Kündigungen von Eichbaum-Vertrauensmann Colin Johnson aufgehoben!

Die im Mai 2005 gegenüber dem Maschinenführer Colin Johnson ausgesprochenen Kündigungen hat das Mannheimer Arbeitsgericht am 21.10.2005 abgewiesen.
 

Die 9. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim unter Arbeitsrichter Willer hat die Eichbaum-Brauerei dazu verurteilt, Colin Johnson „zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenführer weiter zu beschäftigen“.

Drei Monate nach dem im Februar 2005 beendeten vierwöchigen Streik bei der Eichbaum-Brauerei war es zu der Kündigung des Mitglieds der betrieblichen Streikleitung gekommen. Grundlage der Kündigung war der Vorwurf des Eichbaum-Vorstands, Johnson habe in einem Pausengespäch einem Streikbrecher aus einem anderen Konzernbetrieb angedroht, beim nächsten Streik „etwas erleben zu können“, falls wieder Streikbrecherarbeiten verrichtet würden. Eichbaum hatte Johnsons Äußerungen als „Straftat“ und als „schweren Angriff auf den Betriebsfrieden“ bezeichnet. Siehe auch unseren Bericht auf dieser Website.

Dieses positive Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass die unterstellten Äußerungen nicht gefallen sind. Es ist auch eine Bestätigung unserer Überzeugung, dass Pausendiskussionen und Auseinandersetzungen zum demokratischen Grundrecht von ArbeitnehmerInnen im Betrieb gehören.

Wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht Mannheim dieses Unrecht beseitigt hat.