Keine Menschenrechte in Betrieben

CC0, Quelle: pixabay.com
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Neues Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz legitimiert verschärfte Überwachung am Arbeitsplatz

von Alexandra Arnsburg, Berlin

In Call-Centern ist es schon Usus, dass die Beschäftigten minutiös ihre Toilettenpausen im System hinterlegen müssen und auch schon mal vom Chef selbst auf dem Örtchen zur Eile angetrieben werden, an den Kassen der Discountmärkte schauen die Kameras nicht nur vermeintlichen Ladendieben auf die Finger. Selbst die Skandale bei der Telekom, der Bahn, bei Schlecker oder Lidl, wo Beschäftigte abgehört und überwacht wurden hatten nicht den Vorteil, die Diskussion über ein neues Gesetz zu beenden, das entgegen seinem Namen bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen mehr überwacht werden können. Das kann dadurch geschehen, dass sie offen jederzeit per Videoüberwachung gefilmt werden, Telefonate mitgeschnitten, nahezu jederzeit ärztliche Untersuchungen angeordnet werden können um nur einige Änderungen zu nennen. Nahezu wie blanker Hohn wirkt da die Aussage von CDU und FDP dass ja das Gesetz die heimliche Videoüberwachung unterbinden würde – im Gegenzug wird die offene permanente Überwachung legalisiert. Betriebs- und Personalräte können je nachdem wie groß der Druck des Arbeitgebers ist noch weitere Öffnungsklauseln vereinbaren, die die Beschäftigten noch schlechter stellt als selbst schon dieses Gesetz. Sicherlich ist der Datenschutz momentan unzureichend, aber sollte dieser Entwurf durchgehen heißt das lediglich, dass Unternehmen ihre heimliche Überwachung stoppen müssen, um dann ein System gesetzeskonformer Kontrollen einführen zu können.

Der DGB sagt zurecht „Lieber kein Gesetz, als dieses Gesetz“ und hat eine Online-Petition gestartet, die bei genug UnterzeichnerInnen in den Bundestag eingebracht werden kann. Ein richtiger Anfang, jedoch wird es selbst wenn dieser Entwurf gestoppt wird, nicht das Ende von Versuchen der Arbeitgeber bedeuten, unsere Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die LINKE fordert eine „echte“ Mitbestimmung. Wie diese unter dem Druck der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit Betriebs- oder Personalräte einzeln durchsetzen sollen steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Gewerkschaften dürften sich nicht nur darauf beschränken mit Parteien zu reden und Online-Petition einzureichen, sondern müssen alle Mitglieder und die Öffentlichkeit breit darüber informieren, welche Einschränkungen dieser Gesetzentwurf für alle bedeutet und zu gemeinsamen Aktionen aufrufen. Ein Gesetz dass Ausbeutungsmethoden erleichtert und ArbeitnehmerInnen schwächt ist bares Gold in Unternehmerhand, aber auch ein besseres Gesetz garantiert keinen Schutz wenn sich Beschäftigte nicht organisieren und zur Wehr setzen, sondern auf sich selbst gestellt sind.

Dossier im labournet

Online-Petition des DGB