„Leitwährung“ BAT abgeschafft

Öffentlicher Dienst: Beim Streik der Landesbeschäftigten wäre mehr drin gewesen


 

Ihr schafft uns den Ärztestreik vom Hals, dafür bekommt ihr einen Tarifvertrag. Nach einem solchen Deal riecht der Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten. Drei Jahre nach dem tariflosen Zustand bei den Sonderzahlungen und nach zwei Jahren ohne Tarifvertrag bei der Arbeitszeit gibt es für die Landesbeschäftigten einen Abschluss, der sich am neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Kommunen und Bund orientiert. Die Löhne werden abgesenkt, Arbeitszeiten werden verlängert. Es gibt noch offene beziehungsweise für die Arbeitgeber leicht zu öffnende Tarifbestandteile. Das ist das Ergebnis nach drei Monaten Streik.

von Ursel Beck, Stuttgart

Unglaublich, aber wahr: Für die 146.000 Klinikärzte, die sich von ver.di seit dem TVöD nicht mehr vertreten fühlen, hat ver.di die 42-Stunden-Woche, 24-Stunden-Schichten und bis zu vier 12-Stunden-Schichten hintereinander vereinbart. Und trotzdem behauptet Frank Bsirske, es sei gelungen, „die Arbeitszeit ein Stück weit zu verteidigen“. Niederlagen werden von Gewerkschaftsführern wieder einmal als Erfolg verkauft. Das gilt auch für die angebliche Gehaltserhöhung von bis zu zehn Prozent für die Mediziner. Sie kommt nur dadurch zustande, dass die Arbeitszeitverlängerung teilfinanziert wird. An anderer Stelle wird den Ärzten wie allen anderen etwas weggenommen. Der Marburger Bund, bei dem 105.000 ÄrztInnen organisiert sind, will den Abschluss nicht akzeptieren und mehr herausschlagen.

Für die Beschäftigten der Unikliniken wurde wie zuvor für die städtischen Krankenhäuser die Option auf weitere Lohnsenkungen von zehn Prozent vereinbart – „zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft“.

Arbeitszeitverlängerung

Der Kampf gegen Arbeitszeitverlängerung und Stellenvernichtung war ausschlaggebend für das Durchhaltevermögen der Tausenden von Streikenden in Hamburg, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und anderswo. Am Ende steht eine Arbeitszeitverlängerung für die Mehrheit der Landesbeschäftigten. ver.di redet davon, dass im bundesweiten Durchschnitt eine Wochenarbeitszeit von 39,22 Wochenstunden im Westen herauskommt (im Osten wird 40 Stunden gearbeitet). In NRW sind es allerdings 39,68, in Bayern sogar 39,73 Wochenstunden.

Die wöchentliche Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten darf nun bis zu 58 Stunden betragen. Mit dieser tariflichen Regelung wird sogar gegen das bestehende Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Finanzielle Verluste für alle

Für alle Landesbeschäftigten und erst recht für die Altbeschäftigten gilt: Der neue Tarifvertrag ist eine enorme Verschlechterung gegenüber dem Bundesangestelltentarif (BAT). Ganz abgeschafft wurde das Urlaubsgeld, familienbezogene und andere Zuschläge. Das Weihnachtsgeld lag bisher für die KollegInnen im Westen, für die der BAT nachwirkte, bei 82 Prozent. Ab Entgeltgruppe 9 wird es jetzt auf 80 Prozent begrenzt und für höhere Entgeltgruppen gibt es nur noch 50 beziehungsweise 35 Prozent.

Beginnend mit dem Jahr 2007 werden den Beschäftigten bis acht Prozent des Bruttogehalts für Leistungsentlohnung einbehalten. Dieser von allen einbehaltene Lohn soll dann als Nasenprämie verteilt werden.

Die vereinbarten Lohnerhöhungen sind noch nicht mal ein Trostpflaster für all diese Verluste, geschweige denn ein Lohnausgleich für die Arbeitszeitverlängerung.

Flächentarifvertrag abgeschafft

Mit dem Tarifabschluss bei den Ländern ist der BAT als einst größter Flächentarifvertrag endgültig abgeschafft. Die ver.di-Führung behauptet, dass das neue Tarifwerk im öffentlichen Dienst ein Fortschritt wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Materiell bedeutet das den größten Verlust für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der ganzen Nachkriegsgeschichte.

Noch größer ist der Verlust für alle im indirekten öffentlichen Dienst Beschäftigten, die bisher am BAT angelehnt waren. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, kirchliche und freie Träger nutzen die Abschaffung der „Leitwährung“ BAT für Lohnsenkungen, Arbeitszeitverlängerung und die Streichung von Urlaubstagen unterhalb des TVöD-Niveaus.

Für die insgesamt sechs Millionen Beschäftigten im direkten und indirekten öffentlichen Dienst gibt es keinen Flächentarifvertrag mehr. Selbst da, wo der TVöD vereinbart wurde, gibt es – entgegen der Behauptung der ver.di-Führung – nicht mehr, sondern weniger Einheitlichkeit. Die Arbeitszeiten variieren von Bundesland zu Bundesland und zum Teil von Stadt zu Stadt. Die Spaltung innerhalb von Belegschaften wurde durch unterschiedliche Regelungen bei der Arbeitszeit vertieft. Wenn im nächsten Jahr ein Teil des Lohns auf leistungsabhängige Bezahlung umgestellt wird, wird sich diese Spaltung weiter vertiefen.

Noch völlig ungeklärt ist die Frage der neuen Eingruppierungen. Sie wird ohne jegliche Beteiligung der ver.di-Basis hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Im Gegensatz zu ver.di ist der Kommunale Arbeitgeberverband der Meinung, dass die Meistbegünstigungsklausel durch den Abschluss nicht umgangen wurde. Die Beschäftigten in den städtischen Betrieben könnten also bald mit weiteren Verlängerungen der Arbeitszeit und Kürzungen bei den Sonderzahlungen konfrontiert sein.

Kräfteverhältnis

Die ver.di-Führung verkauft den Abschluss bei den Ländern als Erfolg und verweist darauf, dass angesichts des niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrades und der geringen Streikbeteiligung nicht mehr drin war. Dass der Organisationsgrad und die Streikbeteiligung so niedrig blieb, liegt aber in erster Linie an der ver.di-Führung. Mit den Abschlüssen bei den kommunalen Beschäftigten in Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg wurden die Landesbeschäftigten isoliert. Tarifauseinandersetzungen bei der Post, Telekom und vielen anderen Bereichen wurden nicht für gemeinsame Streiks genutzt. Für die Altbeschäftigten der Länder gab es die groteske Situation, dass es das demobilisierende Streikziel „Übernahme vom Absenkungstarifvertrag TVöD“ gab. Im Gegensatz zum Marburger Bund stellte ver.di keine mobilisierende Lohnforderung auf.

Der stellvertretende bayrische Landesbezirksvorsitzende Michael Wendl hat die Streiks im öffentlichen Dienst als die Folge des nicht geführten Streiks bei der Auseinandersetzung um den TVöD bezeichnet. Das ist wohl wahr. Aber das kampflose Nachgeben beim TVöD und die Öffnungsklausel 40-Stunden-Woche waren kein Betriebsunfall, sondern bewusste Politik des verdi-Bundesvorstandes. Deshalb ist es völlig falsch davon zu reden, dass das Kräfteverhältnis schuld gewesen sei an den tarifpolitischen Rückschritten bei Kommunen und Ländern.

Die Verantwortung liegt bei der ver.di-Führung, die es in den letzten Jahren durch Spaltung und eine kampflose Kapitulation nach der anderen geschafft hat, einen einst kampfstarken Sektor zu zerlegen, das Vertrauen in die gewerkschaftliche Kampfkraft zu untergraben und dadurch angreifbar zu machen. Und als die Arbeitgeber jetzt zur Offensive bliesen, erwies sich der ver.di-Bundesvorstand und der Apparat als völlig unfähig und unwillens, das Gewicht der größten Einzelgewerkschaft der Welt in die Waagschale zu werfen. Und erklärtermaßen war es ver.di-Chef Frank Bsirske wichtig, die Fußball-WM streikfrei zu halten. Den Preis dafür bezahlen die Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.