Bangladesch: Repressionen gegen streikende TextilarbeiterInnen

Trotz herber staatlicher Unterdrückung setzen die TextilarbeiterInnen in Bangladesch ihre Streiks und Proteste fort.


 

Nachdem am 14. Dezember in Chittagong drei Streikende von der Polizei, die das Feuer auf DemonstrantInnen eröffnete, erschossen wurden, haben die Proteste weiter zugenommen.

von Manny Thain, Socialist Party (Schwesterorganisation von SAV und SLP und Sektion des CWI in England & Wales)

Am 18. Dezember 2010 kam es an der Universität von Dhaka zu einer Kundgebung, um gegen die Festnahme von Moshrefa Mishu, die Vorsitzende der Textilarbeitergewerkschaft GWUF zu protestieren, die seit 14. Dezember 2010 in U-Haft sitzt. Gefordert wurde ihre und die Freilassung aller anderen, deren Verbrechen darin bestand, dass man einen Mindestlohn und Arbeitnehmerrechte gefordert hatte. Ferner stand die Forderung nach sicheren Arbeitsbedingungen auf der Agenda. Ein Aspekt, der seit dem schrecklichen Feuer, das vor kurzem in einer Textilfabrik nahe der Hauptstadt Dhaka ausgebrochen war und bei dem mehr als 30 KollegInnen zu Tode kamen, immer mehr an Bedeutung gewinnt. In diesem Betrieb wurden Kleidungsstücke für „G.A.P.“ und „Wrangler“, bedeutende in der westlichen Welt ansässige multinationale Konzerne, produziert – von ArbeiterInnen mit den niedrigsten Löhnen weltweit. Andere Unternehmen beuten die Arbeitskräfte in Bangladesch auf ähnliche Weise aus. Darunter „Wal-Mart“, „Marks & Spencer“ und „Carrefour“, um nur einige zu nennen.

Mishu wurde in der Nacht auf den 14. Dezember von Beamten aufgegriffen, die behaupteten, der Kriminalabteilung der Polizei anzugehören. Dabei hatten sie keinen Haftbefehl vorliegen. Sie wird auf Grund von konstruierten Vorwürfen festgehalten: Vandalismus und Verbindungen zu Mitgliedern von „Jamaat-e-Islami“, einer angeblich islamistischen Organisation. Die Anschuldigungen sind falsch und bisher ohne Beweis geblieben. Es liegt auf der Hand, dass sie bloß als Vorwand dafür herhalten müssen, um Mishu von der Bewegung fernzuhalten und AktivistInnen einzuschüchtern.

Die Bedingungen, unter denen Mishu und alle anderen Inhaftierten festgehalten werden, sind schlecht. So wird ihr beispielsweise verwehrt, Medikamente gegen ihr Asthma und zur Linderung einer Rückenverletzung einzunehmen, die sie bei einem Attentat vor einigen Jahren davongetragen hat. Obwohl Mishu nicht in der Lage war, am 19. Oktober vor Gericht zu erscheinen, genehmigte der Richter die Sicherheitskräfte, sie weitere zwei Tage zu verhören. Kurz danach musste Mishu ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dort wird sie weiterhin festgehalten.

Trotz dieser brutalen Repression gegen Moshrefa Mishu, haben die TextilarbeiterInnen in Bangladesch ein unglaubliches Maß an Mut und Entschlossenheit an den Tag gelegt. Sie sind das ganze Jahr über immer wieder in den Streik getreten und haben dafür die Solidarität aller möglichen ArbeiterInnen weltweit erfahren. Sämtliche Anschuldigungen gegenüber Moshrefa Mishu und die einhundert anderen in Haft befindlichen TextilarbeiterInnen müssen sofort fallengelassen werden. Sie alle müssen bedingungslos auf freien Fuß gesetzt werden. Unverzüglich muss der Mindestlohn an alle Beschäftigten ausbezahlt werden – wenngleich dieser noch grundlegend erhöht werden muss, um ein wirkliches Auskommen zu gewährleisten. Das Thema der Arbeitsschutzbestimmungen in der Textilbranche muss dringend angegangen werden.