DGB-Gewerkschaften sollten aus Verhandlungen mit Leiharbeitsfirmen aussteigen

Foto: http://www.flickr.com/photos/uwehiksch/ CC BY-NC-SA 2.0
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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

„Der Missbrauch der Leiharbeit – das konnten wir so nicht absehen.“ Franz Münteferings Fazit nach zehn Jahren „Agenda 2010“ ist aufs Ganze gerechnet positiv. Einzig an der Ausweitung der Leiharbeit hat er im N24-Interview Mitte März leichte Kritik. Man sei eben getäuscht worden. Man habe ja als SPD schon damals die Einführung eines Mindestlohns gewollt, aber dafür habe es eben keine Mehrheiten gegeben. Das sind gleich zwei Lügen: Die SPD führte damals die Regierung – hätte sie es gewollt, dann hätte es den gesetzlichen Mindestlohn gegeben. Zur Durchsetzung des Grundsatzes auf Gleichbehandlung hätte dies aber nicht gereicht.

von Steve Kühne, Dresden

Dabei wäre die Durchsetzung des Grundsatzes „Equal Pay“, also gleiche Bezahlung von Leih- und StammarbeiterInnen mit vergleichbaren Tätigkeiten, der Schlüssel gegen die weitere Ausweitung der Leiharbeit. Deren Beschäftigung hat in den letzten Jahren ständig zugenommen, was vor allem ein Ergebnis der Reformen der „Agenda 2010“ ist.

Laut der Bundesagentur für Arbeit waren am 31. Dezember 2000 337.845 Menschen als LeiharbeiterInnen tätig. Genau sieben Jahre später waren es mit 721.345 schon mehr als doppelt so viele. Am letzten Tag des Jahres 2011 hatten 871.726 Beschäftigte einen Leiharbeitsvertrag. Ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen.

„Equal-Pay“-Grundsatz adé

Im Februar 2003 schlossen der Interessensverband Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) den ersten flächendeckenden Tarifvertrag in der Leiharbeit ab. Sie nutzten damit die von Wolfgang Clement, Bundesarbeitsminister unter Gerhard Schröder, geschaffene Möglichkeit, den Grundsatz des „Equal Pay“ zu unterlaufen. Der hatte in einer Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) explizit die Möglichkeit eingeräumt, von einer Gleichbezahlung der LeiharbeiterInnen durch tarifliche Regelungen abzuweichen. Dass die CGZP dabei bestenfalls ein Papiertiger, niemals aber eine tariffähige Gewerkschaft war, bestätigte 2010 und nun wieder im März 2013 das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Im gleichen Urteil gab das BAG auch bekannt, dass auch rückwirkend die Differenz zwischen Löhnen von StammarbeiterInnen und LeiharbeiterInnen eingeklagt werden kann. Allerdings nur, wenn im Arbeitsvertrag keine anderen Klauseln vereinbart wurden …

DGB hält Schlüssel in der Hand

Nicht nur nach Meinung des Stuttgarter Bündnisses „Wir zahlen nicht für Eure Krise“ hält der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Schlüssel für die Gleichbezahlung in seinen Händen. Denn heute sind es nur noch die DGB-Tarifverträge mit den Zeitarbeitsverbänden, die das „Equal-Pay“-Gebot im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterlaufen. Würde die Führung der DGB-Gewerkschaften – statt die geltenden Tarifverträge mit Leiharbeitsfirmen neu zu verhandeln, was seit Mitte März geschieht – dieselben einfach kündigen, würden diese Ende Oktober erstmals auslaufen.


Wollen die Gewerkschaftsspitzen überhaupt ernsthaft die volle Gleichstellung von Leih- und Stammbeschäftigten? „Nur weil andere Organisationen miese Tarifverträge abschließen, zwingt das den DGB ja nicht, ebenfalls schlechte Verträge zu unterschreiben“ Wolfgang Däubler, Bremer Arbeitsrechtler


Der ver.di-Sprecher Christoph Schmitz führt dagegen ins Feld: „Es besteht die Möglichkeit, dass andere Scheingewerk-schaften in die Bresche springen und Dumpingtarife für die Leiharbeit abschließen.“ Und weiter: „Es ist eine realistische Gefahr, dass beispielsweise eine polnische Leiharbeitsfirma Beschäftigte auf Basis eines polnischen Tarifvertrags entsendet.“

Wolfgang Däubler, Mitverfasser des Standardkommentars zum Betriebsverfassungsgesetz, erklärte hingegen unlängst, dass es für die Ängste der DGB-Führung keine juristische Grundlage gäbe. Laut Däubler ist es mehr als zweifelhaft, dass andere Scheingewerkschaften in die Bresche springen können. Und für LeiharbeiterInnen aus dem EU-Ausland gelte in vielen Branchen der über das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarif.

Zudem wiegen die vom Stuttgarter Bündnis angeführten Argumente schwer: Ein Verhandlungsergebnis zwischen Zeitarbeitsfirmen und den DGB-Gewerkschaften würde – unabhängig von dessen genauen Bestimmungen – die Kluft zwischen Leih- und StammarbeiterInnen in jedem Fall weiter zementieren. Eine durch Tarifverträge geregelte niedrigere Bezahlung von Teilen der KollegInnen würde mittelfristig das Vertrauen in Gewerkschaften unterminieren.

Für die Gewerkschaften gilt es nun, sich zu entscheiden: verhandeln oder kämpfen! In den gewerkschaftlichen Gliederungen sollte in den kommenden Wochen aktiv darauf hingewirkt werden, dass die DGB-Oberen ordentlich unter Druck geraten und die Verhandlungen mit den Leiharbeitsfirmen abgebrochen werden.