Der NSU-Skandal nach dem Bundestags-Untersuchungsausschuss und einem Jahr Münchner Prozess
Heute vor drei Jahren, am 4. November 2011, starben die mutmaßlichen NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos nach einem Raubüberfall in Eisenach. Sowohl die Umstände ihres Todes, offiziell handelt es sich um Selbstmord, als auch viele weitere Aspekte der NSU-Mordserie, eines der größten Skandale des bundesdeutschen Staates, sind bis heute ungeklärt.
Die zahlreichen staatlichen Spitzel im Umfeld der NSU, die häufigen Gelegenheiten des Beinahe-Schnappens, die offenen Fragen zum Tode von Böhnhardt und Mundlos, die vielen Fälle von Aktenvernichtung und Zurückhaltung von Informationen führen uns zu der These, dass von Aufklärung keine Rede sein kann und staatliche Organe weit tiefer in die Affäre verstrickt sind.
Der vorliegende Artikel wurde im Mai 2014 im dem Buch „Nazis. Staat. Kapitalismus. – Texte zum NSU-Terror und zur Rolle von Geheimdiensten und Polizei“ veröffentlicht.
von Claus Ludwig, Köln
Im Herbst 2013 legte der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur NSU-Affäre seinen Bericht vor. Der Münchner Prozess gegen Beate Zschäpe und andere läuft zum Erscheinen dieser Textsammlung im Juni 2014 seit über einem Jahr. Die Untersuchungsausschüsse der Landtage in Sachsen und Thüringen befinden sich in der Abschlussphase. Die zuständigen Behörden – die Ämter des „Verfassungsschutzes“, BKA, Landespolizeibehörden und Justiz – arbeiten nach eigenen Angaben seit der Aufdeckung des NSU im November 2011 mit Hochdruck an der Aufklärung des Falles.
Trotzdem sind viele der offenen Fragen, die schon im November 2011 formuliert wurden, nicht beantwortet. Im Gegenteil, es sind neue Fragen und Ungereimtheiten hinzugekommen, Akten wurden vernichtet. Es wurde bekannt, dass mehrere V-Leute im Umfeld des NSU aktiv waren.
Zwei Zeugen sind unter zumindest seltsamen Umständen ums Leben gekommen. Im September 2013 verbrannte sich Florian H. aus Heilbronn, 21 Jahre, in seinem Auto in Stuttgart. Die Polizei sagt, es habe sich um Selbsttötung gehandelt. Er war 2012 zum Mord an Michèle Kiesewetter verhört worden und sollte erneut vom Staatsschutz befragt werden, weil er möglicherweise Informationen über eine weitere terroristische Nazi-Gruppe in Baden-Württemberg habe.i
Thomas R., als „Corelli“ V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), starb im April 2014 nach offiziellen Angaben im Alter von 39 Jahren an den Folgen einer nicht erkannten Diabetes. „Corelli“ wurde 2012 als Spitzel enttarnt und befand sich im Zeugenschutzprogramm. Er lebte zuletzt in der Nähe von Paderborn. Es gab Hinweise darauf, das Thomas R. engen Kontakt zum NSU hatte und möglicherweise auch bei der Produktion der Bekenner-DVD geholfen hatte. Sein Liste tauchte auf der 1998 in der Garage von Beate Zschäpe gefundenen Adressliste auf. Er hatte bei Befragungen behauptet, das Trio nicht persönlich getroffen zu haben.
Auf seinem Server wurde das Nazi-Magazin Der Weiße Wolf gehostet, in dem sich 2002 die geheimnisvolle Botschaft „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter“ fand. Das BfV hatte seine Quelle nie genutzt, um das NSU-Trio zu finden. Zu diesen Themen sollte er erneut vom Bundeskriminalamt (BKA) befragt werden, sein Tod verhinderte dies.ii
Die thüringische Landtagsabgeordnete der LINKE, Katharina König, bilanziert im Neuen Deutschland vom 21.5.2014 die Arbeit des dortigen Untersuchungsausschusses:
„Gelungen ist dem Ausschuss vor allem eines: detailliert die 1990er Jahre aufzuarbeiten und Verwicklungen des Landesamtes für Verfassungsschutz in die Neonaziszene anhand der geführten V-Leute nachzuweisen […] Es gibt Hinweise und Indizien, dass der »NSU« keine Zelle, sondern ein Netzwerk war, es gibt Indizien, dass sowohl die Neonaziszene als auch V-Leute mehr über die Existenz des »NSU« wussten, es gibt Hinweise und Indizien, dass der Verfassungsschutz nicht ohne Grund Akten vernichtete. Wir haben weitere Fragen. Fragen, die im Untersuchungsausschuss bisher nicht gestellt werden konnten oder nicht beantwortet wurden. Weil Zeugen sich nicht erinnern können oder wollen, weil Akten fehlen …“iii
Auch der WDR ging am 5.5.2014 auf den Münchner Prozess ein:
„Die toten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – nur sie allein sollen die Verbrechen begangen haben. Doch an dieser Festlegung durch die Bundesanwaltschaft gibt es begründete Zweifel […] Immer noch gibt es mehr Fragen als Antworten […] Der Prozess in München ist Vieles, nur kein herkömmlicher Strafprozess. Er ist einerseits die Inszenierung von Rechtsstaat – aber andererseits zugleich ein Mittel, die Aufklärung der Mord-Hintergründe voranzutreiben. Und er zeigt vor allem eines: Der NSU-Skandal ist noch lange nicht vorbei.“iv
Schon 2011 gab es z.B. Fragen zum Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt, die nicht geklärt wurden. Im Frühjahr 2014 sind neue Erkenntnisse über den Tatort und dessen Behandlungen z.B. durch den Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages bekannt geworden, welche die Zweifel an der Selbstmord-These verstärken.
Noch immer heißt es, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter ein zufälliges Opfer gewesen wäre, von den NSU-Terroristen wegen deren Hass auf den Staat ermordet. Doch inzwischen ist bekannt geworden, dass ein Vorgesetzter von Kiesewetter, der für ihre Einsatzpläne verantwortlich war, Mitglied im rassistischen Ku-Klux-Klan war. Kein Untersuchungsausschuss konnte erklären, wie die Anhäufung von Zufällen zustande kam, die zum Tod von Kiesewetter führten.
Die Wege des NSU und staatlicher Stellen haben sich viel häufiger gekreuzt als Ende 2011 absehbar war. Wir haben inzwischen erfahren, dass im Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mehrere V-Leute stationiert waren, wir haben von Kontakten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu Böhnhardt Mitte der 1990er Jahre erfahren.
Trotz dieser noch wachsenden Zahl offener Fragen behauptet der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur NSU, dass es sich um eine Art multiples Organversagen des Staates handele, um eine Anhäufung von Pleiten, Pech und Pannen, sowohl während der Radikalisierung der drei Terroristen, bei der Fahndung nach ihnen, bei der Aufklärung der Mordserie an Geschäftsleuten migrantischer Herkunft als auch bei der Aufarbeitung der Affäre nach 2011.
Der Untersuchungsausschuss nennt den NSU-Skandal eine „beschämende Niederlage der deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.“v und skizziert einen Staatsapparat, der weitgehend unfähig ist, in der rechten Szene zu ermitteln, formuliert eine geradezu vernichtende Kritik. Aber er weist die These zurück, dass es staatliche Stellen gegeben haben, welche den NSU oder dessen Umfeld aus politischer Absicht haben agieren lassen. Unter der Überschrift „Kein Hinweis auf Beteiligung von Behörden“ heißt es im Bericht des Ausschusses:
„Als Ergebnis der am 24. Juli 2013 abgeschlossenen Arbeit des Ausschusses ist festzuhalten, dass sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass irgendeine Behörde an den Straftaten, die der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) nunmehr zur Last gelegt werden, in irgendeiner Art und Weise beteiligt war, diese unterstützte oder billigte.
Darüber hinaus haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November 2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung des NSU für die ihm nunmehr zur Last gelegten Taten.
Der Ausschuss hat zudem keine Belege dafür gefunden, dass irgendeine Behörde den NSU dabei unterstützt hätte, sich dem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu entziehen. Auch das jahrelang unerkannte Leben des Trios mitten in Deutschland wurde von Behörden weder unterstützt noch gebilligt.“ vi
Wörtlich steht hier lediglich, dass der Ausschuss keine Belege bzw. Anhaltspunkte für eine staatliche Beteiligung gefunden hat. Es mag sachlich richtig sein, dass sich die Beteiligung staatlicher Stellen nicht belegen lässt. Aber der Untersuchungsausschuss zieht daraus die relativ weitgehende Schlussfolgerung, dass es diese Beteiligung nicht gegeben habe und reduziert seine Kritik darauf, „schwere behördliche Versäumnisse und Fehler“ zu benennen.
Auf der Grundlage der bis dato bekannten Fakten ist diese Schlussfolgerung nicht zulässig. Im Juli 2013 und auch heute gibt es mehr offene Fragen als im November 2011. Der Ausschuss hätte weitere Fragen stellen müssen. Was ist die tiefere Ursache der chaotischen Ermittlungen? Wie ineffektiv kann ein staatlicher Apparat überhaupt agieren? Wenn Ermittlungsbehörden so oft und so tiefgreifend versagen, ist es dann noch wahrscheinlich, dass allein Inkompetenz und unangemessene Strukturen die Ursachen sind?
Aufgrund der dem Ausschuss vorliegenden Fakten mag es gerechtfertigt sein, dass dieser nicht eindeutig sagen kann, welche staatlichen Stellen inwieweit dem rechten Terror Vorschub geleistet haben. Aber dass er diese Diskussion abwürgt anstatt sie zu führen, weist darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss aus der Sicht des politischen Establishments klare politische Vorgaben hatte.
Laut dem Bericht „war sich die Politik einig in der Forderung nach lückenloser, gründlicher und vollständiger Aufklärung des staatlichen Versagens.“.vii Tatsächlich dient der Ausschuss und dessen relativ scharfe Kritik vor allem dazu, die Fähigkeit des bundesdeutschen Staates zu demonstrieren, das Handeln staatlicher Organe selbstkritisch zu beleuchten und der Öffentlichkeit, vor allen den hier lebenden Migrantinnen und Migranten, zu „beweisen“, dass es keine Zusammenarbeit zwischen Nazis und staatlichen Stellen gäbe.
Stefan Aust, ehemaliger Chefredakteur des Spiegel und zusammen mit Dirk Laabs Autor des im Mai 2014 veröffentlichten Buches „Heimatschutz: Der Staat und die Mordserie des NSU“, geht in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 21.5.2014 darauf ein, dass die Faktenlage ganz andere Schlüsse zulässt als die im Bericht des Bundestags-Untersuchungsausschuss erwähnten:
„[…] dass diese V-Leute so dicht dran gewesen sind, dass man sich eigentlich gar nicht vorstellen kann, warum man nicht zu irgendeinem Zugriff gekommen ist. Wir haben uns mit Thesen sehr zurückgehalten. Wir haben das aufgeschrieben, was wir belegen können […] Aber wir haben jetzt nicht Rückschlüsse oder Schlussfolgerungen aus dem gezogen. Die bieten sich möglicherweise an, aber wir wollten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, dass wir jetzt irgendwelchen Verschwörungstheorien anhängen, sondern wir haben einfach die Fakten, auch wenn sie sehr widersprüchlich sind, nebeneinandergestellt und haben uns im Wesentlichen darauf konzentriert, die Fragen zu benennen, die tatsächlich aus den Recherchen auftauchen.“
Aust erklärt, dass die Behörden ein starkes Interesse daran hatten, ihre Rolle beim Aufbau der Nazi-Szene im Osten und der Entstehung des NSU zu vertuschen:
„[…] Frau Zschäpe, die wahrscheinlich eine ganze Menge weiß, die schweigt und der Verfassungsschutz hat geschreddert … Der dafür zuständige Mann beim Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwei Stunden, nachdem Frau Zschäpe sich gestellt hat, die Anweisung gegeben, aus einem bestimmten Bereich, nämlich aus genau diesem Bereich, die Akten der V-Leute rauszuziehen, und dann hat er die dafür zuständige Frau beauftragt, die sich erst sogar noch gewehrt hat, diese Akten zu schreddern.“
Er verweist auf einen Vortrag des heutigen Staatssekretärs und Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Fritsche, zur Bewahrung von Staatsgeheimnissen:
„Und dann hat er etwas sehr Interessantes gesagt, ganz am Ende seines Vortrages. Er hat nämlich gesagt, Staatsgeheimnisse dürfen nicht bekannt werden, wenn dadurch Regierungshandeln unterminiert wird […] Das muss man sich noch mal genau auf der Zunge zergehen lassen, was der da tatsächlich gesagt hat […] wenn es darum geht, dass V-Leute, die verdeckt operieren in einer Mordserie, wo es immerhin um zehn Tote gegangen ist, dass die dadurch geheim gehalten werden, indem man die Akten schreddert, und dieses dann sozusagen zur Staatsräson erhebt, das, glaube ich, ist außerordentlich bedenklich.“viii
Anders als der Untersuchungsausschuss des Bundestages kommen wir daher zu der Schlussfolgerung, dass sich das Handeln staatlicher Stellen in Sachen NSU nicht allein durch „Versagen“, „Chaos“ oder „Kompetenzgerangel“ erklären lässt. Die schiere Zahl der Begegnungen staatlicher Stellen mit den NSU-Leuten, die häufigen Gelegenheiten des Beinahe-Schnappens, die offenen Fragen zu den zentralen Ereignissen, die vielen Fälle von Aktenvernichtung und Verschleppung der Informationsübergabe an die Ausschüsse von Bundestag und Landtagen, all dies begründet unserer Meinung nach die These, dass die NSU-Mörder aus den Reihen der staatlichen Organe gefördert und/oder gedeckt wurden. Darauf werden wir im Folgenden anhand einiger Beispiele eingehen.
Die Durchsuchung der Garagen
Die Polizei war Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wegen des Platzierens von Bomben und Bombenattrappen auf der Spur. Nach eigenen Angaben hatte das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz im Dezember 1997 per Observation einen Hinweis darauf bekommen, dass in der von Beate Zschäpe gemieteten „Garage Nr. 5“ des Garagenvereins „An der Kläranlage“ in Jena möglicherweise etwas zu finden wäre. Die Polizei erreichte dieser Hinweis erst im Januar.
Am 26. Januar 1998 sollten die Garagen und Wohnungen des Trios durchsucht werden. Dabei wurde ein gemeinsamer Durchsuchungsbeschluss für alle Objekte erlassen, so dass die Betroffenen einen Überblick hatten und wussten, was gefunden werden würde. Einen Durchsuchungsbeschluss für die PKW der Betroffenen hatte die Staatsanwaltschaft nicht erlassen.
Zschäpes Garage, in der später der Sprengstoff gefunden wurde, konnte zunächst nicht untersucht werden. Die erste Verzögerung gab es, weil festgestellt wurde, dass ein Polizeibeamter die Garage an Zschäpe vermietet hatte, die zweite, als die Beamten das Vorhängeschloss nicht öffnen konnten und die Feuerwehr rufen mussten.
Um 10.00 Uhr wurde der Sprengstoff gefunden, um 15.00 Uhr traf die Polizei bei den Wohnungen ein. Böhnhardt, der bei der Öffnung der Garagen zugegen war, fuhr inzwischen weg und wurde von der Polizei nicht daran gehindert. Das Trio hatte genug Zeit, um zu verschwinden.
Neben dem Sprengstoff wurden in Zschäpes Garage auch Adresslisten und ein Ordner mit Briefen gefunden. Laut Ausschussbericht wurden diese
„Unterlagen […] weder zeitnah noch vollständig gesichtet und unter allen relevanten Gesichtspunkten ausgewertet.“
Im Ausschussbericht heißt es weiter:
„Durch eine sofortige Auswertung der Adressliste hätte dem Thüringer LKA die enge Verbindung von Mundlos zu Mitgliedern des Blood & Honour-Netzwerkes auffallen müssen, die als Kontaktpersonen und Fluchtunterstützer in Frage kamen.“
Stattdessen wurden eine Liste als nicht relevant für die Fahndung nach dem Trio eingeordnet, die andere verlegt und erst im Zuge der Aufarbeitung des NSU-Skandals 2012 „gefunden“.
In der Garage waren genug Hinweise vorhanden, um das gesamte Umfeld des Trios zu vernehmen, unter Druck zu setzen, zu beobachten. Angesichts des Sprengstofffundes und der offensichtlichen Orientierung in Richtung Terrorismus wäre das geboten gewesen.
Hätte die Polizei das Umfeld der Drei aufgemischt, wären sie entweder schnell gefasst worden oder hätten tiefer tauchen und die ihnen vertrauten Bundesländern Thüringen und Sachsen verlassen müssen. Doch sie tauchten nicht wirklich unter, „es war eher Schnorcheln, ein Untertauchen in der Badewanne“, so der FAZ-Feuilletonist Niels Minkmar Ende 2011. Sie hielten teilweise Kontakt zu ihren Familien und auch zu Leuten, die auf den Adresslisten auf der Garage verzeichnet waren. Auf der Adressliste war ein Thomas Starke aufgeführt. Er wurde erst im April 1999 gefragt, ob er Kontakt gehabt hätte und verneinte dies, obwohl ein Nachbar eine auf Mundlos passende Beschreibung eines Besuchers von Starke gegeben hatte.
Der Ausschuss sagt selbst, Starke hätte
„bei zeitnaher und sachgerechter Auswertung spätestens im Februar 1998 vernommen und observiert werden müssen. Dann wäre dies eine aussichtsreiche Chance gewesen, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zu fassen.“
Thomas Starke, der schon seit seiner Zeit als Fußball-Hooligan in der DDR als Spitzel für die Polizei tätig war, hatte diese Karriere im vereinigten Deutschland nahtlos fortgesetzt.ix
Eine zentrale Frage wird vom Ausschuss nicht gestellt: Warum hielt das NSU-Trio Kontakt zu Leuten, von denen sie annehmen mussten, dass sie von der Polizei observiert werden könnten, ja sogar observiert werden mussten? Hätten sie nicht, gerade in den ersten Monaten des Untertauchens, davon ausgehen müssen, dass der Verfolgungsdruck erst einmal hoch ist?
Statt sich erst einmal ganz mucksmäuschenstill zu verhalten und erst nach und nach den Kopf aus dem Loch zu stecken, um zu gucken, ob die Luft rein ist, hat das Trio erst einmal offen agiert und mit dieser nur halben Untergrundarbeit dann weiter gemacht, als nichts passierte. x
Man kann die Ereignisse vom 26. Januar als Aneinanderreihung von Pannen interpretieren oder als Versuch, die Trophäe „Deutschlands dümmste Bullen“ zu erobern. Aber ebenso ist es möglich, dass die Polizei keine Festnahmen an diesem Tag wollte, vielleicht aus eigenem Antrieb, vielleicht, weil aus Kreisen des „Verfassungsschutzes“ der Tipp kam, dass das Interesse an einer Festnahme eher gering sei.
Es muss nicht so gewesen sein. Wenn so etwas einmal passiert, kann man von einer Häufung von dummen Zufällen ausgehen. Vielleicht auch noch beim zweiten Mal, man hat schon Pferde kotzen sehen. Aber wenn sich beim dritten, vierten und fünften Mal solche Zufälle häufen, dann sollte man stutzig werden.
Der Mord an Michèle Kiesewetter
„Die Mordermittlungen im Fall Kiesewetter gehören wahrscheinlich zu den schlampigsten und sonderbarsten in der jüngeren deutschen Geschichte […] Genau das, was man bei den Opfern der Česká-Serie getan hat – das Umfeld genauestens zu durchleuchten – hat man im Fall Kiesewetter nicht getan.“ xi
Die Ereignisse vom 25. April 2007 auf dem Theresienwiese genannten Parkplatz in Heilbronn sind bis heute nicht geklärt. Die polizeilichen Ermittlungen verliefen chaotisch. Die Angaben über die letzten Stunden der Beamtin Kiesewetter und zu den eingeleiteten Rettungs- und Fahndungsmaßnahmen sind widersprüchlich. Ihre Kollegen können sich zum Teil nicht an die einfachsten Dinge erinnern. Es lässt sich schwer bewerten, ob die Polizei überfordert war oder ob mehr dahinter steckt.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages führt eine ganze Reihe von Ermittlungsfehlern auf. So wurden die erfassten Kfz-Kennzeichen erst 2010 überprüft, Video-Aufzeichnungen aus dem weiteren Umfeld des Tatortes wurden erst 2009 ausgewertet, Zeugen, die sich sofort gemeldet hatten, erst Monate später vernommen. Das E-Mail-Konto von Kiesewetter wurde überhaupt nicht ausgewertet und vom Provider inzwischen gelöscht.xii
Die offizielle Beschreibung der Motive für den Mord an Kiesewetter – „Zufallsopfer“, „Beschaffung einer Waffe“ – können das Geschehen nicht wirklich erklären. Der NSU hatte genug Waffen. Warum verlängerte Uwe Böhnhardt den ursprünglichen Mietvertrag für den Caravan, der mutmaßlich als Fluchtfahrzeug diente? Bisher hatten die Terroristen immer in klar definierten Zeitfenstern zugeschlagen. Warum erfolgte der Anschlag auf der Theresienwiese, die bis zu diesem Tag nur selten von Polizeibeamten als Ort zum Pausieren oder Warten genutzt wurde?
„Wäre es den Tätern darauf angekommen, gerade diese beiden Personen zu überfallen bzw. zu töten, wären Insiderkenntnisse oder eine umfangreiche Observation der beiden Opfer im Vorfeld erforderlich gewesen.“xiii
Diese Erkenntnis wird im Bericht des Untersuchungsausschusses genutzt, um die These vom Zufallsopfer zu erhärten. Doch wenn die junge Beamtin kein Zufallsopfer wäre, bekommt dieser Satz eine enorme Brisanz. Dann wären Kiesewetter und ihr Kollege Martin A. von eigenen Leuten zum Abschuss freigegeben worden.
Die Wege der Beamtin und der Nazi-Szene und des organisierten Verbrechens hatten sich häufiger gekreuzt. Das ist nicht verwunderlich, schließlich wurde Kiesewetter als Mitglied einer Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit (BFE) bei Aufmärschen und Demonstrationen sowie Razzien in Clubs eingesetzt, sowohl in Uniform als auch in zivil.
Allerdings häufen sich auch in ihrem Fall die seltsamen Zufälle. Sie fuhr immer wieder nach Hause ins thüringische Oberweißbach. In unmittelbarer Nähe unterhielt ein Bekannter des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben eine Gaststätte. Ihr Onkel Mike W. und dessen zeitweilige Lebensgefährtin Anja W. waren beide bei der thüringischen Kriminalpolizei beschäftigt. Anja W. wurde dort entlassen, als sie Polizeicomputer nutzte, um Informationen für ihren neuen Lebensgefährten zu beschaffen, den Inhaber einer Sicherheitsfirma, der eigentlich im Fokus polizeilicher Ermittlungen stand. In dessen Firma waren mehrere Nazis beschäftigt, die auch Kontakte zum NSU-Umfeld hatten. Mike W. gab nach dem Mord an Kiesewetter bei einer Befragung an, er könne sich eine Verbindung zu den „Türkenmorden“ vorstellen, die Handschrift des organisierten Verbrechens wäre in beiden Fällen zu erkennen. Diese Spur wurde seitens der zuständigen Ermittler allerdings nicht verfolgt.
Zwei Beamte von Kiesewetters BFE mit Standort Böblingen waren zuvor im rassistischen Ku-Klux-Klan organisiert, der stark mit V-Leuten des baden-württembergischen „Verfassungsschutzes“ durchsetzt war, darunter auch der Mann, der am Tag des Todes von Kiesewetter ihr zuständiger Gruppenführer war.
Eine ausführliche Beschreibung der Vorgeschichte des Todestages der Beamtin und der Ermittlungen findet sich in dem oben zitierten Buch von Stefan Aust und Dirk Laabs.
Lässt sich aus diesen Informationen zweifelsfrei ableiten, dass Michèle Kiesewetter umgebracht wurde, weil sie etwas wusste über den NSU oder gar die Verbindungen zwischen Nazis, staatlichen Stellen und organisiertem Verbrechen? Nein, das wäre zu spekulativ. Aber die Erklärung, mit der sich die zuständigen Ermittler und der Untersuchungsausschuss zufrieden geben, steht auf sehr wackligen Beinen. Der Fall Kiesewetter muss als vollkommen offen betrachtet werden.
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