L?nder k?ndigen Tarifregelungen ?ber Arbeitszeit im Tarifgebiet West
Nach den Ministerpr?sidenten hat am 26. M?rz 2004 in Hannover auch die Tarifgemeinschaft deutscher L?nder (TdL) sich entschieden: Zum n?chstm?glichen Termin will sie die Tarifbestimmungen zur Arbeitszeit f?r Angestellte und Arbeiter/innen im Tarifgebiet West k?ndigen. Im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) betrifft dies wohl die Paragrafen 15, 16, 16a und 17, im Manteltarifvertrag der Arbeiter/innen (MTArb) die Paragrafen 15 bis 19 – jeweils mit Sonderregelungen. Voraussichtlich wird die K?ndigung zum 30. April 2004 ausgesprochen. Die ver.di-Bundestarifkommission f?r den ?ffentlichen Dienst wird am 2. April in Stuttgart ?ber die Folgen beraten. F?r die ab 1. Mai neu Eingestellten bedeutet der Beschluss der L?nder, wieder mehr als 38,5 Stunden pro Woche arbeiten zu m?ssen.