Weg mit §218 und §219a!

 

Warum Familienplanung eine Klassenfrage ist

Mit der Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland wurden viele Hürden aufgebaut, die sowohl Frauen die Entscheidung als auch ÄrztInnen den Eingriff erschweren.

von Anne Engelhardt, Kassel

Mit Hartz IV sank der Zugang zu effektiven, aber teureren Verhütungsmethoden, gleichzeitig wird das Elterngeld seit 2011 auf Hartz IV angerechnet. Sich für oder gegen Kinder zu entscheiden, ist in der BRD vom Geldbeutel, staatlicher und zum Teil kirchlicher Willkür abhängig. Doch wie schon vor Jahrzehnten regt sich dagegen Widerstand.

Hürde 1: Beratungsschein

Menschen, die sich entschlossen haben, eine Abtreibung vorzunehmen, müssen laut §219 mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine unabhängige Beratung aufsuchen. Sie werden von freien Trägern angeboten und mit staatlichen Mitteln bezuschusst. Zunehmend werden jedoch die Mittel gekürzt. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ist aber vorgesehen, dass mindestens eine Beratungsstelle pro 40.000 EinwohnerInnen garantiert ist.  Aufgrund der Schließungen von solchen Stellen insbesondere auf dem Land, müssen Frauen noch bevor sie überhaupt den Eingriff vornehmen lassen, lange Fahrtzeiten und -kosten auf sich nehmen, um den Beratungsnachweis zu erhalten. Mit diesem können sie dann erst bei einer Klinik oder Praxis vorsprechen.

Hürde 2: Informationen

Aber wo gibt es überhaupt Einrichtungen, die den Eingriff vornehmen? Das herauszufinden ist für Betroffene nicht einfach. Denn weisen ÄrztInnen auf ihren Webseiten darauf hin, dass sie Abtreibungen durchführen, wird das laut §219a als „Werbung“ geahndet.  Die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel weigerte sich, diesen Hinweis von ihrer Seite zu nehmen und wurde zu 6000 Euro Strafe verurteilt. Nicht nur sie, auch die Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus aus Kassel müssen voraussichtlich am 29. August vor dem Amtsgericht rechtfertigen, warum sie einen Abtreibungshinweis auf ihrer Seite beibehalten. Anzeigen gegen ÄrztIinnen nehmen zu, unter anderem von christlichen Fundamentalisten wie dem Betreiber der Internetseite „babykaust.de“. Er vergleicht Abtreibungen mit dem Holocaust und lässt keinen Zweifel daran, dass er ideologische Überschneidungen mit der AfD hat. Die Schmähkampagnen der AbtreibungsgegnerInnen reichen von Anzeigen, Anrufen in den Praxen bis zu Mahnwachen vor den Haustüren der ÄrztInnen.

Aufgrund der Verurteilung von Kristina Hänel gab es eine Debatte darüber, ob das Werbeverbot laut §219a abgeschafft werden solle. Zunächst sah es sogar so aus, als ob der Paragraph mit den Stimmen von LINKE, Grünen, FDP und SPD fallen würde.  Doch zugunsten des Zustandekommens der Großen Koalition machte die SPD einen Rückzieher. Derzeit kursiert der „Kompromissvorschlag“, der vorsieht, eine „neutrale“ Übersicht von praktizierenden ÄrztInnen ins Netz zu stellen. Davon gehen die Ächtungskampagnen aber nicht weg und das Problem der Entmündigung von Frauen bleibt bestehen.

Hürde 3: Medizinische Versorgung

Ist man in einer Praxis angekommen, ist noch längst nicht garantiert, dass diese den Eingriff auch durchführt. Denn laut dem §218, der immer noch im Strafgesetzbuch im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“ steht, ist Abtreibung illegal. Die darauffolgenden Absätze regeln zwar die Straffreiheit in den ersten zwölf Wochen, wie etwa bei einem Gewaltverbrechen, medizinischen Risiken oder sozialen Indikationen und seit 1995 reicht ein Beratungsschein. Dennoch können ÄrztInnen Abtreibung ablehnen beziehungsweise die Gründe als “nicht ausreichend” bewerten. Mit dem Druck, der durch AbtreibungsgegnerInnen aufgebaut wird, werden manche ÄrztInnen zudem eingeschüchtert.

In der DDR war Abtreibung bis zur zwölften Woche ohne Beratungszwang legal. MedizinerInnen waren daher gesetzlich verpflichtet, den Eingriff durchzuführen. Nach der kapitalistischen Restauration wurde die Rechtsprechung der BRD auch auf den Osten übertragen. Dadurch, dass Abtreibung illegal ist, wird sie kaum an den Universitätskliniken gelehrt. Insbesondere schonende Formen wie die Absaugmethode, bringen sich zum Beispiel Studierende an der Berliner Charité in den Seminaren von „Medical Students for Choice“ (zu deutsch etwa „Medizinstudierende für Selbstbestimmung“) selbst bei. Eine genaue Übersicht über die Anzahl der ÄrztInnen, die den Eingriff vornehmen, gibt es nicht. Laut einer umfassenden Recherche von Dinah Riese von der taz lasse sich allgemein sagen, dass die Versorgung in katholischen Regionen schlechter ist als in evangelischen. Zudem sei davon auszugehen, dass sie sich noch verschlechtern wird, da immer mehr ÄrztInnen, die bereit sind den Eingriff vorzunehmen, in Rente gehen und kaum welche nachrücken.

Hürde 4: Belastung statt Hilfe

Für Betroffene mit einem Einkommen unter 1200 Euro wird der Abbruch, der ambulant etwa 400 und stationär 700 Euro kostet, von der Krankenkasse übernommen. Allerdings muss erst ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Im schlimmsten Fall muss erst eine lange Fahrtzeit auf sich genommen werden, um den Beratungsschein zu erhalten. Es dauert, um überhaupt an Informationen zu gelangen, wo der Eingriff durchgeführt wird und die Einrichtungen liegen eventuell viele Kilometer vom Wohnort entfernt. Oder der Eingriff wird abgelehnt, so dass erneut gesucht werden muss. Das kostet neben dem psychischen Stress, enorm viel Geld, Zeit und Energie. Statt sich in Ruhe mit der eigentlichen Entscheidung auseinanderzusetzen, müssen Betroffene einen Parkur-Lauf über mehrere Tage und Wochen hinter sich bringen, in dem sie nicht selten abgewertet und entmündigt werden.

Kinderwunsch – kein Problem für Reiche

Familienplanung ist nicht nur für Menschen schwer, die gerade keine oder nicht noch mehr Kinder wollen. Lesbische, schwule, bisexuelle, Trans- und Inter-Menschen (LSBTI) haben immer noch mit vielen Vorurteilen und hohem Kostenaufwand zu kämpfen, wenn sie Kinder wollen. Hartz IV EmpfängerInnen wird das Elterngeld und das Kindergeld auf das Einkommen angerechnet. Anstatt kostenlose und gut ausfinanzierte Kinderversorgung für alle zu ermöglichen, Hartz IV durch eine Grundsicherung zu ersetzen, ohne Schikanen, von der man leben kann, geht insbesondere die Schlechterstellung von Frauen, Trans- und Inter-Menschen – vor allem im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Kindererziehung weiter. So sind zum Beispiel Alleinerziehende im Durchschnitt ärmer. Ihnen wird nach der Geburt des Kindes oft der Einstieg ins Arbeitsleben erschwert. Durch fehlenden sozialen Wohnraum können sich wenig Verdienende mit Kindern schwerer aus gewalttätigen Beziehungen lösen. Kitaplätze sind rar und teuer.

Wer „schützt“ uns wirklich?

Weder CSU/CDU, die Kirchen oder andere „Lebensretter“ stehen im Kampf gegen diese Missstände an der Seite der Betroffenen, sondern führen diese mit herbei.

Der menschliche Körper wird im Kapitalismus Kontrollen unterworfen, er soll arbeitsfähig sein, funktionieren, reproduzieren, und notfalls auch bereit sein, im Kampf um die Profite von Konzernen zu sterben. Es geht darum, den Menschen auf die für den Kapitalismus relevanten Funktionen zu reduzieren. Moralische Schützenhilfe geben Religionen. Bürgerliche Gesetze und Bestrafungen regeln das Übrige. Das entmündigt uns und unsere Entscheidung über die Reproduktionsfrage wird eingeschränkt und kriminalisiert.

Für eine Bewegung

Es gibt wieder vermehrt Initiativen, die sich für das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und selbstbestimmte Familienplanung einsetzen. So wurden und werden die Verfahren der angezeigten ÄrztInnen von feministischen Gruppen, der LINKEN und der GEW begleitet, es gibt Proteste und Informationsveranstaltungen, die auf die aktuelle Lage aufmerksam machen und sich für eine breite Bewegung einsetzen, die für die Legalisierung der Abtreibung und die Streichung von §218 und §219, insbesondere §219a eintritt. Denn eine Verbesserung können wir nur selbst erkämpfen, wie die Bewegungen der 1920er, 1930er, 1960er und 1970er Jahre gezeigt haben.

Die SAV steht für das Recht auf Selbstbestimmung, gleiche Löhne für gleiche Arbeit, gegen Sexismus und Homophobie, für kostenlosen Zugang zu Verhütung, das uneingeschränkte Recht auf Abtreibung, für kostenlose und flächendeckende Angebote der Kinderbetreuung, kostenlose Beratungsstellen und medizinische Dienste. Wir stehen an der Seite all derer, die so leben, dass Jens Spahn und die AfD etwas dagegen hätten und die dafür eintreten, dass den Ideologien der Rechten und Sexisten in der BRD und weltweit eine sozialistische Alternative entgegengestellt wird.

Repeal the 8th: Erdrutschsieg in Irland!

In Irland fand am 25. Mai ein Referendum zum Verfassungszusatz 8 statt, der bisher das ungeborene Leben mit dem Leben der Gebärenden gleichsetzte. Abtreibungen konnten mit bis zu vierzehn Jahren Haft bestraft werden. 68 Prozent der Bevölkerung stimmten gegen den Zusatz. In Irland gab es immer wieder Wellen von Bewegungen, die sich gegen diese Entmündigung wehrten. 1992 wurde mit dem „X-Case“ durchgekämpft, dass Frauen zumindest das Recht haben, das Land zu verlassen um abzutreiben. Das war aber mit hohen Kosten verbunden, die sich viele nicht leisten konnten. 2012 starb Savita Halappanavar an einer Blutvergiftung. Der Schwangerschaftsabbruch hätte ihr Leben gerettet, die Reise wäre jedoch zu teuer und beschwerlich gewesen. Savitas Tod löste landesweit große Proteste aus. Die Abgeordneten von “Solidarity” und Mitglieder der Socialist Party, insbesondere Ruth Coppinger, haben das Thema über das Parlament in die Öffentlichkeit gebracht. Die Kampagne ROSA (For Reproductive Rights, against Oppression, Sexism and Austerity – Für reproduktive Rechte, gegen Unterdrückung, Sexismus und Austerität), initiiert von der Socialist Party Irland (Schwesterorganisation der SAV), begleitete das Thema intensiv. Sie organisierte vor allem junge Aktive, um gegen die rückschrittliche Gesetzgebung zu protestieren.

Aktuell fordern ROSA und Socialist Party Irland, dass umgehend ein Gesetz erlassen wird, in dem Abtreibungen innerhalb der ersten drei Monate auf Wunsch der Betroffenen möglich sind und mit der notwendigen gesundheitlichen Versorgung verbunden werden. Sie fordern zudem ein Gesetz zur Sexualaufklärung und kostenlos zugängliche Verhütungsmittel. Der bisherige Erfolg ist ein Beispiel, wie auf Grundlage von Bewegung und Organisation der Betroffenen rückschrittliche Gesetze abgeschafft werden können. Er gibt feministischen und sozialistischen Bewegungen weltweit Hoffnung, dass der Kampf um die Selbstbestimmung über den eigenen Körper tatsächlich gewonnen werden kann.