Tarifergebnis im öffentlichen Dienst: Viel Schatten

Arbeitgeber konnten sich in zentralen Fragen durchsetzen


 

Es sei ein »Tarifkompromiß mit viel Licht, aber auch Schatten«, heißt es im ver.di-Flugblatt zum Verhandlungsergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Tatsächlich aber haben sich letztere in zentralen Fragen durchgesetzt. Das gilt erstens für den Mindestbetrag, ohne den die vielen Niedriglöhner in den Kommunen wenig von dem Abschluß haben. Das sind aber nicht nur diejenigen, die Einkommensverbesserungen am nötigsten haben, sondern oftmals auch diejenigen ver.di-Mitglieder mit der größten Kampfbereitschaft.

von Daniel Behruzi

Zweitens haben Bund und Kommunen erfolgreich auf einer zweijährigen Laufzeit beharrt. Das ist nicht nur für die dort Beschäftigten ein Problem, weil die Lohnerhöhung im zweiten Jahr deutlich niedriger ausfällt als im ersten. Für die wenig durchsetzungsstarken Bediensteten der Länder bedeutet es, daß sie 2013 erneut isoliert in den Tarifkonflikt gehen müssen. Es könnte durchaus sein, daß die Landesregierungen ihnen dann überhaupt keinen Vertrag mehr anbieten.

Der dritte Erfolg für die Staatsvertreter ist die Urlaubsregelung, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht. Beschäftigte, die nach 2012 ihren 40. Geburtstag feiern, verlieren einen Urlaubstag und kommen damit auf 29 Tage pro Jahr, Auszubildende gewinnen einen und kommen auf 27 Tage. Dabei hätten nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts jüngere Beschäftigte 30 Urlaubstage einklagen können. Dieser Weg, zu dessen Beschreitung ver.di bislang aufgerufen hatte, scheint nun verbaut.

Trotz der Lichtflecken – dazu gehört vor allem die unbefristete Übernahme von Auszubildenden – ist das Resultat daher kritisch zu bewerten. Die Verhandlungstaktik von Bund und Kommunen, die erst im letzten Moment ein verbessertes, aber ultimativ vorgetragenes Angebot unterbreiteten, war erfolgreich. Sie bewirkte eine Spaltung der ver.di-Funktionäre: Die Vertreter der Versorgungsbetriebe, die von der Urlaubsregelung nicht und vom fehlenden Festbetrag kaum betroffen sind, sprachen sich offenbar unisono für dessen Annahme aus, während andere es offenbar ablehnen wollten. Das hätte einen Erzwingungsstreik womöglich erschwert. Dennoch: Nach den erfolgreichen Warnstreiks mit über 300000 Beteiligten hätten die Gewerkschaften größere Möglichkeiten gehabt. Hätten sie diese genutzt, wäre nicht nur mit großer Wahrscheinlichkeit ein besseres Ergebnis herausgekommen. Auch zum (Wieder-)Aufbau ihrer Organisationskraft hätte ein Arbeitskampf beigetragen.

Die bis zum 24. April laufende Mitgliederbefragung preist ver.di-Verhandlungsführer Achim Meerkamp als »praktischen Ausbau der Beteiligungsrechte«. Das ist sie auch. Allerdings läßt der Umgang mit demokratisch gewählten Gremien immer noch zu wünschen übrig: Eine Tarifkommission mehrfach abstimmen zu lassen, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt, ist jedenfalls nicht gerade Ausdruck hoher demokratischer Kultur.

Zuerst erschienen in der Jungen Welt am 2. April 2012