Damit krank sein noch mehr weh tut

Mit der Bürgerversicherung wollen SPD und Grüne „die Besserverdienenden nicht überstrapazieren“

Ein halbes Jahr nach Beschluss des „Gesundheitsmodernisierungsgesetzes“ ist es nicht zu den versprochenen Beitragssatzsenkungen durch die Krankenkassen gekommen &#x96 trotz zehn Euro Praxisgebühr, Erhöhung der Zuzahlungen und Einschränkung des Leistungskatalogs. Fieberhaft rätseln jetzt alle etablierten Parteien, wie sie den Versicherten noch mehr Geld aus der Tasche ziehen können, um die Arbeitgeber weiter zu entlasten.
von Lucy Redler, Berlin


 

Die CDU liebäugelt weiter mit ihrem Kopfprämienmodell: Jede und jeder &#x96 egal ob arm oder reich &#x96 zahlt einfach 200 Euro im Monat. Die FDP setzt noch einen drauf, indem sie ohne große Umschweife die Abschaffung der Gesetzlichen Krankenversicherung fordert. Die Pläne von Rot-Grün zur Einführung einer Bürgerversicherung klingen da schon fast sozial: Alle, also auch Freiberufler, Beamte und Selbständige, sollen in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und auch Vermögensbestandteile wie Zins- und Aktiengewinne sollen mit Sozialabgaben belegt werden. Kehrt nach der Agenda 2010 also endlich Gerechtigkeit in Deutschland ein?
Die Antwort von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war am 21. Mai in der Süddeutschen Zeitung zu lesen: „Ich habe nicht die Illusion, dass uns die Diskussion über die Bürgerversicherung bei Wahlen auf über 80 Prozent bringt.“ Auch diese Reform des Gesundheitswesen tue weh, sagte sie weiter. Auch Birgitt Bender, Gesundheitsexpertin der Grünen, meinte, man dürfe „die Solidaritätsbereitschaft der Besserverdienenden nicht überstrapazieren“.

Abschied von der Parität
Mit der Debatte um die Bürgerversicherung geht es um einen weiteren Ausstieg der Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Bereits heute zahlen Versicherte aufgrund umfassender Selbstbeteiligungen zwei Drittel der Kosten.
Mit der Lüge, die Lohnnebenkosten seien zu hoch, um Arbeitsplätze zu schaffen und Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, rechtfertigen die Regierenden und Arbeitgeber eine weitere Verschiebung der finanziellen Belastung zu Ungunsten der Versicherten. Aus diesem Grund schlagen sie vor, die Beiträge unabhängig von den Löhnen zu kassieren &#x96 und damit nichts mehr von den Arbeitgebern. Diese Entlastung der Arbeitgeber ist sowohl bei der Kopfprämie als auch bei der Bürgerversicherung das Ziel der Herrschenden.
Selbst wenn durch eine solche Bürgerversicherung auch die Vermögenden zur Kasse gebeten würden, stünden diese paar hundert Euro in keinem Vergleich zu den milliardenschweren Entlastungen der Arbeitgeber durch die weitere Aufweichung der Parität.

Das „medinzinisch Notwendige“
So ist in Folge der Einführung der Bürgerversicherung geplant, den Grundleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das „medizinisch Notwendige“ zu begrenzen. Was medzinisch notwendig ist entscheidet aber nicht ein behandelnder Arzt oder gar der Patient.
Ein „Vorgeschmack“ darauf sind die Dritten Zähne: Sie gelten ab 2005 nicht mehr als medizinisch notwendig. Das heißt dann im Klartext, dass diese zu hundert Prozent von den PatientInnen gezahlt werden müssen.

Soziale Variante der Bürgerversicherung?
Einige innerhalb der Linken argumentieren jedoch, dass eine soziale Variante der Bürgerversicherung möglich sei. Würde die Versichertenpflichtgrenze (und damit auch die Privaten Krankenversicherungen) abgeschafft, unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Freibeträge für GeringverdienerInnen eingeführt und der Leistungskatalog nicht weiter eingeschränkt werden, wäre die Bürgerversicherung &#x96 ihrer Meinung nach &#x96 ein Fortschritt.
Eine solche „sozialere“ Variante der Bürgerversicherung erscheint jedoch vor dem Hintergrund der Kürzungspolitik aller etablierten Parteien im Bundestag absolut illusorisch. Und selbst wenn eine Massenbewegung eine solche Bürgerversicherung durchsetzen könnte, wäre dies für Teile der Arbeiterklasse keine Verbesserung: So würden sowohl BeamtInnen, als auch Hausfrauen oder Studierende stärker belastet werden.
Daher ist davon auszugehen, dass es im Falle der Einführung einer Bürgerversicherung lediglich zu einer Umverteilung innerhalb der unteren und mittleren sozialen Schichten und zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung käme, ohne dass die Reichen und Superreichen stärker belastet würden.
Die Diskussion über die Bürgerversicherung erweckt den Eindruck, dass bei BeamtInnen und kleinen Selbständigen die dicke Kohle zu holen sei und lenkt damit von den Milliardenprofiten der gesamten Gesundheitsindustrie, wie beispielsweise der Pharmaindustrie, ab.
Schon im Rahmen der letzten „Gesundheitsreform“ wurde lediglich eine Milliarde Euro von insgesamt 23 Milliarden Euro bei der Pharmaindustrie eingespart. Für den Rest mussten ArbeiterInnen, Erwerbslose, Rent-nerInnen und Jugendliche aufkommen.

Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zur Zeit bei 3.487,50 Euro im Monat. Das bedeutet, dass auch jemand, der mehr verdient, nur soviel Beitrag zur Krankenversicherung zahlen muss, wie jemand der 3.487,50 Euro an Einkommen hat. Die meisten, deren Verdienst darüber liegt, verlassen allerdings die Gesetzliche Krankenversicherung, siehe Versichertenpflichtgrenze.
Versichertenpflichtgrenze:  Die Versichertenpflichtgrenze ist die Grenze, bis zu der ArbeitnehmerInnen in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Beschäftigte mit höheren Arbeitsentgelten können sich entweder freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Grenze liegt aktuell bei 3.862 Euro monatlich.
Paritätische Finanzierung: Parität bedeutet der Theorie nach, dass Arbeitgeber und -nehmerInnen je die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen.