GDL-Streik: Legal, illegal …

Unternehmer wollen Bahn-Streik mit allen Mitteln verhindern


Noch ist unklar, wie es im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG weitergeht. Zu Redaktionsschluss ist die Möglichkeit, dass es zum Arbeitskampf zur Durchsetzung von Einkommenserhöhungen und separaten Tarifregelungen für das Fahrpersonal kommt, nicht ausgeschlossen. Klar ist aber schon jetzt, dass das Szenario eines Streiks nicht nur Bahn-Chef Hartmut Mehdorn, sondern die gesamte Unternehmerschaft in Angst und Schrecken versetzt.

von Daniel Behruzi, Berlin

Beispielsweise haben die Autokonzerne vorgerechnet, dass sie bei einem Vollstreik auf Grund der Just-in-time-Produktion, mit der die Lagerbestände fast auf Null heruntergefahren wurden, in zwei, drei Tagen die Fertigung einstellen müssten. Die Sorgen gelten aber nicht nur den ökonomischen Folgen eines Streiks. Sollten die nur knapp 20.000 Lokführer das Land lahm legen, wäre vor aller Augen klar, wer die Dinge am Laufen hält: nicht Manager, Politiker oder Unternehmer, sondern die „einfachen“ arbeitenden Menschen.

Angriff aufs Streikrecht

Aus diesen Gründen haben die Bosse in den vergangenen Wochen alle möglichen – legalen und illegalen – Maßnahmen ergriffen, um den Ausstand abzuwenden. Unrühmlicher Höhepunkt dabei: Das Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts vom 8. August, das der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Arbeitsniederlegungen im Güter- und Fernverkehr vorübergehend verbot. Selbst nach dem ohnehin stark beschnittenen Arbeitskampfrecht in der Bundesrepublik war diese Entscheidung gleich in mehrfacher Hinsicht ein Bruch mit dem bisherigen Rechtsverständnis. Das „Prinzip der Tarifeinheit“, mit dem die Richter das Streikverbot unter anderem begründeten, steht nach einhelliger Meinung von Arbeitsrechtlern vor dem Aus. Eine Entscheidung hierzu durch das Bundesverfassungsgericht, die im März dieses Jahres gefällt werden sollte, hat die Arbeitgeberseite verhindert. Gravierender aber ist die Aussage des Gerichts, dass „der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden“ durch den Ausstand drohten und dieser deshalb „unverhältnismäßig“ sei. Mit dieser Begründung könnte man so ziemlich jede Arbeitsniederlegung verbieten.

Eigentlich hätte die GDL dem Druck von Gerichten und Unternehmerseite gar nicht nachgeben sollen. Mit der Einbeziehung von Heiner Geißler und Kurt Biedenkopf (beide CDU) als Schlichter ließ sich GDL-Chef Manfred Schell auf eine Verzögerung des Tarifkampfes ein.

Gemeinsamer Widerstand

Die Nürnberger Richter haben das elementare Grundrecht auf Streik dreist in Frage gestellt. Dass so etwas überhaupt möglich ist, muss von allen GewerkschafterInnen als Warnung aufgefasst werden. Entsprechend entschlossener Widerstand wäre nötig. Doch leider beschränken sich die Spitzen von DGB und insbesondere Transnet auf verbale Kritik an dem Urteil, während sie den Kampf der GDL zugleich verurteilen. Dabei ist die GDL-Forderung nach einem Einstiegsgehalt von 2.500 brutto für Lokführer und bessere Arbeitsbedingungen voll und ganz gerechtfertigt.

Die in Transnet organisierten Eisenbahner sollten den Kampf der GDL schon aus Eigennutz unterstützen: Wenn diese bessere Bedingungen durchsetzt, kann auch Transnet wieder für Verbesserungen streiken – das ist in einer Klausel des Tarifvertrags festgehalten. Umgekehrt sollte die GDL offensiv auf die KollegInnen der Transnet zugehen, und sie zur Unterstützung auffordern. Die Weigerung vieler Transnet-Mitglieder, sich an Streikbrecherarbeiten zu beteiligen, zeigt, dass die Basis der DGB-Gewerkschaft – trotz der offenen Unterstützung für die Konzernspitze durch den Privatisierungsbefürworter und Transnet-Chef Norbert Hansen – durchaus für einen gemeinsamen Kampf zu gewinnen ist.

Solidarität mit den Eisenbahnern

Unterschreibt die Unterstützungserklärung vom Stuttgarter Metallertreff: www.trueten.de