Lohnraub und 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst?

Durch den Metallabschluss kommen alle Beschäftigten bei Löhnen und Arbeitszeit unter Druck
 
Einen Tag nach dem Tarifabschluss in der Metallindustrie verkündete Helmut Möllring, Finanzminister von Niedersachsen und Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), dass die Länder für ArbeiterInnen und Angestellte mindestens die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich durchsetzen wollen. Das soll im Rahmen der derzeit laufenden Tarifverhandlungen mit ver.di über die Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst (Prozessvereinbarung) erreicht werden.
Wenn ver.di nicht bereit ist am Verhandlungstisch die 40-Stunden-Woche und massive Tarifabsenkungen zu akzeptieren, wollen die Bundesländer Ende März die  Tarifverträge für die Arbeitszeit kündigen. Die Tarifverträge für Weihnachts- und Urlaubsgeld haben Bund und Länder bereits gekündigt.
Auch die kommunalen Arbeitgeber drohen mit der Kündigung von Tarifverträgen. Laut ver.di „liebäugeln“ einige Arbeitgeber „inzwischen sogar mit einer 46-Stunden-Woche“.
In Berlin versucht der Klinikkonzern Vivantes derzeit bei den 14.000 Krankenhausbeschäftigten per „Notlagentarifvertrag“ das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu klauen. Der Bremer Senat fordert von ver.di Tarifverhandlungen für einen „Solidarpakt Bremen“, in dem die Löhne und Gehälter gekürzt und die Arbeitszeit auf mindestens 40 Stunden angehoben werden soll. Das Land Hessen ist im Dezember aus dem öffentlichen Arbeitgeberverband ausgetreten. Koch will die ArbeiterInnen und Angestellten zu einer 42-Stunden-Woche verdonnern und ihnen das Weihnachtsgeld streichen. Bei den BeamtInnen hat er das schon verbrochen.

Flächentarifvertrag verteidigen

Mit der im Tarifvertrag von 2003 festgeschriebenen „Prozessvereinbarung“ ist die ver.di-Führung dabei, bundesweit erkämpfte tarifliche Standards preis zu geben: Wegfall von Orts- und Sozialzuschlägen, Wegfall von Alters-, Zeit-, Bewährungsaufstieg, leistungsbezogene Prämien, nur noch eine Sonderzahlung im Jahr, Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Die riesige Errungenschaft der bedingten Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst wird von ver.di ebenfalls nicht verteidigt.
Die Zugeständnisse der ver.di-Führung in den Verhandlungen über die „Prozessvereinbarung“ sind eine Ermutigung für die Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden ihre Forderungen und Angriffe immer weiter nach oben zu schrauben.

Bundesweiter eintägiger Warnstreik

Deshalb ist ein Kurswechsel von ver.di überfällig. ver.di muss sofort aus den Verhandlungen über die Reform des Tarifrechts („Prozessvereinbarung“) aussteigen. Es muss eine bundesweit einheitliche Tarifbewegung von ArbeiterInnen, Angestellten und BeamtInnen bei Bund, Länder und Kommunen zur Verteidigung des Flächentarifvertrags, gegen Privatisierung und Arbeitsplatzvernichtung aufgebaut werden.
In einem ersten Schritt sollte ver.di den europaweiten Aktionstag am 2. April vor den Demonstrationen am 3. April zu einem eintägigen bundesweiten Warnstreik nutzen und darauf aufbauend einen bundesweiten Vollstreik im öffentlichen Dienst vorbereiten.
AktivistInnen in den Betrieben, Vertrauensleute, Betriebs- und PersonalrätInnen sollten mit Resolutionen und Anträgen innergewerkschaftlich Druck machen und im Betrieb und vor Ort Initiativen in diese Richtung organisieren. Das „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ und die ver.di-Linke sollten alles in ihrer Kraft stehende tun, dabei eine zentrale Rolle zu übernehmen.

von Ursel Beck, Gewerkschaftspolitische Sprecherin der SAV