Christine Buchholz und die WASG-Satzung

Darf ein WASG-Bundesvorstandsmitglied gleichzeitig eine Arbeitsstelle als Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten annehmen? Diese Frage wird seit einigen Tagen innerhalb der WASG kontrovers diskutiert. Anlass ist die Einstellung von Christine Buchholz als Mitarbeiterin der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag, Inge Höger-Neuling.
 

In einem Artikel auf www.linkezeitung.de weist Peter Weinfurth darauf hin, dass zwar kein formeller Satzungsverstoß vorliegt, da die Satzung nur finanzielle Abhängigkeitsverhältnisse zu Partei oder Fraktionen, nicht aber zu einzelnen Abgeordneten für WASG-Mitglieder, die ein Wahlamt bekleiden, ausschließt. Gleichzeitig argumentiert er, dass die Anstellung von Buchholz trotzdem dem Geist dieses Satzungsparagraphen widerspricht, der eine Interessenkollision ausschließen will.

Auf die Entgegnung durch den Bundestagsabgeordneten Hüseyin Aydin, der die Stelle für Christine Buchholz mitfinanziert, weder Fraktionsvorstand noch Linksfraktion können Christine Weisungen erteilen, antwortet Peter Weinfurth: „Aydin bestreitet noch nicht einmal, dass er wohl als Arbeitgeber Weisungen erteilen kann (…)“

Das Problem ist real: wie wird sich Christine verhalten, wenn sie Arbeitsaufträge erhält, die den Beschlüssen der WASG bzw. ihrer eigenen Überzeugung widersprechen. Das ist keine allzu weit hergeholte Überlegung. Hüseyin Aydin zum Beispiel spielte als Landessprecher der WASG NRW vor einem Jahr eine entscheidende Rolle dabei, ein Dutzend der streikenden Opelaner von Bochum die Bildung einer WASG-Betriebsgruppe zu verweigern und ließ drei dieser Kollegen sogar von einer WASG-Landesdelegiertenversammlung hinauswerfen. Der Grund war, dass diese Kollegen eine kritische Haltung gegenüber der Politik der IG Metall-Führung und des neuen Betriebsratsvorsitzenden Rolf Einenkel eingenommen hatten, Einenkel aber ein Wunschkandidat von Teilen der WASG-Führung für die Landtagswahlen 2005 in NRW war. Wie würde sich Christine in einer solchen Situation verhalten, wem gegenüber fühlte sie sich verpflichtet (als Mitglied des WASG-Bundesvorstands schwieg sie leider zu diesen Vorgängen)? Ein anderes Beispiel: Was, wenn die Minderheit von Abgeordneten der Linksfraktion, die nicht gegen den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Sudan gestimmt haben zu einer Mehrheit wird und die WASG gleichzeitig zu einer Demonstration gegen jegliche Auslandseinsätze der Bundeswehr aufrufen würde?

Trotzdem können solche potenziellen Konflikte nicht durch restriktive Satzungsbestimmungen gelöst werden. Deshalb sind die Trennung von Amt und Mandat und von Amt und „finanziellem Abhängigkeitsverhältnis zu Partei oder Fraktionen“ brüchige Krücken, die die eigentliche Gefahr der politischen Prinzipienlosigkeit nicht bekämpfen können und auch in anderen Parteien, wie zum Beispiel den Grünen, nicht verhindert haben. Statt solcher Satzungsbestimmungen sollte die WASG zwei grundlegende demokratische Prinzipien anwenden: erstens die jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit von Funktionsträgerinnen – baut Christine in ihrem neuen Job politisch Mist, muss sie halt als Bundesvorstandsmitglied abgewählt werden können. Zweitens die Begrenzung jeglicher Löhne für Hauptamtliche, Abgeordnete und Fraktions-MitarbeiterInnen auf einen durchschnittlichen Facharbeiterlohn – damit sich nicht finanzielle Privilegien aus politischer Arbeit entwickeln, die den jeweiligen KollegInnen wichtiger werden können, als politische Prinzipien.

In diesem Sinne sind die in der WASG geltenden Satzungsbestimmungen kritisch zu betrachten und hat die SAV diese auch nie vorgeschlagen oder sich für diese eingesetzt.

Aber es gibt sie! Und vor diesem Hintergrund ist der Unmut unter WASG-Mitgliedern über die Einstellung von Christine Buchholz als Angestellte einer Bundestagsabgeordneten mehr als nachvollziehbar. Denn die Behauptung von Hüseyin Aydin – „als die Satzungskommission die zwei Ausschlussgründe vorschlug, ließ sie keinen Raum für Interpretationen offen. Ihr war bewusst, dass die einzelnen Abgeordneten persönliche Mitarbeiter einstellen können. Sie sollten aber weiter die Möglichkeit haben, in Wahlämtern für die Partei tätig zu sein“ – ist eben nur eine nicht belegte Behauptung. Selbst wenn dies der Satzungskommission so klar war, stellt sich die Frage, ob sie dies den Delegierten des Bundesparteitags auch explizit erklärt hat und diesen klar war, dass die Bundesvorstandsmitglieder, die sie wählen als Angestellte von Bundestagsabgeordneten enden können. Dies ist zu bezweifeln. Der qualitative Unterschied zwischen einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei/Fraktion und einer einzelnen Abgeordneten ist auch gar nicht zu erkennen. Wenn schon, dann ist eine Weisungsbefugnis durch eine Einzelperson im Vergleich zur Weisungsbefugnis eines gewählten Gremiums sehr viel problematischer.

Der Unmut unter WASG-Mitgliedern ist auch zu verstehen, weil sich der Eindruck, dass in der WASG Intransparenz und Demokratiemangel herrschen, immer weiter verstärkt. Christine Buchholz ist nicht die einzige WASG-Funktionärin, bei der man erst im Nachhinein erfahren hat, dass sie eine Stelle bei der Bundestagsfraktion angenommen hat. Das ehemalig Berliner Landesvorstandsmitglied Cordula Vita Adam hatte sogar bestritten, sich auf eine solche Stelle beworben zu haben.

Trotzdem: im Grundsatz spricht nichts dagegen, wenn solche Stellen auch von FunktionärInnen der WASG besetzt werden. Eine Rücktrittsforderung gegenüber Christine Buchholz ist daher auch unpassend und lenkt ohnehin eher von den entscheidenden politischen Kontroversen, die zum Beispiel die Mehrheit der Berliner WASG mit Christine Buchholz hat, ab. Diese wollen sich nicht von einer an Sozialabbau, Tarifflucht und Privatisierungen beteiligten LP.PDS Berlin einverleiben lassen und bei den Abgeordnetenhauswahlen im kommenden Jahr nicht das linke Feigenblatt für rechte Regierungspolitik der LP.PDS und der SPD sein. Diese wollen einen Neuformierungsprozess der Linken auf der Basis tatsächlich linker Politik. Christine Buchholz" Organisation Linksruck stellt keine inhaltlichen Bedingungen für einen gemeinsamen Wahlantritt mit der LP.PDS in Berlin. Das ist die Kontroverse. Auf diese sollte sich konzentriert werden.

Sascha Stanicic, SAV-Bundessprecher und WASG-Aktivist