Angriff auf die Mitbestimmung

Korrektur eines „Irrtums der Geschichte“?
 
Der neue Angriff der Banken und Konzerne kommt nicht überraschend: Bereits letztes Jahr hatte Rogowski gefordert, das Betriebsverfassungsgesetz auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Die Einschränkung der Mitbestimmung ist neben der Aufweichung des Kündigungsschutzes und des Streikrechts der wichtigste Angriff der Unternehmer auf erkämpfte Rechte der Arbeiterbewegung.
Um kämpferische Belegschaften aber auch zukünftig unter Kontrolle zu halten, wollen die Unternehmer eine starke Einschränkung und Flexibilisierung dieser Rechte und nicht ihre vollständige Abschaffung.
Das Ziel ist eine weitere Verbetrieblichung der Auseinandersetzungen zwischen Kapitalisten und Arbeiterklasse und die Aushöhlung des Flächentarifvertrags. Im Jargon von BDA-Chef Hundt heißt das eine „neue Balance zwischen Betriebs- und Tarifautonomie.“
Ein gutes Beispiel ist die Metallindustrie. Der Flächentarifvertrag der Metallbranche ist bereits durch zahlreiche betriebliche Öffnungsklauseln durchlöchert. Bei der Metall-Tarifrunde im Frühjahr konnte die 40-Stunden-Woche durch den Druck von 500.000 kampfbereiten KollegInnen noch in der Fläche verhindert werden. Die IG Metall stimmte jedoch gleichzeitig weitreichenden betrieblichen Öffnungsklauseln zu. Dreihundert Unternehmen machten von dieser Einladung Gebrauch. Die bekanntesten Fälle sind Siemens und Daimler. In diesen Fällen stimmten Betriebsrat und IG Metall dem Ausverkauf von Arbeiterinteressen zu.
Die Zeiten sind vorbei, in denen die Arbeitgeber Rationalisierungsmaßnahmen und Lohnkürzungen durch Kompromisse gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen wollten. Wenn die Gewerkschaften heute ihren Angriffen zustimmen, ist das gut. Verweigern sie ihre Zustimmung, ziehen die Kapitalisten ihre Pläne auch ohne sie durch. Das wurde bei nahezu allen „Verhandlungen“ zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in diesem Jahr deutlich.
Mit der Verlagerung von Tarifauseinandersetzungen auf die betriebliche Ebene wollen die Arbeitgeber ein ganz anderes Regime in den Betrieben schaffen: ein Regime der Angst. Alle Errungenschaften der Arbeiterbewegung stehen auf der Abschussliste. Mit der Angst vor Arbeitsplatzverlust und einem Abgleiten in Hartz IV werden ganze Belegschaften erpresst. Löhne werden massiv gekürzt und Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtert. Durch ein Zurückdrängen des gewerkschaftlichen Einflusses und eine Schwächung der Betriebsräte erwarten die Unternehmer eine einfachere Durchsetzung ihrer Interessen.

Pläne der Herrschenden

Angeblicher Anlass zum Vorstoß von BDI und BDA ist die Einführung von Europäischen Aktiengesellschaften durch die EU. Deshalb müsste das deutsche Modell der Mitbestimmung im Aufsichtsrat eingeschränkt werden. Doch selbst bürgerliche Medien wie die Financial Times Deutschland schreiben (10. November): „Ihr Hinweis (von BDI und BDA, Anm. der Red.), die Mitbestimmungsrechte müssten wegen europäischen Sachzwängen beschnitten werden, ist eher vorgeschoben. Die Verbandsvertreter setzen auf die Macht der Verhältnisse: Die Gewerkschaften stehen mit dem Rücken zur Wand, der Abbau des alten Sozialstaats steht auf der Agenda.“

Schwächung der Gewerkschaften

Genau das ist eines der Ziele der Arbeitgeberverbände: Die Gewerkschaften sollen aus der Mitbestimmung im Aufsichtsrat entfernt werden. GewerkschaftsvertreterInnen, die bisher automatisch in Aufsichtsräte entsandt werden, sollen zukünftig nur noch unter erschwerten Bedingungen einen Sitz erlangen. Auf Grund des doppelten Stimmrechts des Vorsitzenden von der Arbeitgeberseite und eines leitenden Angestellten auf Arbeitnehmerseite war die Zusammensetzung des Aufsichtsrats auch bei Aktiengesellschaften mit über 2.000 Beschäftigten nie wirklich paritätisch. Doch diese Regelung soll nun durch freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und ArbeitervertreterInnen ersetzt werden. Sollten diese sich nicht einigen, greift eine gesetzliche Regelung, die lediglich eine Drittelbeteiligung der Arbeitervertreter festschreibt. Dadurch versprechen sich die Bosse eine einfachere und schnellere Durchsetzung ihrer Pläne.
Warum nicht alle Kapitalisten statt einer Flexibilisierung die komplette Abschaffung der Mitbestimmung fordern, erklärt EnBW-Chef  Claassen: „Nur wer die Menschen im Unternehmen mit nimmt, kann erfolgreich reformieren und restrukturieren. Der Sanierunsgerfolg der EnBW in den zurückliegenden zwölf Monaten wäre ohne die Einbindung und Mitwirkung der Arbeitnehmervertreter so nicht möglich gewesen.“ Noch deutlicher wird der Präsident des ifo-Instituts Sinn: „Mitbestimmung in Form von Aufsichtsratssitzen kann Vorteile haben, weil die Interessensgegensätze mit den Arbeitnehmern nicht auf der Straße ausgetragen werden müssen.“ Für diese Art der Einbeziehung von Arbeitervertretern, für die Verhinderung radikalerer Klassenauseinandersetzungen – dafür wurde die Mitbestimmung eingeführt.
Betriebliche Mitbestimmung unter Beschuss
Der entscheidende Angriff der Unternehmer ist jedoch die geplante Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung, das heißt der Rechte der Betriebsräte. Nach bisheriger Regelung  kann in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten ein Betriebsrat gebildet werden. Dieser hat beispielsweise bei Einstellungen, Kündigungen und dem Aufstellen von Sozialplänen Mitbestimmungsrechte. In vielen Fragen muss er vom Arbeitgeber informiert oder angehört werden.
Auch wenn er per Gesetz zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ mit dem Arbeitgeber verpflichtet ist und nicht zu Streiks aufrufen darf, kann er eine wichtige Rolle spielen. So verhindert die kämpferische Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Personalräte in Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jahren die Privatisierung der nordrhein-westfälischen Studentenwerke. Der Personalratsvorsitzende Manfred Engelhardt setzte und setzt für die Interessen der KollegInnen und der Studierenden immer wieder seinen Arbeitsplatz aufs Spiel.
Nach den Vorstellungen der Rogowskis und Hundts soll ein Betriebsrat jedoch zukünftig nur noch dann eingerichtet werden können, wenn sich ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebs an der Wahl beteiligt. Bisher existiert dafür keine Hürde. Die Einführung einer solchen Hürde würde die Wahl von Betriebsräten daher erheblich erschweren und auch Arbeitgebern die Möglichkeit geben, die Betriebsratswahl zu sabotieren. Die Zahl der Betriebsräte insgesamt und der freigestellten Betriebsräte soll außerdem verringert werden. 

Entstehung der Mitbestimmung

Alle Errungenschaften der Arbeiterbewegungung mussten bitter erkämpft werden. Viele der erkämpften Rechte sind das Ergebnis revolutionärer Prozesse. Oftmals blieben dabei von den ursprünglichen Forderungen der ArbeiterInnen nur kleine Reste übrig. Diese erfüllten die Funktion von Zugeständnissen, die eine weitere Radikalisierung der Arbeiterklasse verhindern und den Kapitalisten helfen sollten, die Kontrolle über revolutionäre Bewegungen zu gewinnen – oft mit katastrophalen Folgen für die Arbeiterklasse. Das ist der rote Faden, der sich durch die Geschichte der Mitbestimmung zieht.
1900: Erste Arbeiterausschüsse
Neben einzelnen Ausnahmen werden die ersten Arbeiterausschüsse um 1900 in bayerischen und preußischen Bergbaubetrieben mit mehr als zwanzig beziehungsweise hundert Beschäftigten gebildet. Sie haben Informations- und Anhörungsrechte in sozialen und personellen Fragen. Ohne die großen Arbeitskämpfe und Massenstreiks um die Jahrhundertwende und besonders in den Jahren 1905 / 1906 wären diese Ausschüsse jedoch nie zugestanden worden. So streiken 1905 allein 220.000 Bergarbeiter im Ruhrgebiet. Dies bildet den Auftakt zu einer großen Streikwelle. Im Jahr 1906 kommt es zu insgesamt 3.000 Arbeitskämpfen.
Aufgrund eines akuten Arbeitskräftemangels im Ersten Weltkrieg verabschiedet der Reichstag im Dezember 1916 das „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“. Das Gesetz verpflichtet jeden männlichen Deutschen vom 17. bis 60. Lebensjahr zur Arbeit. Die Gewerkschaften unterstützen es im Rahmen ihrer „Burgfriedenspolitik.“
Anstatt für die Arbeiterinteressen international einzustehen und gegen den Krieg zu kämpfen, stellt sich die Gewerkschaftsführung – genau wie die SPD – auf die Seite der deutschen Bourgeoisie. Als Gegenleistung werden in allen kriegswichtigen Betrieben mit über fünfzig ArbeiterInnen Arbeiterausschüsse eingerichtet.  Große Teile der Arbeiterklasse lehnen das Gesetz jedoch ab. Manche Ausschüsse werden Teil der Antikriegsbewegung und erkennen, dass eine grundlegende Verbesserung ihrer Lage nur mit dem Ende des Krieges – und damit nur gegen die imperialistischen Bestrebungen des deutschen Großkapitals  – möglich ist.
In Opposition zur Burgfriedenspolitik der Gewerkschaftsführung bilden sich aus den Streiks gegen Krieg und katastrophale Ernährungslage der Jahre 1916 bis 1917 die revolutionären Obleute heraus. Diese Vertrauensleute bildeten eine Struktur von revolutionären, sozialistischen AktivistInnen in den Betrieben.

1918: Arbeiter- und Soldatenräte

Aus dem Protest gegen den Krieg entsteht eine Revolution, die sich Anfang November über ganz Deutschland ausbreitet und am 9. November in einen Generalstreik mündet, der zur Abdankung des Kaisers führt. Der Auslöser ist die Weigerung von Kieler Matrosen als Kanonenfutter für einen bereits verlorenen Krieg zu dienen. Sie bilden Soldatenräte. Auch die streikenden Arbeiter schaffen sich nach dem Vorbild der Russischen Revolution 1917 ihre eigenen Organisationen: Arbeiterräte.
Doch obwohl die Arbeiter- und Soldatenräte weite Teile Deutschlands kontrollieren, ist die Revolution nicht vollendet. Die Kapitalisten sind noch nicht enteignet und die Arbeiterräte haben nicht die demokratische Kontrolle über die Produktion übernommen. Der Hauptgrund liegt in dem Fehlen einer starken revolutionären Partei mit einem klaren Programm, die die Mehrheit in den Räten gewinnt und die Revolution siegreich beendet. Die SPD von Ebert und Noske paktiert mit der alten herrschenden Klasse und setzt sich zum Ziel, die Rätebewegung zu zerschlagen. Während sie sich an die Spitze der Bewegung stellen, um eine Vollendung der Revolution zu verhindern, treten die Gewerkschaften in Verhandlungen mit den Arbeitgebern. Das Ergebnis ist das „Abkommen über eine Zentralarbeitsgemeinschaft“. Die Gewerkschaften werden damit das erste Mal als Tarifpartner anerkannt. Den ArbeiterInnen und Angestellten wird die Koalitionsfreiheit zugesichert. Arbeiterausschüsse und der Achtstundentag werden eingeführt. Die Gewerkschaften verzichten im Gegenzug darauf, die Eigentumsverhältnisse grundlegend zu ändern. Das Abkommen verfolgt den Zweck, die revolutionäre Bewegung der Arbeiterklasse einzudämmen.

1920: Erstes Betriebsrätegesetz

Im Juli 1919 wird der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) gegründet, der die bisherige Generalkommission der Gewerkschaften ersetzt. Auf dem ersten Kongress werden die wirtschaftliche und soziale Mitbestimmung auf allen Ebenen gefordert. Die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln wird nicht verlangt.
In der Weimarer Verfassung wird die Einrichtung von Betriebsräten in Artikel 165 aufgenommen. Im Jahr 1920 wird ein Betriebsrätegesetz beschlossen. Obwohl es  Mitspracherechte des Betriebsrates bei Entlassungen und sozialen Fragen festschreibt, bleibt es insgesamt weit hinter den Erwartungen der Arbeiterschaft zurück. In allen wesentlichen  Fragen behält der Unternehmer die alleinige Entscheidungsbefugnis. Betriebsräte werden zur Loyalität gegenüber dem Kapitalisten und „zur Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber“ verpflichtet. Gegen das Gesetz demonstrieren am 13. Januar 1920 mehrere zehntausend ArbeiterInnen in Berlin.

1928: „Wirtschaftsdemokratie“ contra Klassenkampf

Die theoretischen und programmatischen Schlussfolgerungen der bereits praktizierten Klassenkollaboration zieht die Gewerkschaftsbürokratie im Jahr 1928. Die als „Wirtschaftsdemokratie“ bezeichnete Idee geht von einer sozialpartnerschaftlichen Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit aus und predigt dieVereinbarkeit der Klasseninteressen. Die Mitbestimmung der ArbeiterInnen im Betrieb und über den Betrieb hinaus soll als Schlüssel für die schrittweise Demokratisierung der Wirtschaft dienen.  Der „Theoretiker“ ist Fritz Naphtali. Zu seinem Programm gehört unter anderem der Ausbau der Rechte der Betriebsräte und die paritätische Vertretung der Arbeiterschaft in allen Körperschaften. Über die Demokratisierung der Wirtschaft strebt die Arbeiterklasse Naphtali zufolge hinaus zum Sozialismus. Damit wird die Notwendigkeit einer Revolution zur Erlangung des Sozialismus geleugnet. Theoretisch ähneln Naphtalis Vorstellungen denen Eduard Bernsteins, der sich zur Jahrhundertwende einen erbitterten Kampf mit dem revolutionären Flügel in der Sozialdemokratie lieferte. Die bekannteste Vertreterin des revolutionären Flügels war Rosa Luxemburg, die vehement die Auffassung vertrat, dass die Klassengesellschaft nicht allmählich durch soziale und ökonomische Reformen, sondern nur durch die Enteignung der Kapitalisten und die politische Machtübernahme durch die Arbeiterklasse aufgehoben werden könnte. Das Programm Naphtalis wird nichtsdestotrotz 1928 vom Kongress der Freien Gewerkschaften angenommen.

1933: Zerschlagung der Gewerkschaften

Die Realität holt die Gewerkschaften jedoch mit Hitlers Machtergreifung im Jahr 1933 ein. Seit 1929 herrscht in Deutschland und weltweit eine tiefe Wirtschaftskrise. Zur Rettung ihrer Profite reichen den Kapitalisten einfache Zugeständnisse der Gewerkschaftsführung nicht mehr aus. Sie setzen deshalb auf die organisierte Zerschlagung der Arbeiterbewegung. Das Großkapital, mit denen die Gewerkschaftsspitzen bereitwillig paktierten, bringt Hitler und die NSDAP an die Macht. Der Verzicht der Gewerkschaftsführung, die Arbeiterklasse geeint in den Kampf gegen Hitler zu führen und die Anbiederung an das Kapital anstelle eines klassenkämpferischen Kurses setzt dem Aufstieg der NSDAP nichts entgegen. Die Gewerkschaften werden vernichtet, ihre Mitglieder verfolgt und umgebracht. In den Betrieben wird das Führer-Gefolgschaft-Prinzip eingeführt. Führer ist der Unternehmer. ArbeiterInnen und Angestellte bilden die Gefolgschaft.

1945: Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg gibt es eine breite Stimmung gegen das Großkapital, das Hitler an die Macht gebracht hat. Breite Teile der Arbeiterklasse beteiligen sich an politischen Streiks gegen den Fortbestand der Großkonzerne unter der Leitung ehemaliger Nazis. Die Forderung nach Sozialisierung der wichtigsten Industrien wie der Kohle-, Stahl- und Bergbauindustrie ist weit verbreitet. Im April 1947 stehen 300.000 Ruhrbergarbeiter im Streik. Die Hauptforderung ist: „Die Gruben in des Volkes Hand.“ In vielen Städten bilden sich antifaschistische Ausschüsse, in denen besonders ArbeiterInnen organisiert sind. Bis zu ihrem Verbot üben sie in ihren Bereichen die politische Macht aus. Ob zukünftig ein sozialistisches oder kapitalistisches Wirtschaftssystem in einem vereinigten Deutschland oder in den Westzonen eingeführt wird, ist noch nicht entschieden. Um der Stimmung innerhalb der Arbeiterklasse Ausdruck zu verleihen, beziehen sich sowohl die SPD als auch die CDU positiv auf den Sozialismus. Dahinter steht jedoch nicht der Wille den Sozialismus einzuführen, sondern vielmehr die Angst, die Arbeiterklasse könne sich weiter radikalisieren. Dem entspricht auch das Verhalten der Gewerkschaftsführung. Statt den Klassenkampf weiter zuzuspitzen und die Einsetzung von Arbeiterräten zur demokratischen Planung der Wirtschaft zu propagieren, greift sie auf ihre alten Vorstellungen einer Wirtschaftsdemokratie zurück und proklamiert damit zusammen mit der SPD den Dritten Weg zwischen Kapitalismus und Stalinismus. Ihre Forderungen reichen von Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien bis zur paritätischen Mitbestimmung der Gewerkschaften in allen Aufsichts- und Verwaltungsorganen. Als sich die Stimmung innerhalb der Arbeiterklasse weiter anheizt, versuchen die Gewerkschaftsführer alles, um eine größere Streikbewegung zu verhindern. Durch den immensen Druck müssen sie jedoch im November 1948 zu einem eintägigen Generalstreik aufrufen. Die Beteiligung ist gewaltig: Neun von zwölf Millionen ArbeiterInnen der britisch-amerikanischen Besatzungszone streiken.
Die Gewerkschaftsspitze ist bemüht, ihre eigenen Forderungen nach Vergesellschaftung weiter in den Hintergrund zu rücken und sich auf die Durchsetzung der paritätischen Mitbestimmung im Betrieb zu konzentrieren.
Dem ADGB-Chef Hans Böckler zufolge geht es dabei darum, dass die Wirtschaft gemeinsam mit den Gewerkschaften eine „aufeinander abgestimmte Lohn-, Preis- und Produktionspolitik“ betreibe, um „den gegenwärtigen wirtschaftlichen Notstand zu überwinden, der durch die hemmungslose Verfolgung von Sonderinteressen hervorgerufen wurde.“ Die „Sonderinteressen“ der Arbeiterklasse werden der Restauration des Kapitalismus geopfert.

1951: Montanmitbestimmung

Um einer Ausdehnung der  Massenbewegung der Arbeiterklasse und den Entflechtungsplänen der Alliierten entgegen zu wirken, stimmen Unternehmer der Schwerindustrie dem Mitbestimmungsrecht der Gewerkschaften im Aufsichtsrat bereits Ende der vierziger Jahre zu. Auch die britische Militärregierung führt 1947 die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie ein. Als die Arbeitgeber aufgrund der kampflosen Politik von SPD und Gewerkschaften Anfang der fünfziger Jahre wieder in die Offensive kommen, starten sie einen Angriff auf die Mitbestimmung. Die Gewerkschaften rufen daraufhin zur Urabstimmung und zum Streik auf. Über 90 Prozent der IG-Metall und IG-Bergbau-Mitglieder sprechen sich für einen Streik aus. Als die Adenauer-Regierung jedoch Entgegenkommen signalisiert (nicht zuletzt aufgrund des Entgegenkommens der Gewerkschaftsspitze hinsichtlich der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik), bläst die Gewerkschaftsführung den Streik ab. Im April 1951 wird schließlich das „Gesetz über die Regelung der Mitbestimmung in den Unternehmungen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie“ verabschiedet. Mehr als die Verteidigung der Mitbestimmung in der Montanindustrie erreichen die Gewerkschaften nicht.

1952: Betriebsverfassungsgesetz

Ein Jahr später erleben die Gewerkschaften im Kampf um die Einführung des ersten Betriebsverfassungsgesetzes eine Niederlage. Da der Gesetzentwurf hinter das Betriebsrätegesetz von 1920 zurück fällt, mobilisiert die Gewerkschaft hundertausende  Beschäftigte zu Demonstrationen und Streiks. Den Höhepunkt bildet ein zweitägiger Zeitungsstreik der Drucker und Setzer. Doch die Gewerkschaftsbürokratie weitet den Streik nicht aus, sondern setzt auf Verhandlungen mit Arbeitgebern und Bundesregierung. Diese Strategie scheitert. Das Resultat ist ein Betriebsverfassungsgesetz, welches die gesamte Betriebsratsarbeit unter die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit dem Arbeitgeber stellt. Der Betriebsrat wird der Friedens- und Schweigepflicht unterworfen. Statt der paritätischen Mitbestimmung wie in der Montanindustrie wird eine Drittelparität eingeführt.

1976: Mitbestimmungsgesetz

Im Jahr 1967 wird die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften in der „Konzertierten Aktion“ weiter institutionalisiert. Die Zustimmung der Gewerkschaften zu Lohnverlust führt zu massivem Unmut an der Basis, der sich Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger in einer Welle von wilden Streiks entlädt. Der Druck zwingt die ötv-Führung 1974, einen Streik um fünfzehn Prozent mehr Lohn im öffentlichen Dienst zu führen. Um eine weitere Radikalisierung der Lohnabhängigen zu vermeiden, wird im Jahr 1976 auf Druck von Gewerkschaftsführung und SPD das Mitbestimmungsgesetz verabschiedet.
Es gilt für alle Kapitalgesellschaften, die über 2.000 ArbeiterInnen beschäftigen und regelt die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Für die Montanindustrie gelten weiter die Regelungen aus den fünfziger Jahren. In Wirklichkeit ist die Zusammensetzung zwischen Arbeiter- und Arbeitgeberseite nicht paritätisch (siehe oben). Die Mitbestimmung ist noch offensichtlicher als bei der Montanmitbestimmung eine Farce. Eine gemeinsame Studie der Bertelsmannstiftung und der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kommt zu diesem Schluss: „Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 hat in der Praxis, entgegen derzeitigen Befürchtungen, die Eigentumsrechte der Kapitaleigner grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Strategie der Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen, wird von ihren Vorständen und Anteilseignern bestimmt und nicht von den Arbeitnehmervertretern.“

Mitbestimmung verteidigen?

Die betriebliche Mitbestimmung in Form von Betriebsräten kann ein großer Vorteil für abhängig Beschäftigte sein. Betriebsräte können die KollegInnen in Betriebsversammlungen über wichtige Themen informieren und die Rechte der Belegschaft verteidigen. Ohne Betriebsrat sind KollegInnen den Interessen der Arbeitgeber oftmals schutzlos ausgeliefert. Doch Betriebsrat ist auch nicht gleich Betriebsrat. Während es Betriebsräte gibt, die als verlängerter Arm des Arbeitgebers fungieren, gibt es auch kämpferische Betriebsräte, die ihre Aufgabe darin sehen, die Interessen der KollegInnen durchzusetzen. So haben zum Beispiel Betriebsräte bei Daimler Chrysler in Mettingen ihre Funktion genutzt, die Proteste und Warnstreiks der Beschäftigten gegen Arbeitszeitverlängerung im Sommer tatkräftig zu unterstützen.
Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat diente und dient dagegen dazu, die Klasseninteressen von Arbeitern und Kapitalisten zu verwischen und die Vertreter der Lohnabhängigen an Rationalisierungen im Unternehmen zu beteiligen. Die Arbeitervertreter im Aufsichtsrat sind genau wie die Vertreter der Anteilseigner auf das Wohl des Unternehmens verpflichtet und unterliegen einer schärferen Schweigepflicht als Betriebsräte. Aber auch wenn die Einschränkung der Mitbestimmung im Aufsichtsrat keinen praktischen Nachteil für die Beschäftigten hätte, würde sie auf ideologischer Ebene ein Sieg für die Kapitalisten bedeuten. Die Gewerkschaften würden in die Defensive gedrängt und der Arbeitgeber hätte eine stärkere Position im Betrieb. Die Einschränkung der Mitbestimmung würde den Unternehmern außerdem als Hebel dienen, auch die Rechte von Betriebsräten stärker zu beschneiden.

Kapitalismus abschaffen!

Aus diesem Grund muss die Mitbestimmung gegen die Angriffe des Kapitals verteidigt werden. Nötig ist aber, die Funktion und Begrenztheit der Mitbestimmung aufzuzeigen. Die Interessen der abhängig Beschäftigten an menschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen, hohen Löhnen und sicheren Arbeitsplätzen widersprechen den Profitinteressen der Kapitalisten. Einen Ausgleich dieser Interessen oder eine Gleichberechtigung zwischen beiden Klassen durch Mitbestimmung von ArbeitervertreterInnen kann es nicht geben. Der Kampf der Kapitalisten um Gewinne wird immer schärfer ausgetragen. Die steigenden Profite der letzten Jahre wurden bei sinkenden Umsätzen erzielt. Das war nur durch eine verstärkte Ausbeutung der abhängig Beschäftigten möglich wie beispielsweise durch längere und intensivere Arbeit und Lohnsenkungen. Der Klassenkampf von oben nimmt schärfere Formen an, da der Spielraum der Herrschenden kleiner wird. Dagegen hilft nur der gemeinsame Kampf der Beschäftigten. Durch ihn können Arbeitsplätze und Löhne verteidigt werden, auch weitere Zugeständnisse sind möglich. Doch solange das Profitsystem herrscht, werden diese Errungenschaften von Banken, Konzernen und ihrer Regierung unter Beschuss genommen.
Deshalb kämpft die SAV für die Abschaffung des Kapitalismus. Wenn die Macht der Banken und Konzerne gebrochen ist, kann demokratisch entschieden werden, was und wie produziert und gearbeitet werden soll. Dann kann der gesellschaftliche Reichtum dafür genutzt werden, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen, statt die Taschen einiger weniger zu füllen. Doch um über diese Unternehmen verfügen zu können, müssen sie in öffentliches Eigentum überführt werden.
Die SAV setzt sich für alle Formen der Selbstorganisation der Beschäftigten ein. Das beginnt mit Streik- und Aktionskomitees und geht weiter mit der Forderung nach Kontrolle der Beschäftigten über alle Vorgänge im Betrieb. Die Offenlegung aller Geschäftsbücher, die Rechenschaftspflicht bei allen Entscheidungen gegenüber der Belegschaft und der Gewerkschaften bei vollen Widerspruchsrechten würde den Beschäftigten aufzeigen, was und wie im Betrieb entschieden wird, würde Diskussionen darüber ermöglichen – und die Unfähigkeit der Kapitalisten offenbaren. Das wäre die beste Grundlage, die Produktion insgesamt zu übernehmen und unter Arbeiterverwaltung zu stellen.

von Lucy Redler, Mitglied der Bundesleitung der SAV

Selbstbestimmung statt Mitbestimmung

„Der Regierung gebührt Lob für den eingeleiteten Reformprozess – aber es muss unbedingt weitergehen“, tönte Industriepräsident Rogowski in der „Welt“ vom 6. Oktober. Einen Monat später bliesen die beiden großen Unternehmerverbände BDI und BDA zum „Generalangriff auf die Mitbestimmung“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. November): Management und Belegschaften sollen Form, Art und Umfang der Mitsprache in den Betrieben selbst regeln. Im Kern sieht das Konzept vor, bei Streitigkeiten „zu Ungunsten der Beschäftigten von den derzeit gültigen Vorschriften“ abzuweichen. „Insbesondere die Rolle der Gewerkschaften würde erheblich geschwächt.“
Das Kapital wittert Morgenluft. Um den Widerstand gegen Lohn- und Sozialraub im Keim zu ersticken, soll das Streikrecht eingeschränkt werden. Um die Beschäftigten noch mehr auszupressen, wollen die Kapitalisten gänzlich freie Bahn haben.
„Der ‚Thatcherismus‘ war ein gesellschaftliches, politisches und wirtschaftliches Generalrezept (…), das in einem harten Konflikt durchgesetzt wurde. In Deutschland fehlt CDU und CSU bisher ein solches Programm. (…) In diesen Wochen entscheidet sich, ob der Union doch noch ein großer Wurf gelingt“, so das Handelsblatt (19. September). Auf ihrem Parteitag vor Weihnachten sollen die jüngsten Forderungen des Kapitals aufgegriffen werden. Die Rogowskis und Hundts erhoffen sich, dadurch Rot-Grün weiter vor sich hertreiben zu können.
Wie unter Thatcher in den 80er Jahren in Britannien droht den Lohnabhängigen in Deutschland heute nicht nur eine dramatische Absenkung des Lebensstandards, sondern parallel dazu auch ein weitreichender Abbau von Arbeiterrechten.

Öffnung der Geschäftsbücher

Viel haben Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter in den Unternehmen schon heute nicht zu melden. Obwohl den Belegschaften Vertretungen in den Aufsichtsräten zugestanden werden, sind diese genauso wie die Betriebsräte einer Schweigepflicht unterworfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten über Geschäftssituation, Gewinnlage und Produktionspläne im Dunkeln bleiben.
Hätten die KollegInnen von Karstadt oder Opel Einblick in die Geschäftsbücher, dann könnten sie schnell erkennen, wie die Rücklagen der Unternehmen eingesetzt wurden, was mit den Investionsmitteln geschah und welche Folgen die getroffenen Konzernentscheidungen haben werden. Sie würden feststellen, welche Gelder einfach verprasst wurden, welches Missmanagement am grünen Tisch getroffen wird und in welchem Maß sie Spielball von Profitinteressen sind.
Betriebsbesetzung
Was tun, wenn General Motors fest entschlossen ist, in Europa kurzfristig 12.000 Arbeitsplätze zu streichen und mittelfristig ein ganzes Werk zu schließen? Dann reichen Demonstrationen und Streiks nicht aus. Dann müssen die betroffenen Betriebe besetzt werden, bevor es zu spät ist. Schließlich waren es die Beschäftigten, die diese Werke aufgebaut haben.
Erst wenn die Betriebe der Unternehmermacht entrissen sind, kann festgestellt werden, ob die Arbeitszeit verkürzt werden soll, ob Bedarf an den Produkten besteht oder ob die Produktion umgestellt werden muss, um alternative Güter herzustellen.

Arbeiterkontrolle

Würden die KollegInnen eigenständig den Produktionsablauf regeln und an allen Entscheidungsprozessen teilhaben, dann könnten ungeahnte schöpferische und gestalterische Fähigkeiten freigemacht und gefördert werden. Welcher Ideenreichtum und welches keatives Potenzial bleibt unter den heutigen Wirtschaftsverhältnissen ungenutzt und verkümmert, solange Monotonie vorherrscht und die ArbeiterInnen von ihren Produkten entfremdet sind! Gegenwärtig muss sich jeder Kollege hüten, Verbesserungsvorschläge zu machen, führen diese in der Profitwirtschaft doch nur dazu, weitere Stellen wegzukürzen.
ArbeiterInnen können es besser! Heute werden praxisfern und bürokratisch Befehle von oben erteilt, von Managern und Chefs, die in der Regel Erfahrungen mit dem Rotstift haben, aber nicht mit dem Produktionsprozess und den Abläufen in den Fabriken oder Bürohäusern. Ohne die Schranken des Privateigentums könnte der Erfahrungsreichtum der Beschäftigten voll zur Geltung kommen. Durch kollektive Planung und Produktion, auf Basis lebendiger, offener Aussprache könnte die Initiative des Einzelnen ungemein gefördert und gemeinsam bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.
Kein Wunder, dass die Betriebsbesetzungen in den 70er Jahren in vielen Fällen zur Aufstellung alternativer Produktionspläne führten, wie bei der Hamburger HDW-Werft oder bei dem britischen Rüstungskonzern Lucas Aerospace. Isoliert müssen diese Betriebe letztendlich scheitern. Sozialistische Inseln sind im Kapitalismus auf Dauer nicht möglich.
Trotzdem sind sie ein Beispiel dafür, was unter Arbeiterkontrolle und -verwaltung möglich wäre. Bei künftigen Betriebsbesetzungen gilt es, für die Ausdehnung auf andere Betriebe hinzuarbeiten und für die Überführung der ganzen Branche in Gemeineigentum einzutreten. Auf Basis der dann möglichen Fortschritte ließe sich Unterstützung dafür gewinnen, nicht nur einzelne Betriebe und Branchen, sondern die gesamte Wirtschaft auf sozialistischer Grundlage weiterzuführen.

von Aron Amm, Berlin