Hungerlöhne im öffentlichen Dienst

Stuttgarter Arbeitsgericht bestätigt Eingruppierung in Niedrigstlohngruppe


 

von Ursel Beck, zuerst veröffentlicht in junge Welt, 17.9.

Alles sollte einfacher werden mit dem seit 1. Oktober 2005 geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). In Wirklichkeit hat sich das Arbeitsleben der Betroffenen enorm verkompliziert: die Dienstherren nutzen jeden Interpretationsspielraum für Verschlechterungen. Das bedeutet, die Rechtssicherheit muß, wie früher beim Bundesangestelltentarif, durch alle Instanzen eingeklagt werden.

Einer der ersten Musterprozesse zum TVöD fand in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht Stuttgart statt. Klagegrund war die Eingruppierung aller ab dem 1.Oktober 2005 eingestellten Reinigungsfrauen im Klinikum Stuttgart in die Entgeltgruppe 1 (EG 1). Diese sieht einen Stundenlohn von 7,57 Euro vor und gilt laut TVöD für Beschäftigte mit »einfachen Tätigkeiten«. Als Beispiele nennt der Tarifvertrag Hofkehrer und Hausgehilfinnen. Ermutigt und unterstützt von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten neun der 20 betroffenen Reinigungsfrauen trotz ihrer befristeten Arbeitsverträge Klage eingereicht.

Der Prozeß endete am vergangenen Donnerstag mit einer Niederlage für die Klägerinnen und ver.di Stuttgart. Der Richter war der Meinung, daß Reinigungskräfte in die EG 1 eingruppiert werden können, weil auch Hausgehilfinnen Putzarbeiten zu erledigen hätten. Bei den anschließenden Informationsveranstaltungen im Klinikum wurde deutlich, daß sich die Betroffenen und ver.di mit dem Richterspruch nicht abfinden werden. Vertrauensleutesprecher Volker Mörbe erklärte: »Die Kolleginnen müssen für ihre Arbeit 20 Seiten umfassende Hygienerichtlinien kennen und einhalten. Sie müssen wissen, wie man sich in Infektions- und anderen sensiblen Krankenhausbereichen verhält und sich an die Arbeit von Ärzten und Pflegekräften ständig anpassen. Und wenn man bedenkt, daß laut EU europaweit 50000 Patienten an Infektionen sterben, die sie sich in Krankenhäusern holen, wird deutlich, daß unsere Reinigungskräfte nicht nur einen Knochenjob ausüben, sondern gegenüber Patienten sowie dem gesamten Krankenhauspersonal eine hohe Verantwortung haben.«

Für die kommende Tarifrunde strebt ver.di an, die komplette Streichung der EG 1 durchzusetzen. »Wir haben viel zu lange zugeschaut«, sagte Volker Mörbe. »Im Streik gegen Arbeitszeitverlängerung im letzten Jahr haben wir die Reißleine gezogen und eine Wende eingeleitet. Da müssen wir im nächsten Jahr weitermachen.« Parallel soll der juristische Kampf gegen die Eingruppierung in EG 1 bis zum Bundesarbeitsgericht fortgeführt werden.