GEW kritisiert Gehaltskürzungen für Erzieherinnen durch neues Tarifsystem und fordert höhere Eingruppierung. Diskriminierung gegenüber Männerberufen
von Daniel Behruzi, zuerst erschienen in der jungen Welt, 17.7.07
Was wurde nicht alles versprochen, als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) im Herbst 2005 in Bund und Kommunen in Kraft trat. Einfacher sollte er sein als der alte Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) mit seinen rund 17000 Eingruppierungsmerkmalen. Und »diskriminierungsfrei«. Daß das Gegenteil der Fall ist, machte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in der vergangenen Woche bei einer Pressekonferenz in Berlin deutlich. Das neue Tarifrecht führe beispielsweise zu einer eklatanten Benachteiligung der Erzieherinnen – 96,8 Prozent von ihnen Frauen – gegenüber männlich dominierten Berufen.
Bessere Entlohnung im BAT
»Die Stimmung unter den Erzieherinnen und Erziehern ist angespannt«, berichtete Norbert Hocke, der im GEW-Vorstand für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortlich ist, gegenüber den Pressevertretern. Der Grund sind die massiven Einkommensverluste infolge der als »Jahrhundertreform« gepriesenen Umstellung auf den TVÖD. 2623 Euro brutto verdiente eine ledige Erzieherin ohne Kinder auf einer Vollzeitstelle im BAT. Im neuen Tarifvertrag kommt sie hingegen auf maximal 2285 Euro. Nach GEW-Berechnungen summieren sich die Verluste in einem Berufsleben auf 138000 Euro.
Die für Erzieher im TVÖD bzw. in dessen Länderfassung TV-L vorgesehene Entgeltgruppe sechs entspreche nicht annähernd den geleisteten Tätigkeiten, kritisierten die GEW-Vertreter. »Bei kaum einer Berufsgruppe klaffen gesellschaftliche Erwartungen an das Arbeitsergebnis und Bezahlung so weit auseinander wie bei Erzieherinnen«, meinte Hocke. Es könne nicht sein, daß »die Bedeutung frühkindlicher Erziehung ständig in Sonntagsreden hervorgehoben wird, sich das in der Bezahlung aber überhaupt nicht niederschlägt«, ergänzte die GEW-Tarifexpertin Ilse Schaad. Um diesen Zustand zu beenden, müßten Erzieherinnen mindestens in die Entgeltgruppe acht eingestuft werden, die eine Einkommensspanne zwischen 1926 und 2493 Euro vorsieht. Erzieherinnen, die nach sogenannten Bildungsplänen arbeiten – was laut GEW Tätigkeiten entspricht, für die nach europäischen Maßstäben eine Hochschulausbildung erforderlich ist – müßten in Entgeltgruppe neun kommen, wo sie bis zu 3180 Euro brutto verdienen würden. Schaad zeigte sich überzeugt, daß die anderen Gewerkschaften in der Tarifgemeinschaft diese Positionen unterstützen werden. »Es gibt kein vernünftiges Argument dagegen«, betonte sie.
Diskriminierung
Die GEW begründet ihre Forderung auch damit, daß die aktuelle Eingruppierung des weiblich dominierten Erzieherberufs eine Diskriminierung gegenüber männlich geprägten Tätigkeiten darstelle. So komme beispielsweise ein Baudenkmalpfleger, von denen über 91 Prozent Männer sind, trotz ähnlicher Qualifikation auf ein um mehrere hundert Euro höheres Monatsgehalt als Erzieherinnen. »Wenn das nicht diskriminierend ist, dann weiß ich nicht, was Diskriminierung sein soll«, kommentierte Schaad dies. Das Gehalt von Frauen werde offenbar immer noch als »Zuverdienst« betrachtet. Und tatsächlich ist ein Großteil der Erzieherinnen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt mit dem eigenen Einkommen zu bestreiten. Der Grund: Fast zwei Drittel von ihnen arbeiten Teilzeit. »Die Leute haben nicht die Wahl – es werden fast nur Teilzeitstellen angeboten«, berichtete Schaad.
Die schlechte Bezahlung führt laut GEW dazu, daß vielerorts – insbesondere in Ostdeutschland und den Metropolen – bereits Fachkräfte fehlen. »Das war absehbar, und deshalb haben wir auch immer einen Einstellungskorridor gefordert – ohne Erfolg«, so Hocke. Das viel gepriesene »Krippenprojekt« der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sei unter diesen Umständen kaum erfolgreich umsetzbar, da hierfür rund 100000 neue Erzieherinnen gebraucht würden. »Wir brauchen attraktive Rahmenbedingungen, damit sich mehr junge Menschen für den Erzieherberuf entscheiden«, erklärte Hocke. Dazu gehöre neben einer besseren Bezahlung auch eine Ausbildung auf Hochschulniveau.
Es nicht nur die niedrige Eingruppierung im TVÖD, die den Erzieherinnen und anderen Beschäftigtengruppen zu schaffen macht. Auch der Wegfall des alten Systems der sogenannten Bewährungsaufstiege führt zu Problemen. Während sich das Einkommen im BAT mit zunehmendem Lebensalter kontinuierlich verbesserte, richtet sich die Einstufung im TVÖD nach Berufserfahrung. Allerdings wird diese bei einem Arbeitgeberwechsel nicht »mitgenommen«. »Man kann also zehn Jahre in einem Beruf gearbeitet haben und bei einem Wechsel dennoch behandelt werden wie ein Anfänger«, so Schaad. Eine 40jährige Erzieherin mit zwei Kindern, deren BAT-Gehalt in den TVÖD »übergeleitet« und damit gesichert wurde, könne durch einen Jobwechsel zum Beispiel wegen Umzugs so fast 1000 Euro monatlich verlieren, rechnet die GEW vor. Eine zentrale Forderung der Bildungsgewerkschaft ist es deshalb, die Berufserfahrung unabhängig davon, unter welchem Arbeitgeber diese gesammelt wurde, anzuerkennen.