Wasser raus aus Unternehmerhand!

Volksbegehren gegen Wasserverträge und die Rolle der Partei Die LINKE


 

Der Berliner Senat hat 1999 Verträge zur Teilprivatisierung (49,9%) der Wasserbetriebe mit den Konzernen RWE Aqua und Veolia Wasser abgeschlossen. Diese Verträge sind Geheimverträge. Die Bevölkerung soll nicht wissen, welche Formen der Bereicherung den Konzernen bei der Wasserlieferung und -aufbereitung gewährt werden. Das Geschäftemachen in der Marktwirtschaft wird als allgemein nützlich behauptet, so auch in diesem Fall.

von Klaus Franz, Berlin

Berlin an der Spitze

Die 35% Steigerung beim Wasserpreis seit 2001 sorgen nun allerdings für Empörung. Bei kommunal verwalteter Wasserversorgung anderswo waren die Preissteigerungen wesentlich geringer. In Berlin zahlt ein Vier-Personen-Haushalt im Jahr durchschnittlich 313 Euro für das Frischwasser, in Hannover nur 236 Euro. In Hamburg sind es 263 Euro, in Bremen 300 – und in Ingolstadt 68 Euro. Berlin hält eine Spitzenstellung bei Verteuerungen des Wassers im internationalen Städtevergleich. Jedes Mal wenn man auf der Toilette sitzt und das Wasser spült, verdienen Aktionäre dieser Firmen mit. Und das nicht schlecht. Manch einer, der staatliche Sparprogramme noch nicht verinnerlicht hat, zieht nicht die Konsequenz daraus, weniger oft auf die Toilette zu gehen. Er oder sie schließt sich dem

Volksbegehren für die Offenlegung der Geheimverträge

an. Die Initiatoren des Begehrens fordern nicht nur die Offenlegung des Konsortialvertrages, sondern auch des Beherrschungs- und Leitungsvertrags. Denn es ist aus der Ministerialbürokratie durchgesickert, dass in demselben die beiden wichtigsten Ressorts den Konzernen übertragen worden sind. Der Senat arbeitet unter dem Titel eines „Informationsfreiheitsgesetz“ daran, dass Bestimmungen bereits geschlossener Verträge, die der Veröffentlichung entgegenstehen, nachverhandelt werden. Scheinbar wurden hier den Wasserunternehmen Freiheiten des Geschäftemachens in einem Ausmaß gegeben, die selbst im Deutschland 2010 das normale Maß beträchtlich überschreiten. Die Politiker von der SPD und der „Linke“n meinten und meinen es offenbar sehr gut mit den „legitimen“ Geschäftsinteressen ihrer neuen Mitverwalter des Wassers.

Damit das nun nicht herauskommt, schalten diese mit Haushaltsgeldern Werbekampagnen für die Teilprivatisierung der Wasserwerke, die laut Bundesrechnungshof von 2005 bis 2008 4,4 Millionen Euro umfassten. Darin sind die Kosten für die „Waschmaschinenkampagne“ und die „Happy-Ente-Kampagne“ noch nicht enthalten.

Die SAV unterstützt deswegen das Volksbegehren. Sie legt aber auch Wert auf die Aussage, dass der Skandal nicht nur darin liegt, dass hier ein Ausmaß an freundlichem Rüberschieben von Gewinnmöglichkeiten an die Privaten von der Politik vorliegt, das das bisher Gewohnte ordentlich zu überschreiten scheint. Vielmehr liegt der Skandal auch und gerade darin, dass jede Lebensregung – selbst das Wassertrinken und Wasserlassen – kapitalkräftigen Anderen die Taschen füllt. Der Umstand, dass jeder Wasser braucht, wird gleich mit einer Erpressung garniert: entweder du zahlst unseren geforderten Preis oder du bekommst keines. Es trifft sich dabei gut, dass hier gleich ein Monopol für Berlin an Unternehmer weitergegeben worden ist. Die SAV ist aber auch gegen die Entlassungen und Leistungssteigerungen bei der Belegschaft und hält fest: Gewinnemachen schadet den Beschäftigten. Ihr Lohn wird als Kostenfaktor behandelt und und als Abzug vom Gewinn. Bei Marx ist dieses Verfahren als Ausbeutung bekannt. Deswegen wurde die Zahl der Stellen reduziert, obwohl die Käufer generös neue Arbeitsplätze versprochen hatten. Im Moment arbeiten bei den Berliner Wasserbetrieben – inklusive der übrig gebliebenen Tochtergesellschaften – nur noch 5.283 Mitarbeiter. Im Jahr 1999 waren es noch 6.265 Personen.

Gegen jede Privatisierung und gegen die Privatwirtschaft

Die Privatisierung öffentlichen Eigentums hat neben dem Umstand, dass sie eine staatliche Einnahmequelle ist, die Meinung zur Grundlage, dass die Privatwirtschaft „effektiver“ wirtschaftet. Nun hat sich in den letzten 10 Jahren nicht nur bei der Britischen Eisenbahn gezeigt, dass die Anhäufung reichlicher Gewinne mit dem Verzicht auf die Erhaltung der Grundsubstanz einhergeht. „Effektiv“ wird daher nicht im Sinne einer guten Versorgung gewirtschaftet – die ist ja nicht besser geworden, sondern nur um 35% teurer -, sondern in dem Sinne, dass ein ordentlicher Geldüberschuss herauskommt, der in den privaten Taschen der Anteilseigner verschwindet. Die Politiker von SPD und der LINKEn werden ihr Plädoyer für Effektivität schon so gemeint haben. Wir als Betroffene sollten allerdings die Rekommunalisierung auf Grundlage der Aufdeckung der Vertragsklauseln fordern. Dabei sollten wir uns nicht der Illusion hingeben, dass die Wasserwerke und andere Versorgungseinrichtungen in staatlicher Hand dem Gewinnprinzip entzogen wären. Indirekt gilt auch dort der Auftrag, mit Leistungsverdichtungen und Entlassungen billigere Dienstleistungen zu organisieren, da diese ein Teil des Lohns sind, den Unternehmer zahlen müssen. Billigerer Strom, billigere Verkehrsmittel, billigere Müllabfuhr und Wasser, billigere Bildung usw., das alles verringert die notwendigen Bestandteile des Lohns, der ja so einige Notwendigkeiten berücksichtigen muss, damit die Menschen an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können und dort die geforderte Leistung erbringen können.

Die Rolle der Partei Die LINKE beim Wasserbegehren

Die Bezirksorganisation Neukölln der LINKEn hat am 24.4.2010 auf dem Landesparteitag den Antrag auf Unterstützung der Offenlegung der Geheimverträge an den Landesverband Berlin gestellt. Eine solche wurde abgelehnt. Aber am 4. Juli fühlten sich Harald Wolf und Klaus Lederer doch bemüßigt, eine Erklärung zum Thema Wasser zu veröffentlichen. Darin heißt es, dass sie schon immer vehement gegen die Privatisierung des Wassers gekämpft haben. Bereits als PDS haben sie davor gewarnt und mussten hinnehmen, dass CDU und SPD die Privatisierung trotzdem durchsetzten. Sogar das Verfassungsgericht haben sie angerufen, aber es hat ihnen nicht recht gegeben. Den Wassertisch (die Initiatoren des Wasserbegehrens) loben sie dafür, dass er diese Frage weiterhin „auf der politischen Agenda“ hielt. Sie selbst erachten „diese Offenlegung auch für richtig“ und haben deswegen die privaten Firmen mehrfach zu einer solchen Offenlegung aufgefordert, aber dieselben haben sich diesem Ansinnen widersetzt. Man muss dieser Darstellung entgegen halten, dass sie wohl selber nicht daran geglaubt haben, dass die Firmen einer bloßen Aufforderung nachkommen. Es fragt sich dann natürlich, warum sie sich nicht am Wasserbegehren beteiligt haben, wo sie doch gegen die Privatisierung waren. Sie antworten folgendermaßen: „Man muss aufpassen, dass keine falschen Illusionen entstehen“ … „Auch wenn es jetzt gelingt, den »formalen« Fehler der Geheimhaltung zu korrigieren, ist damit keineswegs der Kardinalfehler – nämlich überhaupt eine solche Privatisierung der Wasserversorgung betrieben zu haben – automatisch korrigiert oder korrigierbar.“ Haben sie also das Volksbegehren nicht unterstützt, weil es ihnen nicht weit genug ging? Ist ihr radikaler Vorschlag, die Privatisierung gleich ganz rückgängig zu machen?

Es stellt sich nur die Frage, warum sie die vergangenen 8 Jahre dafür nicht genutzt haben. Hätten sie nicht der SPD die Aufhebung der Privatisierung als Bedingung für die Regierungskoalition stellen können? Oder nach Eingehen der Koalition damit drohen können, dass sie die Koalition platzen lassen, wenn die SPD da nicht nachgibt? Natürlich alles völlig weltfremde Erörterungen. Man geht ja nicht eine Koalition ein, um sie platzen zu lassen. Wer würde denn dann die zukünftige Privatisierung verhindern, wenn die Linke nicht mehr in der Koalition wäre? Und wer würde denn dann sozial ausgewogen an den Bürgern sparen? Ohne die LINKE würde ganz einseitig zu Lasten der Armen gespart. Das wäre die Rückgängigmachung der Privatisierung der Wasserwerke ganz bestimmt nicht wert. Und noch dazu: Wer der LINKEn am Thema Wasserbegehren ihre SPD-Politik vorwirft, ist entweder blauäugig oder böswillig. Dabei fällt ihnen anscheinend nicht mehr auf, dass die Logik des Akzeptierens der marktwirtschaftlichen Sachnotwendigkeiten zugunsten einer später sozialeren Politik sogar die Perspektive einer solchen gefährdet. Derweil werden Geschäftsinteressen befördert, die man die Bevölkerung bezahlen lässt. Und vom sozial ausgewogenem Sparen haben wir auch nichts. Es ist ja Bauernfängerei, wenn man den Leuten sagt, dass immer weniger Geld in der eigenen Tasche nicht so weh tut, wenn den Reichen auch mal ein paar Euro genommen werden, die sie an anderer Stelle hundertfach mehr anhäufen können. Die Berliner Linke produziert nur Abfindungsideologien mit dem Slogan „gerecht sparen“. In Bezug auf das Wasserbegehren sagt sie dann, sie könne gar nicht anders handeln, als sie es tut, ihr seien nämlich durch die Gesetze (die sie ja gar nicht gemacht hat und denen sie hilflos ausgeliefert ist) die Hände gebunden:

„Neben der Tatsache, dass die Vertragsoffenlegung die Vertragsinhalte ja nicht ändert, spricht ein rechtliches Argument gegen den Gesetzenwurf des Wassertisches. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist eine ausnahms- und bedingungslose Pflicht zur Offenlegung von bereits beschlossenen Verträgen nicht rechtssicher auszusprechen – weder durch den Senat noch durch das Parlament oder den Volksgesetzgeber.“

Und damit dann niemand sagt, warum sollen wir uns eigentlich an Gesetze halten, die uns nur Schaden, schieben sie nach: „Ein politisch weitreichender und rechtlich gangbarer Weg ist die Ergänzung des Informationsfreiheits-Gesetzes (IFG).“

Wie man sich allerdings denken kann, braucht das alles seine Zeit, auch wenn die Änderung des Gesetzes schon im Juli beschlossen worden ist. Leider besagt dieses Gesetz für seine rückwirkende Anwendung: „Wenn bestimmte Klauseln geheim gehalten werden sollen, muss der jeweilige Vertragspartner nachweisen, dass ihm aus einer Offenlegung schwerwiegende Nachteile erwachsen würden.“ Deswegen wird man sich wohl mit der alten Privatisierung abfinden müssen. Man muss allerdings daran nicht verzweifeln und kann trotzdem weiter DIE LINKE wählen, denn: „Für die Linke ist klar, dass die Regelung des Koalitionsvertrags von 2006, die sich gegen jegliche Privatisierung öffentlichen Eigentums und für die Herstellung und Aufrechterhaltung von leistungsfähigen landeseigenen Betrieben ausspricht, auch weiterhin Geltung hat. Insofern ist die Novellierung des IFG besonders wichtig als Sperr-Riegel für drohende Privatisierungsentscheidungen, die eine Landesregierung, an der wir nicht beteiligt sind, in der Zukunft treffen könnte.“

Nur der unbedarfte Mensch oder eben der böswillige Sozialist denkt eben, dass eine für die Bevölkerung schädliche Sache (deren Schädlichkeit kaum einer bestreitet) so einfach abgeschafft werden kann. Wer sich hingegen mit den Sachzwängen der Politik befasst, sieht wohl ein, dass es anders nicht geht. Nur darf er eben dabei nicht fragen, wem diese Politik dient. Denn die Antwort – den Kapitalvermehrern, bringt ihn auf den ganz falschen Weg.

Bleibt noch zu erwähnen, dass sich die Parteivize in Berlin Halina Wawzyniak kürzlich in einer Mitteilung für die »Offenlegung von Geheimverträgen« aussprach. Den späten Gesinnungswandel kann man so deuten, dass man doch manchmal das Pferd wechseln muss, wenn das eigene gar zu müde dahin schreitet.

Offenlegung der Geheimverträge durch die „taz“

Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE), der die Änderung der Geheimverträge aus dem Jahr 2004 mit zu verantworten hat, geriet nach der taz-Veröffentlichung in die Defensive (Der taz zugespielte Dokumente legten die Geheimverträge offen). "Die Existenz der Änderungsvereinbarung ist keine Neuigkeit", teilte er mit. Auch eine Art, frühere Aussagen – dass man machtlos wäre, weil CDU/SPD die Vertrage ausgehandelt hätten – zu kommentieren. In anderen Zusammenhängen nennen auch Vertreter der Partei Die LINKE das Verfahren, etwas auf Nachfrage zu verschweigen, Lügen. Wolf und Lederer wurde öfter vorgeworfen, sie hätten nichts gegen die Privatisierung und ihre Umstände unternommen. Die eintönige Auskunft diesbezüglich war immer, ihre Vertreter im Senat und Abgeordnetenhaus hätten keine Möglichkeit gehabt, die gewaltigen Gewinngarantien für die Privaten zu stoppen. Der Wirtschaftssenator hat nun die Gewinnzusicherungen, die das Landesverfassungsgericht 1999 untersagt hatte, in einer auf das Jahr 2004 zurückgehenden Geheimverhandlung erneut zugestanden und in den Vertrag lanciert. Genosse Lederer sagt nun hierzu, dass der Senat damals nur „die Wahl zwischen Pest und Cholera“ gehabt habe. Die Konzerne hätten sonst das Land Berlin wegen entgangener Gewinne in Haftung nehmen können. Dabei fällt auf, dass der Rechtsstandpunkt der Konzerne angesichts der Landesverfassungsgerichtsurteils nicht gerade auf festen Füßen stand. Warum haben es die Herren Senatoren nicht darauf ankommen lassen? Und wenn sie wirklich verloren hätten, dann hätte das Land Berlin vielleicht was nachzahlen müssen, aber es wäre nicht stillschweigend Jahre lang weiter akzeptiert worden, dass die Wasserverbraucher für die exorbitanten Gewinne der Wasserkonzerne herangezogen werden. Dass jetzt nach „nur“ 6 Jahren das Thema wieder breiter in der Öffentlichkeit existiert, ist dem Wasserbegehren zu verdanken. Lederer und Wolf wollten also nicht die Schenkungen an die Konzerne durch den alten Senat rückgängig machen. So wichtig war ihnen die Koalition mit der SPD. Es ist bezeichnend für sie, dass ihnen der Vergleich zwischen Pest und Cholera nicht in Hinblick auf SPD und CDU einfällt, die sowohl den Geheimvertrag eingingen als auch auf eine lange Tradition bei Sozialkürzungen zurückblicken. Zwischen Pest und Cholera meinen die beiden nur wählen zu müssen, wenn es um die Auflösung oder Beibehaltung des Geheimvertrags geht – und entscheiden sich dann für die Geheimhaltung. Eine sehr extravagante Anwendung eines Vergleichs, der unter Linken gewöhnlich dazu verwendet wird, die Notwendigkeit einer Alternative zu den bürgerlichen Sozialabbau- und Privatisierungsparteien zu veranschaulichen.

Das sich führende Vertreter der Berliner LINKEN jetzt versuchen auf die Seite des Volksbegehrens zu schlagen, in dem Moment als sein Erfolg sehr wahrscheinlich wurde, wäre durchaus willkommen, wenn dies mit einer ehrlichen Bilanz der bisherigen Politik einhergehen würde. Und mit einem Wandel, sich für die Interessen von WasserverbraucherInnen (und der eigenen Basis) einzusetzen und nicht für die privater Investoren.

Die Basis der LINKEn muss allerdings Konsequenzen aus diesen Vorgängen ziehen. Sie muss deutlich machen, dass sie sich für die Spielchen bürgerlicher Herrschaft und bürgerlicher Politiker und der damit verbundenen Logik der bürgerlichen Sachzwänge nicht hergibt. Sie muss sagen, dass sie sich nicht von den eigenen Vertretern Schädigungen aufherrschen lassen werden, gegen die sie angetreten ist. Sie muss den Slogan ausgeben, dass sie keine Toleranz für eine Führung hat, die ihr Projekt hin zu einer besseren Gesellschaft, in der nicht mehr das Kapital herrscht und ausbeutet, zuschanden reitet. Sie muss sich eine Führung verschaffen, deren Handlungsmaßstab die Interessen der arbeitenden Bevölkerung sind. Oder die Partei wird als Alternative zu dem übrigen bürgerlichen Parteienbrei untergehen und im Hintern der SPD landen. Nur wenn die Basis heute entschieden Protest einlegt, verallgemeinert sich das Berliner und Brandenburger Modell nicht. Dasselbe zeichnet sich dadurch aus, die Menschen hier und jetzt in die Sachnotwendigkeiten des kapitalistischen Systems zu zwingen und ihnen gleichzeitig die Perspektive eines besseren sozialistischen Morgen vor die Nase zu halten. Fragt sich nur, weswegen es dazu einer LINKEn bedarf. Da hatte die SPD doch mehr Übung drin.

Eine Regierungsbeteiligung mit Parteien die sich dem Wohl des Kapitals verschrieben haben und dasselbe in Allgemeinwohl umgetauft haben, lässt einen sehr schnell dicke Kröten schlucken, die aber die Leute unten auszubaden haben. Die Logik des „jetzt müssen wir die schon erfolgten Privatisierungen und auch unpopuläre Kürzungen des Sozialsystems mittragen, damit wir später einiges verbessern können“ verschiebt die Verbesserungen von Jahr zu Jahr und schwächt den Widerstand gegen Privatisierungs- und Kürzungspolitik und macht DIE LINKE zu einer ganz normalen Systempartei.

Stattdessen sollte man mit der SAV fordern:

Teilprivatisierung der Wasserwerke rückgängig machen!

Demokratische Kontrolle und Verwaltung der Wasserwerke durch VertreterInnen von Beschäftigten und VerbraucherInnen, der Gewerkschaften und der Kommunen!