelle Sozialstudie hat ergeben, dass rund 13 Millionen Menschen zwischen 14-27 Jahren von Armut bedroht sind und jeder fünfte, also 2,6 Millionen, trotz staatlicher Hilfe in Armut leben.
“…ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist…” (§219 StGB) – das deutet keinesfalls darauf hin, dass der Staat das soziale Ungleichgewicht berücksichtigt und so der Frau die Freiheit zugesteht. Der Staat entzieht sich mit dieser Begründung jeglicher gesellschaftlicher Verantwortung, verlagert es auf die Entscheidung der Frau und ist so fein raus aus dem Schneider. Sozial schwache Frauen und Familien sollen keine Kinder kriegen – die Kosten für den Staat sind immens. Nur diejenigen, die sich auf eigene Kosten Kinder leisten können, sollen Kinder kriegen. Reformen beim Eltergeld und bei Kinderbetreuungsangeboten begünstigen die Familiengründung in der sogenannten Mittelschicht, das Betreuungsgeld würde diese Tendenz verhärten.
Sarrazin brachte das kürzlich auf den Punkt, als er Vorschlug, gezielte Geburtenkontrolle bei Hartz4 EmpfängerInnen und MigrantInnen umzusetzen – er hat scheinbar nicht begriffen, dass das längst der Fall ist.
Geburtenkontrolle – Von Todesstrafe zu Zuchthaus und Folter zu Indikationsregelungen
Die Geburtenkontrolle ist ein wichtiges Instrument für die Herrschenden in einer Klassengesellschaft, denn für den Fortbestand ihrer Klasse muss gewährleistet sein, dass die unterdrückte Klasse sich ausreichend reproduziert. Bis die ArbeiterInnen – und Frauenbewegung erste Schritte hin zu legalem Zugang zu Verhütungsmitteln und Abbrüchen erringen konnte, stand der Schwangerschaftsabbruch unter schärfsten Strafen, besonders zu Kriegszeiten.
Im 16. Jh. wird erstmals im Gesetz das Verbot auf Schwangerschaftsabbruch gesetzlich festgehalten. Beginnend mit der Todesstrafe wandelt sich das Strafmaß, aber nie das Verbot an sich.
1871 wird die Urfassung des heutigen §218 geboren – bei Abbruch Zuchthaus bis zu 5 Jahre, bei mildernden Umständen wird das Zuchthaus zu Gefängnis umgewandelt. Die Begründung damals: “Der wichtigste Grund für die strafrechtliche Verfolgung ist die Forderung von Regierung, Wirtschaft und der Kirche nach verstärktem Bevölkerungswachstum.”
55 Jahre später wird das Gesetz erstmals abgemildert – auf Antrag der SPD – von Zuchthaus zu Gefängnis und die Mindeststrafzeit wird von 6 Monaten auf einen Tag herabgesenkt. Ausserdem wird die medizinische Indikation – medizinisch notwendiger Abbruch bei Lebensgefahr der Schwangeren – anerkannt.
Mit der Machtergreifung der Faschisten in Deutschland beginnt das dunkelste Kapitel der Geburtenkontrolle. 1933 werden die Zusatzparagraphen von §218 – §219 und § 220 – wieder eingeführt und damit ist nicht nur der Abbruch an sich verboten, sondern auch der Vertrieb von Abtreibungsmitteln, – angeboten und -diensten. 1935 werden gesetzlich Schwangerschaftsabbrüche bis zum 6. Monat zwangsweise durchgeführt, um “minderwertige Rassen” auszurotten. Massenhafte Zwangssterilisationen von Behinderten, Homosexuellen, “minderwertigen Rassen”, Linken und SozialistInnen sind an der Tagesordnung. 1943 wurden Abbrüche mit der Todesstrafe geahndet, wenn sie “die Lebenskraft des deutschen Volkes” gefährdeten; straflos blieb es weiterhin bei “minderwertigen Volksgruppen”; bei Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung von sowjetischen Soldaten war der Abbruch erlaubt – bei Westalliierten widerrum mussten die Frauen die Schwangerschaft fortsetzen.
Im historischen Vergleich ist die heutige Gesetzeslage eine Verbesserung, ein Zugeständniss an die Arbeiterklasse und Frauenbewegung. Die Herrschenden werden sicherlich nicht von heut auf morgen ein Verbot durchsetzen können – aber Einschränkungen sind möglich. Die Kostenübernahme wird nicht von den Krankenkassen getragen, sondern von den Ländern. Im Zuge der Schuldenbremse könnte auch diese soziale Leistung gekürzt werden, weitere Privatisierungen von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen könnten vorgenommen werden. All das würde besonders zu Lasten von geringverdienenden Frauen gehen.
Schwangerschaftsabbrüche, Verhütungsmittel und Arbeiterklasse
Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Abbruchsrate und Verhütungsmittel. Während in Deutschland der Zugang zu Verhütungsmitteln verboten war, war die Anzahl der illegalen Schwangerschaftabbrüche am höchsten. Mit der Legalisierung und besserem Zugang zu Verhütungsmitteln sank entspechend die Abbruchsrate.
Frauen haben schon immer selbst kontrolliert, ob und wann sie schwanger sein möchten. Abtreibungsverbote trieben Frauen der Arbeiterklasse in illegale Abtreibungskliniken oder in die Hände von dubiosen, überteuerten Ärzten und gesundheitliche Langzeitfolgen, sowie hohe Sterberaten waren die Folge. Frauen der herrschenden Klasse oder der Mittelschicht reisten entweder in Länder, in denen Verhütungsmittel und Abbrüche legal waren oder bezahlten Ärzte vor Ort. Legale Verhütungsmittel und Abbrüche gewährleisten, dass Frauen der Arbeiterklasse sich weder gesundheitlich noch strafrechtlich gefährden.
Selbstbestimmungsfreiheit der Frau
Die SAV fordert nach wie vor: Weg mit den Abtreibungsparagraphen §218 und §219 StGB; keine staatliche Bevormundung der Frauen durch Beratungszwang; keine kommunalen Kürzungen auf Kosten der Frauen und Kinder; Kostenlose Kinderbetreuung vom 1. bis 13. Lebensjahr; kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln an Frauen und Männer, Mädchen und Jungen; Sexualaufklärung in allen Grund-und weiterführenden Schulen; volle Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen, sowie freie Wahl der Abtreibungsmethode für die Frau und ein öffentliches, kostenloses Gesundheitswesen für alle. Nach über 10 Jahren kann keine dieser Forderungen zurückgenommen werden. Die tiefste Wirtschaftskrise des Kapitalismus bedroht die ArbeiterInnen weltweit mit Elend und Armut. In diesen Zeiten ist es umso schwieriger, Kinder auf die Welt zu setzen.
Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen frei entscheiden können, ob und wann und wieviele Kinder sie haben möchten – ohne einen sozialen Abstieg zu fürchten oder sich beruflich einschränken müssen. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen gleichberechtigt sind.
Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der Kinder gesund aufwachsen können – frei von sozialer Benachteiligung, Armut und Krankheit.