Kampf der Bahnbeschäftigten ist berechtigt

GDLSolidarität mit dem Streik der GDL!

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat den bisher längsten Streik in der Geschichte der Bahn AG ausgerufen. Das ist berechtigt und gut so!

von Torsten Sting, Mitglied im ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Rostock, Verkehr *

Die Spitze der DB tut so, als könne sie kein Wässerchen trüben. Personalvorstand Weber meinte schon vor den Streiks im April, es sei „völlig unverständlich“, dass die GDL „einen Meter vor der Ziellinie“ zum Ausstand aufrufe. Es ist offensichtlich, dass der gutbetuchte Spitzenmanager der Öffentlichkeit Sand in die Augen streuen und vertuschen will, wer für die Zuspitzung verantwortlich ist.

Verschleppungstaktik

Die Gespräche waren gescheitert, nachdem die Kapitalseite unter anderem auf der Schlechterstellung der Lokrangierführer beharrte. Alles riecht danach, dass die Spitze der DB nach einem Vorwand suchte um die Verhandlungen in die Länge zu ziehen. Warum? Weil zum 1. Juli das „Tarifeinheitsgesetz“ in Kraft treten soll. Dieses sieht vor, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen, nur noch jener Anwendung findet, der durch die Mitgliederstärkste Gewerkschaft abgeschlossen wurde.

Solidarität

Bei der Deutschen Bahn ist dies nach wie vor die EVG. In letzter Konsequenz droht der GDL als kämpferische Gewerkschaft kaltgestellt zu werden.

Je konsequenter der Arbeitskampf geführt wird, desto eher kann er auch erfolgreich sein. Ein Erfolg der GDL würde alle GewerkschafterInnen ermutigen offensiv für die eigenen Forderungen zu kämpfen. Umgekehrt bedeutet eine Niederlage für die Lokführer eine Ermutigung für die Kapitalisten, Errungenschaften der Beschäftigten anzugreifen und würde den Widerstand gegen das Gesetz zur Tarifeinheit schwächen. Umso wichtiger ist es wieder auf den Bahnhöfen Flagge zu zeigen und die KollegInnen zu unterstützen. Bei den Gewerkschaften des DGB und bei der LINKEN sollte für konkrete Solidarität vor Ort und in der Öffentlichkeit geworben werden. n

* = Funktionsangabe dient nur zur Kenntlichmachung der Person